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Was ist ein Dauerschuldverhältnis?
Dies ist u.a. gegeben bei Mietverträgen, Arbeitsverträgen, Girokontenverträgen oder Stromverträgen. So wird beispielsweise bei einem Mietvertrag dauerhaft Wohnraum gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt.
Sofern ein Dauerschuldverhältnis nicht befristet ist, wie zum Beispiel ein Arbeitsvertrag für ein Jahr, bedarf es einer schriftlichen Kündigung. Häufig sind hier Kündigungsfristen einzuhalten.
Es handelt sich bei einem Dauerschuldverhältnis also nicht um einen Vertrag, der mit einer einmaligen Handlung beendet ist, wie ein Kaufvertrag. Bei einem Kaufvertrag tauschen die Vertragspartner einmalig eine Ware gegen Bezahlung. Damit ist der Vertrag beendet. Einzelheiten für einen Kaufvertrag sind in § 433 BGB geregelt.
Bei Dauerschuldverträgen hat der Gesetzgeber jedoch laut § 314 BGB unter bestimmten Umständen ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund vorgesehen.
Ein wichtiger Grund kann eine Pflichtverletzung sein, zum Beispiel, wenn ein Mieter die vereinbarte Miete nicht bezahlt".
Ein weiterer Grund ist gegeben, wenn einer Vertragspartei die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann. Hier muss die kündigende Partei jedoch genau die Umstände des Einzelfalls berücksichtigen und beiderseitige Interessen abwägen.
Vor der fristlosen Kündigung wegen einer Pflichtverletzung bedarf es jedoch einer Abmahnung und der Aufforderung, innerhalb einer bestimmten Frist (meist mindestens 14 Tage) Abhilfe zu schaffen.
»Mahnung vor Kündigung-wegen Mängeln oder Anderem
»Abmahnung bei Arbeitsverträgen
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