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Außerordentliche Kündigung
In einem Urteil entschied der BGH, dass Verträge dem Zivilrecht nach einzuhalten sind. Er vertritt die Auffassung, dass bei längerfristigen Verträgen der Kunde das Risiko selber zu tragen hat. Ein Sonderkündigungsrecht, darunter ist auch die sogenannte außerordentliche Kündigung oder fristlose Kündigung zu verstehen, ist nur anwendbar falls für den Kündigenden unter Subsumtion aller Umstände und unter Abwägung der beiden Parteiinteressen das weitere Bestehen des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist oder bis zum vereinbarten Ende des Vertrages nicht mehr zumutbar ist.
Die oberste Rechtsprechung hat eindeutig festgestellt, dass der Umzug nicht zu diesen Umständen des Einzelfalles(Subumtion) gehört. Im Einvernehmen mit dem Anbieter können dennoch sogenannte „Good Will-Lösungen" gefunden werden, wenn die Verfügbarkeit im neuen Wohnort nicht gegeben sein sollte.
Im Fall das die Beiträge erhöht werden, ohne das vertraglich vereinbart ist, kann innerhalb von 4 Wochen ab Kenntnisnahme gekündigt werden. Das Kündigungsschreiben muss dem Anbieter dabei vor Ablauf dieser Frist vorliegen. Also spätestens nach 4 Wochen nachdem eine Brief über die geplannte Gebühren erhöhung erhalten wurde. Als Beendigungszeitpunkt wird in diesem Fall immer der Zeitpunkt der Gebührenerhöhung gewählt.
Allgemeine Kündigungsfristen
Die Kündigungsfristen sind in der Regel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Anbieter festgeschrieben. Das Festlegen von Mindestvertragslaufzeiten ist die gängige Praxis. Kündigen kann man während dieser Zeit nicht einmal in absehbarer Zeit, dass heißt insbesondere auch, wie oben bereits beschrieben, dass diese Vertragslaufzeit einzuhalten ist. Steht das Ende der Mindestvertragslaufzeit an, so müssen sie innerhalb der vorgeschriebenen Frist kündigen, sodass eine Verlängerung der Laufzeit nicht eintreten kann.
Diese Regelungen gelten auch bei anderen TV-Anbietern, wie Sky oder Kabel-Deutschland oder Premiere. Es empfiehlt sich daher immer vor dem Vertragsabschluss über die Regelungen der Laufzeiten, der Kündigungsfristen und der entsprechend akzeptierten Kündigungsform zu informieren. Grundsatz der Kündigungsform ist die Schriftform, solange in der jeweiligen AGB nichts anderes bestimmt ist.
Versand und wichtige Formalien bei der Kündigung von TV-Verträgen
Der Zugang, ist gemäß §130 BGB, ist vom kündigenden Teil sicherzustellen. Man unterliegt also auch der Beweispflicht für den Zugang.
- Bei der Fristberechnung sollten Sie beachten, dass meißt nur zu einem bestimmten Zeitpunkt gekündigt werden kann, so beispielsweise zum Monatsende oder Quartalsende. Wichtig ist es auch, den Kündigungstermin anzugeben, sodass der Anbieter die Abwicklung vornehmen kann. Das Kündigungsschreiben muss unbedingt vorablauf dieser Kündigungsfrist beim Anbieter vorliegen. Der Poststempel zählt nicht.
- Es empfiehlt sich , insbesondere wenn man schonmal anderes gekündigt hat und keine Kündigungsbestätigung erhalten hat, immer schriftlich und per Einschreiben-Rückschein zu kündigen.
- Vergessen Sie unter keinen Umständen eine handschriftliche Unterschrift, denn ansonsten ist das Schreiben in der Regel ungültig.
Nach erfolgter Kündigung ist es ratsam, die erteilte Einzugsermächtigung zu widerrufen oder den Dauerauftrag zu beenden, sodass keine weiteren Zahlungsvorgänge mehr erfolgen.
Kündigungsschreiben TV Muster
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Kündigungsschreiben TV Muster:
TV Anbieter Musterstrasse 1 12345 Musterstadt |
Maria Mustermann Mustergasse 2 23456 Musterhausen |
Kündigung meines TV-Vertrages zum XX.XX.20XXSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich den TV-Vertrag XY, mit der Vertragsnummer ABCDE, ordentlich innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist zum XX.XX.20XX. (Alternativ: Wegen der außervertraglichen Beitragserhöhung zum XX.XX.XXXX kündige ich zum Zeitpunkt der Erhöhung.) Im Fall, dass dies nicht möglich sein sollte, kündige ich hiermit hilfsweise zum nächstmöglichem Zeitpunkt. Bitte teilen Sie mir schriftlich den Beendigungszeitpunkt mit. M.Mustermann Maria Mustermann |
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