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Die Bayerische kündigen
Die rechtlichen Regelungen, welche Versicherungen bei Die Bayerische betreffen sind hauptsächlich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Darüber hinaus gelten teilweise auch Regelungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Es gibt dabei bei den verschiedenen Versicherungsarten deutliche Unterschiede in den Kündigungsmöglichkeiten. Daher finden sich zusätzliche Informationen auch in den nachfolgenden Beiträgen, sowie über die Suchfunktion oben:
»Rechtsschutzversicherung
»Haftpflichtversicherung
»Tierhalterversicherung
Altersvorsorge
»Betriebliche Altersvorsorge
»Riester-Rente
»Betriebsrente
Arbeitskraftabsicherung
»Berufsunfähigkeitsversicherung
Hausrat
»Glasversicherung
»Hausratversicherung
Kraftfahrtversicherung
»Kfz-Versicherung
Reise
»Reiseversicherung
Unfall
»Unfallversicherung
Wohngebäude
»Wohngebäudeversicherung
Hinterbliebenenabsicherung
»Sterbegeldversicherung
»Risikolebensversicherung
Über die Suchfunktion oben finden sich noch Kündigungen zu weiteren Versicherungsarten.
Kündigungsfrist Auf Grund von §11 VVG darf die Kündigungszeit eines Versicherungsvertrages nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen. Wenn mehr als 3 Monate vor dem Ende der Versicherungsdauer gekündigt wird und das schreiben mehr als 3 Monate vorher beim Versicherungsunternehmen ankommt ist die Kündigungsfrist immer eingehalten.
Falls vertraglich eine Mindestversicherungsdauer vereinbart wurde so ist diese einzuhalten. Diess bedeutet die Kündigungsfrist ist zum Ende dieser Mindestlaufzeit zu rechen.
Beispiel: Im Falle einer Kündigungsfrist von 3 Monaten und einer Laufzeit von 2 Jahren, muss das Kündigungsschreiben mehr als 3 Monate vor dem Ende des 2ten Versicherungsjahres anzukommen. Wäre das Ende der 31. Dezember so müsste das Schreiben also noch im September ankommen.
Ausnahme: Sollte laut Vertrag über die Versicherungsbedingungen eine Versicherungsdauer (Mindestlaufzeit) von mehr als 3 Jahren vereinbart worden sein so kann, auf Grund aktueller Rechtsurteile, meist trotzdem bereits zum Ende des dritten Jahres gekündigt werden.
Tipp: Hilfreich kann es auch sein, die Versicherungsunterlagen zu prüfen, um so genau festzustellen, zu welchem Zeitpunkt das Versicherungsjahr des Vertrages mit der Die Bayerische endet.
Widerruf bei Neuverträgen Für Versicherungen besteht in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dabei ist für Privatkunden in der Regel egal um welchen Versicherungstyp es sich handelt (dies gilt zum Beispiel für Hausrat-, Kfz - oder Haftpflichtversicherung). Ein Kunde kann dann den Abschluss der Versicherung ohne Angabe eines Grundes widerrufen. Im Falle von Lebensversicherungen beträgt die Widerrufsfrist sogar 30 Tage.
Ausnahme: Ein Widerrufsrecht gilt nicht für befristete Versicherungen bei denen einem sofortigen Beginn zugestimmt wurde (z.B. Reiseversicherung für eine einmalige Reise).
Sollte es zu einer falschen oder unsachgemäßen Kundenberatung gekommen ist kann der Vertrag sogar länger widerrufen werden. Es ist bereits bei vielen Versicherungsverträgen dazu gekommen.
Auch wenn das Versicherungsunternehmen dem Kunde wichtige Informationen verschiegen hat besteht ein mehrjähriges Widerrufsrecht. Zum Beispiel dann wenn der Versicherungsnehmer (Kunde) nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen erhalten hat. Meist lassen sich die Versicherungen aber schriftlich ein Erhalt solcher Unterlagen quittieren.
Solange der Widerruf spätestens am letzten Tag der Widerrufsfrist verschickt wurde und beim Versicherungsunternehmen ankommt gilt der Versicherungsvertrag als nicht abgeschlossen und bereits gezahlte Prämien sind dem Kunde zu erstatten. Falls jedoch bereits Kosten entstanden sind kann, für diese, anteilig eine geringere Summe berechnet werden.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Im Gegensatz zu den Regelungen bei einer ordentlichen Kündigung muss für eine außerordentlich oder auch vorzeitigen Beendigung einer Versicherung ein wichtiger und ausreichender Grund vorliegen der die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar macht. Darüber hinaus kann auch im Versicherungsvertrag ein zusätzliches Sonderkündigungsrecht vereinbart worden sein.
Die vorzeitige Kündigung kommt oftmals aufgrund einer Beitragserhöhung oder dem Eintritt eines Schadenfalls zustande.
- Bei einer Beitragserhöhung (auch Prämienerhöhung genannt) ist innerhalb eines Monates, zum Änderungstermin, zu kündigen.
-
Falls es zu einem Schadensfall gekommen ist, den die Versicherung reguliert kann von einem Recht auf außerordentlichen Kündigung gegenüber der Die Bayerische Gebrauch gemacht werden. Denn nach §92 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) kann nach dem Schadensfall innerhalb eines Monats fristlos oder alternativ zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.
Wichtig: Diese Kündigung muss zeitnah erfolgen, da sie spätestens bis zum Ablauf eines Monates nach Abschluss der Verhandlungen beziehungsweise der Entschädigung beim Versicherungsunternehmen angekommen sein muss. -
Eine Sachversicherung mit welcher ein bestimmter Gegenstand versichert wurde, zum Beispiel ein Haus, kann beim Verkauf, der Verschrottung oder dem Verlust des versicherten Objekts außerordentlich gekündigt werden.
Generell gilt: Immer dann, wenn das versicherte Risiko nicht mehr vorhanden kann eine vorzeitige Kündigung möglich sein.
Bei manchen Vertragstypen geht die Versicherung allerdings auch automatisch auf den neuen Eigentümer über und dieser hat dann das Recht außerordentlich zu kündigen. -
Falls sich bei der Die Bayerische Versicherungsbedingungen verschlechtern so ist nachzuprüfen ob im eigenen Vertrag oder den Versicherungsbedingungen ein Sonderkündigungsrecht für einen solchen Fall niedergeschrieben wurde.
Besteht kein solches Sonderkündigungsrecht für eine Änderung der Versicherungsbedingungen besteht, so muss den Änderungen so schnell wie möglich schriftlich widersprochen werden, denn nur dann gelten die alten Bedingungen weiterhin. Es kann jedoch sein, dass dann Die Bayerische von sich aus dem Kunden kündigt.
Je nach Versicherungstyp bestehen weitere Kündigungsmöglichkeiten. Genauere Details zu den Regelungen für die verschieden Versicherungen findet sich über die Links und die Suchfunktion oben.
Wichtig: Falls wenn vorzeitig gekündigt wird sollte der Grund bereits im Kündigungsschreiben stehen. Falls ein Nachweis existiert, zum Beispiel ein Kaufvertrag, sollte dieser dem Schreiben (in Kopie) beiliegen.
Inhalt, Form und Versand der Kündigung Die Kündigung sollte mindestens folgenden Daten enthalten:
- Die Name und aktuellen Anschrift des Kunden und ggf. die vorrige Anschrift.
- Name und Adresse der Versicherungsunternehmens.
- Die vertragsbezogenen Daten wie Vertragsname und Kundennummer.
- Weiterhin ist im Kündigungsschreiben der Beendigungstermin zu nennen. Alternativ kann auch die Formulierung "zum nächstmöglichen Termin" genutzt werden.
- Im Falle eine außerordentlichen oder fristlosen Kündigung sollte der Kündigungsgrund genannt werden.
- Das Schreiben muss selbstverständlich pünktlich bei Die Bayerische.
- Sicherheitshalber ist das Schreiben auch mit einer persönlichen Unterschrift zu versehen.
- Ferner empfiehlt es sich im Kündigungsschreiben um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zu bitten.
Wichtig: Es ist immer empfehlenswert die Kündigung so zu verschicken, dass ein Nachweis, über den rechtzeitigen Versand und die Zustellung beim Versicherungsunternehmen, vorhanden ist. Zum Beispiel durch ein Versand als Einschreiben-Rückschein oder per Fax (Sendebericht als Nachweis aufbewahren).
Kündigungsadresse Je nach Vertragstyp ist eine der Folgenden Unternehmen der Ansprechpartner:
- Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung AG
- Bayerische Beamten Versicherung AG
- die Bayerische Finanzberatungs- und Vermittlungs-GmbH
- die Bayerische Online-Versicherungsagentur und -Marketing GmbH
Das zuständige Unternehmen steht im erhalten Vertrag. Bei allen genannte Unternehmen ist jedoch der Rest der Anschrift gleich und lautet:
Thomas-Dehler-Str. 25
81737 München
Tel.: 089 / 678 70
E-Mail: info@diebayerische.d e
Fax: 089 / 6787 91 50
Kündigung Die Bayerische Muster
»Einfach mit dem Generator, für eine Versicherung bei der Die Bayerische ein Kündigungsschreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Die Bayerische Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung AG Bayerische Beamten Versicherung AG die Bayerische Finanzberatungs- und Vermittlungs-GmbH die Bayerische Online-Versicherungsagentur und -Marketing GmbH Thomas-Dehler-Str. 25 81737 München |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung meiner VERTRAGSNAME-Versicherung von Die BayerischeSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine VERTRAGSNAME-Versicherung fristgemäß zum XX.XX.20XX. ( Oder: Wegen der angekündigten Prämienerhöhung / den angekündigten Leistungsanpassungen, zum XX.XX.20XX, kündige ich VERTRAGSNAME-Versicherung zum Änderungszeitpunkt. Oder: Auf Grund des Schadenfalls vom XX.XX.20XX kündige ich die VERTRAGSNAME-Versicherung, zum nächstmöglichen Termin, außerordentlich. ) Die Versicherungsnummer lautet HM12345. Hilfsweise kündige ich den Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Termin. Bitte schicken Sie mir eine schriftliche Bestätigung dieser Versicherungskündigung mit Angabe des Beendigungstermins. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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