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Verdi-Mitgliedschaft kündigen (ver.di)
Bei der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft ver.di finden die vereinsrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auch wenn die Gewerkschaft rechtlich gesehen kein echter Verein ist.
Im Folgenden wird genauer erklärt wie und wann eine Mitgliedschaften bei Ver.di wieder gekündigt werden kann und was dabei beachtet werden sollte.
Kündigungsfrist In der Satzung von ver.di sind alle Grundlagen der Gewerkschaftsarbeit geregelt. Im §11 der Satzung findet sich die Bedingungen zur Beendigung der Mitgliedschaft. Die Kündigung kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres erfolgen.
Erklärung: Das bedeutet, dass die Mitgliedschaft jeweils per 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember eines Jahres beendet werden kann. Um die Kündigungsfrist einzuhalten ist jedoch erforderlich, dass das Kündigungsschreiben mehr als 3 Monate vor dem genannten Datum bei der Gewerkschaft ankommt.
Bis zur Beendigung der Mitgliedschaft bleiben alle Rechte und Pflichten des Mitgliedes bestehen, wozu auch die Beitragspflicht zählt.
Widerruf bei neueren Verträgen Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt für Gewerkschaften nicht. Die Bedingungen zum Beginn und zur Beendigung der Mitgliedschaft werden in der ver.di-Satzung geregelt. Eine Widerrufsbelehrung zum Beitritt ist darin nicht aufgeführt. Eine Möglichkeit zum Widerruf lässt sich höchstens aus §7 Artikel 3 der Gewerkschaftssatzung ableiten.
Eine Mitgliedschaft beginnt gemäß der Satzung mit dem Ersten des Monats, der auf den Eingang der Beitrittserklärung bei der zuständigen Bezirksverwaltung folgt. Daraus lässt sich vermuten, dass ein Widerruf zum Beitritt vor dem Ersten des Monats zugestellt werden muss, der auf den Eingang der Beitrittserklärung folgt. Sollte zwischen dem Eingang der Beitrittserklärung und dem Widerruf jedoch ein Monatserster liegen, ist in jedem Fall eine ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft erforderlich.
Fazit: Falls noch ausreichend Zeit ist sollte die Mitgliedschaft schriftlich widerrufen werden. Um sich abzusichern sollte aber auch immer gleichzeitig hilfsweise zum nächstmöglichen Termin gekündigt werden.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Bei einer außerordentlichen Kündigung sind kürzere oder keine Fristen (auch fristlose Kündigung genannt) einzuhalten, es muss hierfür jedoch ein ausreichend-wichtiger Grund vorliegen.
Die vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft kann unter Anderem aus folgenden Gründen erfolgen:
- Wechsel in eine andere DGB-Gewerkschaft: Bei einem solchen Wechsel erfolgt ist davon auszugehen, dass ver.di als Nachweis eine Kopie des Aufnahmeschreiben der neuen Gewerkschaft fordert.
- Ausschluss gemäß §12 der Satzung: Ver.di ist berechtigt die Mitgliedschaft durch schriftliche Mitteilung des zuständigen Bezirks fristlos beendet werden, wenn das Mitglied gegen Satzungsregelungen verstoßen hat oder zum Beispiel mit mehr als drei Monaten seiner Beitragspflicht nicht nachgekommen ist und das Mahnverfahren erfolglos blieb.
- Aufhebungsvertrag, sofern beide Seiten einem solchen Vertrag zustimmen.
- Tod des Mitglieds: In diesem Fall sollte der Kündigung eine Kopie der Sterbeurkunde oder des Erbscheins beigefügt werden.
Alternativen: Sollte das Mitglied arbeitslos werden, so ist die Reduzierung des Mitgliedsbeitrags auf € 2,50 möglich. Ebenso kann bei einem Berufswechsel die Mitgliedschaft bei ver.di beibehalten werden. Daher kann es sinnvoll sein vor einer Kündigung ein Gespräch mit dem Kunden-Service der Gewerkschaft: 030 / 69560 zu führen oder eine schriftliche Anfrage zu schicken.
Inhalt, Form der Kündigung
- Auf Grund der Gewerkschaftssatzung muss die Kündigung schriftlich erfolgen.
- Es ist die eigene Adresse und der vollständige Name zu nennen.
- Die Adresse und die Bezeichnung der Gewerkschaft
- Es muss eindeutig erkannbar sein, dass gekündigt wird.
- Des Weiteren muss der Kündigungstermin angeben werden oder es wird die Formulierung "zum nächstmöglichen Termin" verwendet.
- Am besten wird auch die Mitgliedsnummer angeben.
Kündigungsadresse Die Adresse der ver.di-Zentrale lautet:
ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Fax 030 / 69 56 - 31 41
Laut der Gewerkschaftssatzung muss die ordentlichen Kündigung des Mitglieds jedoch an die zuständigen Bezirksstelle gerichtet werden.
Die Adresse für den Bezirk findet in den eigenen Vertragsunterlagen oder auch auf der Webseite von Verdi unter ver.di finden.
Um ein Nachweis zu haben kann es sinnvoll sein die Kündigung per Post als Einschreiben-Rückschein zu verschicken.
Kündigung bei Ver.di Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung bei Verdi, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Verdi Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Paula-Thiede-Ufer 10 10179 Berlin Bitte durch Adresse der eigenen Bezirksstelle ersetzen |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung der ver.di-MitgliedschaftSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine ver.di-Mitgliedschaft, mit der Mitgliedsnummer A123456, fristgemäß zum XX.XX.20XX. ( Oder: Da ich am XX.XX.20XX in die DGB-Gewerkschaft XY eingetreten bin kündige ich meine ver-di-Mitgliedschaft hiermit außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. Als Nachweis findet sich eine Kopie der Aufnahmebestätigung meiner neuen Gewerkschaft. Oder: Da Frau/Herr VORNAME, NACHNAME am XX.XX.20XX verstorben ist kündige ich hiermit die ver-di-Mitgliedschaft fristlos mit sofortiger Wirkung. Als Nachweis finden sie eine Kopie der Sterbeurkunde / des Erbscheins anbei. ) Im selben Zuge bitte ich um eine Löschung aller über mich gespeicherten personenbezogenen Daten und verweise dabei auf die DSGVO. Hilfsweise kündige ich die Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Termin. Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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