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AachenMünchener kündigen
Die rechtlichen Aspekte, die die Versicherung betreffen sind alle hauptsächlich im Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Teils kommen auch Gesetze aus dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zur Anwendung.
Das es bei den verschiedenen Versicherungen Unterschiede beim Kündigungsrecht gibt finden sich Detailinformationen auch in den nachfolgenden Beiträgen, sowie über die Suche oben:
Altersvorsorge
»Betriebliche Altersvorsorge
»Riester-Rente
»Betriebsrente
Arbeitskraftabsicherung
»Berufsunfähigkeitsversicherung
Haftpflicht
»Haftpflichtversicherung
»Tierhalterversicherung
Hausrat
»Glasversicherung
»Hausratversicherung
Hinterbliebenenabsicherung
»Sterbegeldversicherung
»Risikolebensversicherung
Kraftfahrtversicherung
»Kfz-Versicherung
Reise
»Reiseversicherung
Unfall
»Unfallversicherung
Wohngebäude
»Wohngebäudeversicherung
Kündigungsfrist Der Versicherungsvertrag kann mit einer gewissen Vorlaufzeit zum Ablauf gekündigt werden. Die Vorlaufzeit ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich und kann zwischen einem (nur äußerst selten weniger) und maximal drei Monaten liegen.
Wenn eine Mindestlaufzeit vereinbart ist so ist diese einzuhalten. Das bedeutet die Kündigungsfrist wird zum Ende der Mindestlaufzeit gerechnet. Beträgt die Frist zum Beispiel 3 Monate und die Laufzeit 2 Jahre, so muss die Kündigung spätestens 3 Monate vor dem Ende des 2ten Versicherungsjahres beim Versicherungsunternehmen angekommen sein.
Ausnahme: Falls eine Mindestlaufzeit von mehr als 3 Jahren vereinbart wurde so kann in der Regel dennoch zum Ende des dritten Jahres gekündigt werden.
Widerruf bei Neuverträgen In der Regel besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht beim Abschluss jeder Versicherung. Dabei ist es egal, ob es um eine Hausrat-, Kraftfahrt – oder Haftpflichtversicherung geht. Der Kunde kann ohne die Angabe eines Grundes widerrufen. Lebensversicherungen können sogar 30 Tage lang widerrufen werden.
Im Falle einer Falschberatung oder unsachgemäßen Kundenberatung kann der Vertrag länger widerrufen. Ein Verschweigen wichtiger Informationen seitens der Versicherung sorgt für ein mehrjähriges Widerrufsrecht.
Durch ein zulässigen Widerruf gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen und das Versicherungsunternehmen muss bereits gezahlte Beiträge erstatten. Falls jedoch bereits Unkosten entstanden sind kann, für diese, anteilig etwas berechnet werden.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Generell wird zwischen dem ordentlichen und dem außerordentlichen Recht zur Kündigung unterschieden. Für eine außerordentliche Kündigung, zu der auch die fristlose Kündigung zählt, muss ein wichtiger und ausreichender Grund vorliegen der einem die Fortsetzung des Versicherungsvertrages unmöglich macht. Oder aber wenn ein im Versicherungsvertrag vereinbartes Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann.
Hierzu kann ein Kunde zum Beispiel meist von seinem Recht zur Kündigung gemäß § 11 oder § 40 VVG (Kündigung bei Prämienerhöhung) Gebrauch machen. Bei einer Beitragserhöhung, beispielsweise einer jährlichen Anpassung des Versicherers, hat der Versicherte das Recht mit einer Frist von einem Monat nach Mitteilung der Erhöhung zu kündigen.
Falls der Anbieter die Versicherungsbedingungen nachteilig ändert so ist nachzuschauen ob im Vertrag oder den Versicherungsbedingungen ein Sonderkündigungsrecht für diesen Fall vereinbart wurde. Falls kein solches Recht besteht ist der Änderung der Versicherungsbedingungen umgehend schriftlich zu widersprechen, damit die alten Bedingungen weiterhin gelten. Möglicherweise kann dann jedoch die AachenMünchener von sich aus kündigen.
Gründe für außerordentliche Kündigung kann sowohl eine Beitragserhöhung sein, aber auch ein Schadensfall, der nicht zur Zufriedenheit reguliert wurde. Der Versicherte kann nach dem Schaden innerhalb eines Monats fristlos bzw. zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.
Falls mit der Versicherung eine bestimmter Gegenstand versichert wird, zum Beispiel ein Auto, so kann die Versicherung beim Verkauf, der Verschrottung oder dem Verlust der versicherten Sache gekündigt werden. Generell gilt, immer wenn das versicherte Risiko wegfällt ist eine außerordentliche Kündigung denkbar. In manchen fällen geht die Versicherung dann auch auf den neuen Eigentümer über und dieser kann dann außerordentlich kündigen.
Je nach Versicherungstyp gibt es noch weitere Möglichkeiten den Vertrag vorzeitig zu beenden. Mehr zu den Regelungen bei den verschiedenen Versicherungen findet sich über die Link und die Suchfunktion oben.
Wichtig: Wird außerordentlich bzw. fristlos gekündigt sollte der Grund bereits im Kündigungsschreiben genannt werden. Falls ein Nachweis, zum Beispiel ein Kaufvertrag, vorhanden ist so sollte dieser in Kopie beigefügt werden.
Inhalt, Form und Versand der Kündigung Die Kündigung sollte die wichtigsten Vertragsdaten enthalten:
- Versicherungsscheinnummer
- Produktbezeichnung oder Versicherungsart
- Den Namen und Anschrift des Versicherten
- Kündigungszeitpunkt, z.B. zum Ende der Laufzeit (normale Kündigung)
- Den Kündigungsgrund bei außerordentlicher Kündigung
Kündigungsadresse Die Adresse der Aachen Münchener lautet im Kündigungsfall:
AachenMünchener Versicherung AG
AachenMünchener-Platz 1
52064 Aachen
Fax: 0241 / 456 45 10
Hilfreich ist es, im Kündigungsschreiben als Zusatz die Formulierung „Bitte bestätigen Sie mir die Vertragsbeendigung schriftlich“ einzufügen. Die Kündigung sollte immer schriftlich erfolgen. Bei Übermittlung als Fax ist die Faxbestätigung aufzubewahren. Falls das Schreiben per Post verschickt wird so empfiehlt sich ein Versand als Einschreiben-Rückschein.
Kündigung AachenMünchener Muster
»Einfach mit dem Generator, für die AachenMünchener ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben AachenMünchener Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
AachenMünchener Versicherung AG AachenMünchener-Platz 1 52064 Aachen |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung meiner VERTRAGSNAME-Versicherung bei der AachenMünchenerSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine VERTRAGSNAME-Versicherung bei der AachenMünchener, mit der Versicherungsnummer AM123456, fristgemäß zum XX.XX.20XX. ( Oder: Auf Grund des Schadenfalls vom XX.XX.20XX kündige ich die VERTRAGSNAME-Versicherung bei der AachenMünchener, zum nächstmöglichen Termin, außerordentlich. Die Versicherungsnummer lautet AM123456. Oder: Auf Grund der Beitragserhöhung/Leistungsverschlechterungen zum XX.XX.20XX kündige ich VERTRAGSNAME-Versicherung bei der AachenMünchener zum Änderungszeitpunkt. Die Versicherungsnummer lautet AM123456. ) Hilfsweise kündige ich die Versicherung zum nächstmöglichen Termin. Bitte bestätigen Sie mir die Vertragsbeendigung schriftlich mit Angabe des Beendigungstermins. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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