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Todesfallschutz kündigen
Eine solche Absicherung ist in der Regel auch in einer Risikolebensversicherung enthalten. Weiterhin kann der Todesfallschutz in anderen Versicherungsarten enthalten sein, beispielsweise in Lebensversicherungen oder Restschuldversicherungen. Dies trifft beispielweise bei einem Kredit zu, sodass für den Fall des Todes die weitere Zahlung geklärt ist.
Im Folgenden wird genauer darauf eingegangen wie und wann eine reine Todesfallschutz-Versicherung gekündigt werden kann und welche Punkte dabei beachtet werden sollten.
Kündigungsfrist Die Kündigung des Todesfallschutz kann jederzeit erfolgen, wobei die Frist stark vom Versicherungsgeber abhängt. Bei einigen Versicherungen kann jedoch auch nur zum Ende eines jeden Versicherungsjahres gekündigt werden, dann ist die Kündigungsfrist rückwärts von diesem zu berechnen.
Im Regelfall kann die Versicherung mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, in einigen Verträgen sind auch längere Fristen, von bis zu 3 Monaten, fixiert.
Wichtig: Die Kündigung wird erst wirksam wenn diese dem Versicherungsunternehmen zugegangen ist. Die Kündigungsfrist wird auch erst zu diesem Termin berechnet.
Hinweis: Grundsätzlich ist bei einer Kündigung des Todesfallschutz zu beachten, dass dann kein Schutz mehr existent ist und kein Rückkaufswert durch den Versicherungsnehmer bei dem Versicherungsgeber eingefordert werden kann.
Widerruf bei neueren Verträgen Ist der Vertrag noch neu so kann er, auf Grund §8 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Das Widerrufsschreiben muss dabei spätestens am 14ten Tag abgeschickt werden, damit die Frist gewahrt ist. Für die Rechtzeitigkeit ist bei einem Widerruf also der Versandtermin entscheidend.
Der Abschluss einer Lebensversicherung mit Todesfallschutz kann dagegen gemäß §152 VVG innerhalb einer Frist von 30 Tagen widerrufen werden.
Tipp: Diese Widerrufsfrist beginnt erst ab dem Termin an welchem der Kunde die vollständige Versicherungsunterlagen und eine ausreichende Widerrufsbelehrung erhalten hat. Daher kann es sich in manchen Fällen lohnen die Unterlagen genauer zu überprüfen.
In mehreren Urteilen hat der BGH (Bundesgerichtshof) entschieden, dass aufgrund von diversen Anpassungen der Verträge der Widerruf auch noch viele Jahre später möglich ist. Insofern der Versicherungsgeber bei Vertragsabschluss keine oder nur eine unzureichende Widerrufsbelehrung vorgenommen hat, kann der Widerruf weiterhin erfolgen.
Eine Angabe von Gründen ist, für ein wirksamen Widerruf, nicht erforderlich.
Wenn einem sofortigen Beginn der Versicherung zugestimmt wurde ist nach einem Widerruf anteilig, für den bereits genutzten Zeitraum, etwas zu zahlen. Falls die Versicherung noch nicht zu laufen begonnen hat wird die gesamte Prämie erstattet.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Wenn ein ausreichende-wichtiger Grund eine weitere Fortsetzung des Vertrages unzumutbar macht kann der Todesfallschutz in den meisten Fällen außerordentlich oder sogar fristlos gekündigt werden.
Wichtige Gründe können sein:
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Falls sich die Versicherungsprämie erhöht (siehe auch §40 VVG) oder sich die Versicherungsbedingungen und damit die Leistungen verschlechtern kann, innerhalb einer Frist von einem Monat, außerordentlich gekündigt werden.
Diese Frist beginnt ab dem Termin an welchem dem Kunde Informationen über die bevorstehenden Änderungen zugestellt wurden. Dies kann allerdings auch durch eine Informations-E-Mail geschehen sein. -
Insofern für einen vorübergehenden Zeitraum die Beiträge zu hoch sind, kann auch eine Beitragsfreistellung in Frage kommen, so dass für ein paar Monate keine Beiträge mehr geleistet werden müssen.
Je nach Versicherung kann dies allerdings die garantierten Leistungen im Todesfall deutlich reduzieren. - In manchen Verträgen, oder Versicherungsbedingungen, sind dabei noch zusätzliche sogenannte Sonderkündigungsrechte für Ausnahmefälle vereinbart.
Hinweis: Wenn der Todesfallschutz vorzeitig gekündigt werden soll, so muss im Kündigungsschreiben ein Grund genannt werden.
Inhalt, Form und Versand der Kündigung
- Innerhalb des Kündigungsschreibens sollten der Name, die vollständige Anschrift des Versicherten und die Adresse der Versicherungsgesellschaft fixiert werden.
- Essenzieller Bestandteil ist eine eindeutige Willenserklärung mit dem Kündigungswunsch.
- Weiterhin sind die Versicherungs-, beziehungsweise die Policennummer, in das Kündigungsschreiben zu integrieren.
- Auch das gewünschte Vertragsende muss erkennbar sein, daher ist entweder der Beendigungstermin anzugeben oder die Formulierung "zum nächstmöglichen Termin" zu nutzen.
- Eine Begründung ist bei einer ordentlichen nicht zwangsläufig notwendig. Nur wenn der Vertrag vorzeitig, also außerordentlich oder fristlos, gekündigt wird oder ein Sonderkündigungsrecht genutzt wird, so ist ein Grund anzugeben.
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Möglich sind darüber hinaus weitere Aspekte, welche nach Bedarf formuliert werden können.
Dazu zählt zum Beispiel die Bitte zur Übersendung einer Kündigungsbestätigung der Versicherungsgesellschaft.
Ergänzend dazu kann das Löschen der personenbezogenen Daten entsprechend der DSGVO eingefordert werden.
Die Übermittlung der Kündigung sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen. Das Schriftformerfordernis wird mit dem Versand eines Briefes eingehalten. Die Übermittlung als Einschreiben-Rückschein ist bei einer wichtigen Versicherung zu empfehlen und eine der sichersten Varianten. Denn durch diese Versandform existiert ein Nachweis des Versandes sowie der Entgegennahme des Versicherungsgebers.
´ Je nach Vertrag bzw. entsprechend der Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Kündigungen auch per Fax oder E-Mail übermittelt werden. Bei dem Faxversand sollte unbedingt der Versand mit Sendenachweis eingestellt werden und dieses Protokoll ist als Nachweis aufzubewahren.
Kündigung Todesfallschutz Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung des Todesfallschutzes, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Todesfallschutz Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Versicherungsunternehmen Strasse + Nr. Plz. + Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung des TodesfallschutzesSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich den VERSICHERUNGSNAME Todesfallschutz fristgemäß zum XX.XX.20XX. ( Oder: Auf Grund der Prämienerhöhung / den angekündigten Leistungsänderungen. zum XX.XX.20XX, kündige ich den VERSICHERUNGSNAME Todesfallschutz außerordentlich zum Änderungstermin. ) Die Versicherungsnummer lautet TV1234567. Hilfsweise kündige ich den Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Termin. (Optional: Darüber hinaus fordere ich Sie auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten vollständig zu löschen und mich wie vorgeschrieben schriftlich über diese Löschung zu unterrichten und verweise auf die DSGVO.) Bitte lassen Sie mir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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