Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Server Hosting kündigen

 
Beim Server Hosting wird zum einen ein Server für die Nutzung gemietet und zum anderen die Dienstleistung der Bereitstellung im Internet und je nach Vertragsausgestaltung noch weitere Leistungen vereinbart.

Dadurch hat der Server-Hosting-Vertrag sowohl mietvertragliche als auch werksvertragliche Komponenten, welche den zulässigen Rahmen für die Vertragsgestaltung und die Kündigung einschränken. Bei den Bestandteilen des Vertrages bei welchen der Erfolg der Leistung im Vordergrund steht, zum Beispiel bei der Erreichbarkeit über das Internet sind die Regelungen des Werksvertragsrechtes relevant. Bei Leistungen, wie dem Speicherplatz können je nach Fall auch die Bestimmungen des Mietvertragsrechts maßgeblich sein.

Im Folgenden wird genauer darauf eingegangen wie und wann ein Server-Hosting-Vertrag wieder gekündigt werden kann und was dabei beachtet werden sollte.

Kündigungsfrist Die typische Kündigungsfrist beträgt ein bis drei Monate vor Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit. Bei den meisten Anbietern wird üblicherweise eine Vertragslaufzeit von einem Monat bis zu einem Jahr vereinbart.

Es sind jedoch meist auch wesentlich längere Laufzeiten, insbesondere Erstlaufzeiten, von mehreren Jahren zulässig. Da es sich bei einem Server Hosting Vertrag im Regelfall um einen gewerblichen Vertrag handelt. Für den gewerblichen Charakter kann bereits ausreichen, wenn auf der ansonsten privaten Webseite, Werbung angezeigt wird.

Wurde im eigenen Vertrag keine Kündigungsfrist oder Laufzeit vereinbart, dann gilt je nach Schwerpunkt der vertraglichen Leistungen ist sich bei den Kündigungsfristen nach den Regelungen für Dienstverträge (§611ff. BGB), Mietverträge (siehe §580a Absatz 3 BGB) oder Werkverträge als Richtlinie anzusetzen. Zum Beispiel die Möglichkeit 3 Tage vor einem jeden Kalendervierteljahr zum Ende des nachfolgenden Kalendervierteljahres zu kündigen.

Wichtig: Die Kündigung muss dem Hostinganbieter noch vor der Kündigungsfrist zugehen um rechtzeitig zu sein.

Widerruf bei neueren Verträgen Bei gewerblichem Server Hosting gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht. Nur wenn der Vertrag von einer Privatperson abgeschlossen wurde und der Server rein privat, zum Beispiel für das Hobby Gaming, abgeschlossen wurde kann je nach Vertragsgestaltung unter Umständen nach §§ 312 b ff. BGB (Fernabsatzgesetz) ein Widerrufsrecht bestehen.

Gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, dann müsste spätestens am letzten Tag ersten 14-Tage, gezählt ab Vertragsabschluss, ein Widerrufsschreiben verschickt werden, damit der Vertrag als nicht abgeschlossen gilt. In einem solchen Fall wäre anschließend nur für bereits entstandene Unkosten etwas zu zahlen.

Ausnahme: Dieses Recht gilt auch nicht, wenn das Server Hosting eindeutig auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten ist.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Bei Vorliegen eines ausreichend wichtigen Grundes kann der Server-Hosting-Vertrag auch vor dem vereinbarten Laufzeitende und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist beendet werden.

Eine außerordentliche Kündigung kann meist erfolgen, wenn der Webhoster seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, ihm beispielsweise keinen nennenswerten Webspace zur Verfügung stellen kann. Eine solche Kündigung ist jedoch nach §314 BGB nur unter oben beschriebenen Voraussetzungen möglich.

Darüber hinaus können im Vertrag oder den AGB auch Sonderkündigungsrechte vereinbart worden sein.

Bei einer solchen außerordentlichen oder sogar fristlosen Kündigung ist immer der Grund mit anzugeben. Falls Nachweise vorhanden sind empfiehlt es sich dem Kündigungsschreiben eine Kopie dieser beizufügen.

  • Im Falle einer Preiserhöhung oder Leistungsreduzierung kommt es darauf an ob im Vertrag oder den AGB ein Sonderkündigungsrecht vereinbart wurde.

    Falls ein solches Recht vereinbart ist, so wird der Kunde im Regelfall mindestens einen Monat vorher informiert und kann dann bis zum Änderungstermin außerordentlich kündigen.

    Findet sich keine solche Regelung sollte den Änderungen umgehend schriftlich widersprochen werden und die weitere Erbringung der bereits vereinbarten Leistungen zu den alten Konditionen verlangt werden.
  • Wenn es zu Ausfällen oder anderen Störungen kommt ist der Betreiber schriftlich auf diese sogenannten Mängel hinzuweisen. Bei einer solchen Mahnung ist auch eine ausreichende Frist zu setzen innerhalb der Betreiber die Mängel beheben muss.

    »Mehr zur Mahnung bei schlechtem oder fehlerhaftem Service

    Der Hostinganbieter ist grundsätzlich in der Pflicht die Bereitstellung des Servers zu sichern und kann auch nicht vertraglich oder in den AGB ausschließen. Entsprechende Regelungen, wie zum Beispiel eine Bereitstellungsgarantie nur für eine bestimmte Anzahl an Tagen im Jahr, sind im Regelfall unwirksam da es sich um eine der Hauptleistungen des Vertrages handelt.

    Tipp: Der Webhoster kann sich, auf Grund von §278 BGB, auch nicht darauf berufen, dass er als Reseller keine Schuld für ein Ausfall hatte.

    Zusätzlich kann für den Ausfallzeitraum eine Minderung der zu zahlenden Gebühren verlangt werden (siehe auch §638 BGB).

    Darüber hinaus kann der Kunde auch nach §280 BGB ein Anspruch auf Schadensersatz haben, sofern er Nachweisen kann, dass ihm durch den Ausfall Umsätze entgangen sind und wenn zusätzlich der Ausfall dem Hostinganbieter anzulasten ist.
  • Auch bei einer teilweisen oder gänzlichen Betriebsaufgabe ist eine vorzeitige Beendigung des Hostingvertrages denkbar. Dann ist jedoch bei den meisten Verträgen vom Hostinganbieter nur anteilig zu erstatten, was dieser an Aufwendungen ersparen konnte.


Inhalt, Form und Versand der Kündigung Die Kündigung des Server Hostings hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Im Schreiben sollten dabei mindestens folgende Punkte enthalten sein:

  • Das Tagesdatum und der Ort
  • Eine genaue Bezeichnung der beiden Vertragsparteien, das heißt des Hostinganbieters und des Kunden / der Firma, zusammen mit den Anschriften.
  • Zwingend erforderlich ist, dass eindeutig erkennbar wird das der Vertrag gekündigt wird.
  • Sicherheitshalber sollte am besten auch die Vertragsnummer genannt werden.
  • Ferner ist ein genauer Beendigungstermin zu nennen oder der Hostinganbieter wird gebeten den nächstmöglichen Termin zu berechnen.
  • Wenn vorzeitig, dass heißt außerordentlich oder fristlos gekündigt wird ist ein Kündigungsgrund zu nennen. Sind Nachweise vorhanden so sollte eine Kopie dieser beigelegt werden.
  • Um sich hinsichtlich der DSGVO abzusichern sollte nicht nur eine Löschung aller Daten des Servers, sondern auch eine Löschung der personenbezogenen Daten verlangt werden.
  • Ferner ist es sinnvoll um eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu bitten.
  • Im Falle eines gewerblichen Vertrages empfiehlt es sich sicherheitshalber eine eigenhändige handschriftliche Unterschrift des Geschäftsführers, beziehungsweise eines Bevollmächtigten (dann ist eine Kopie der Vollmacht mizuschicken) unter das Schreiben zu setzen.

Die Kündigung dokumentierbar und nachvollziehbar sein, wenn die Kündigung oder Mahnung den den Webhosting-Anbieter erreicht, den bei einem Rechtsstreit muss der Kunde den Zugang der Kündigung oder Mahnung nachweisen können.

Der Postbericht bei einem Einschreiben-Rückschein oder der Faxsendebericht können als Beweismittel dienen.

Kündigung Server Hosting Muster


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Kündigungsschreiben Server Hosting Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Hostinganbieter
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Server Hostings


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündigen wir den Server-Hosting-Vertrag fristgemäß zum XX.XX.20XX.


(
Oder: Auf Grund der angekündigten Preisanpassungen / Leistungsreduzierungen mache ich hiermit von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige den Server-Hosting-Vertrag außerordentlich zum Änderungstermin.

Falls zutreffend: Wie Ihnen bereits mit dem Mahnschreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilt wurde bestehen nachfolgende Mängel:
- Hier die Probleme genau beschreiben -.
Da die Mängel auch nach Ablauf der Ihnen gesetzten Frist fortbestehen kündigen wird den Server-Hosting-Vertrag hiermit fristlos mit sofortiger Wirkung.
)

Die Vertragsnummer lautet: SH123456.

Hilfsweise kündigen wir den Vertrag zum nächstmöglichen Termin.

Ferner löschen Sie bitte alle auf dem Server und in Backups gespeicherten Daten. Darüber hinaus fordern wir Sie in diesem Zuge auch auf alle personenbezogenen Daten zu löschen und uns wie gesetzlich vorgeschrieben schriftlich über diese Löschung zu informieren.

Bitte lassen Sie uns eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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