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Die Impfschaden-Versicherung kündigen
Bei den meisten Unfall- oder auch Berufsunfähigkeitsversicherungen ist ein Impfschaden jedoch bereits mit abgesichert. Die Behandlung eines Impfschadens ist im Regelfall bereits durch die Krankenversicherung abgedeckt und bei einer schwerwiegenden Beeinträchtigung kann sogar ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente bestehen.
Im Folgenden wird daher genauer erklärt wie und wann eine separat abgeschlossene Impfschaden-Versicherung wieder gekündigt werden kann und was es dabei zu beachten gibt.
Kündigungsfrist Üblicherweise kann die Impfschaden-Versicherung innerhalb einer Frist von einem Monat, zum Jahresende, gekündigt werden. Bei einigen Versicherungstarifen beträgt die Kündigungsfrist abweichend bis zu drei Monaten.
In der Erstlaufzeit, kann auch ein Zeitraum von bis zu 3 Jahren vereinbart worden sein, dann ist die Frist vom Ende dieses Zeitraumes rückwärts zu zählen.
Die exakte Kündigungsfrist ist im erhaltenen Versicherungsvertrag, oder den allgemeinen Versicherungsbedingungen des Anbieters, fixiert.
Erfolgt keine Kündigung so verlängert sich die Versicherung üblicherweise um eine weitere Laufzeit, maximal jedoch um ein weiteres Jahr.
Hinweis: Das Kündigungsschreiben muss so frühzeitig beim Versicherungsunternehmen ankommen, das noch mindestens soviel Zeit ist wie die Kündigungsfrist beträgt. Der Poststempel zählt also nicht, sondern der Werktag an welchem das Schreiben ankommt.
Wichtig zu wissen: Gemäß § 11 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) muss die Kündigungsfrist für die Vertragsparteien gleich sind, um keinen Vertragspartner zu bevorzugen.
Widerruf bei neueren Verträgen Gemäß §8 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) existiert für jeden Versicherungsnehmer ein Widerrufsrecht mit einer Frist von 14 Tagen, sofern die Versicherung für mindestens ein Jahr und nicht nur für ein einmaliges Ereignis abgeschlossen wurde.
Jeder Widerruf ist in Schriftform zu vollziehen und muss an den Versicherungsgeber geschickt werden. Bei einem Widerruf der Impfschadenversicherung muss keine Begründung angegeben werden.
Die formellen Anforderungen sind analog zu einer Kündigung, wobei es bei einem Widerruf nicht auf die Rechtzeitigkeit des Eingangs bei dem Versicherungsgeber ankommt, sondern der rechtzeitige Versand bereits ausreichend ist, sofern das Schreiben letztendlich beim Versicherungsunternehmen ankommt. Das Schreiben kann daher selbst noch am letzten Tag der Widerrufsfrist verschickt werden.
Wenn der Versicherungsgeber bei dem Abschluss der Impfschadenversicherung keine oder nur eine unzureichende Belehrung über den Widerruf vollzieht, kann ein Widerruf auch noch Monate später erfolgen.
Der rechtzeitige Versand und der sogenannte Zugang muss bei einem Streitfall jedoch auch bewiesen werden können. Deswegen macht es Sinn eine sichere Versandmethode, zum Beispiel ein Einschreiben-Rückschein, zu nutzen.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Analog zu anderen Versicherungsarten kann auch bei einer Impfschadenversicherung außerordentlich gekündigt werden, wenn ein ausreichend-wichtiger Frund vorliegt oder von einem vertraglich vereinbarten Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden kann.
Typische Gründe für die vorzeitige Kündigung der Impfschaden-Versicherung:
-
Wenn eine Beitragserhöhung vollzogen wird, die nicht mit einer entsprechenden Leistungserhöhung einhergeht oder sich die sich die vereinbarten Leistungen verschlechtern.
In einem solchen Fall wird der Kunde mindestens 1 Monat im Voraus informiert und kann dann innerhalb dieses Zeitraums außerordentlich zum Änderungstermin kündigen.
Anmerkung: Falls es sich um eine geringfügige Preiserhöhung von weniger als 5% handelt ist es denkbar, dass das Versicherungsunternehmen eine außerordentliche Kündigung nicht zulässt. -
Falls es zu einem Schadenfall gekommen ist beträgt die Kündigungsfrist, für eine außerordentliche Kündigung, einen Monat nach Regulierung oder der Ablehnung.
Die Versicherung kann dabei mit sofortiger Wirkung oder alternativ zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres gekündigt werden. - Sollte der Versicherte verstorben sein, so sollte dies der Versicherung so schnell wie möglich mitgeteilt werden und als Nachweis eine Kopie der Sterbeurkunde beigelegt werden.
Wichtig: Vorhandene Nachweise sollten als Kopie dem Schreiben beiliegen und im Schreiben ist der Kündigungsgrund zu nennen.
Inhalt, Form und Versand der Kündigung Was muss inhaltlich in der Kündigung der Impfschadenversicherung enthalten sein?
- In das Kündigungsschreiben müssen der Versicherungsnehmer mit vollständigem Name sowie Anschrift und die Adresse der Versicherungsgesellschaft enthalten sein.
- Zusätzlich sind das Kündigungsdatum und die Versicherungsnummer in dem Schreiben zu fixieren.
- Wichtig ist die Klarstellung des Kündigungswunsches selbst, sodass eine eindeutige Willenserklärung über die Kündigung aus dem Schreiben hervorgehen muss.
- Die Information des gewünschten Beendigungszeitpunktes des Versicherungsvertrages ist ebenfalls ein zwingender Bestandteil in dem Schreiben. Alternativ kann die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt vollzogen werden.
- Nur bei einer außerordentlichen Kündigung ist eine Begründung notwendig.
- Optional können weitere Inhalte ergänzt werden. Dazu zählt beispielsweise die Bitte einer Kündigungsbestätigung des Versicherungsgebers um ein zusätzlichen Nachweis zu erhalten.
- Weiterhin kann die Löschung der personenbezogenen Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gefordert werden. Auch weitere Werbung kann mit der Kündigung untersagt werden.
- Finalisiert wird das Schreiben möglichst mit einer eigenhändigen und handschriftlichen Unterschrift des Versicherungsnehmerin beziehungsweise des Versicherungsnehmers.
Eine Kündigung der Impfschaden-Versicherung sollte für die Rechtmäßigkeit, in jeglicher Konstellation, schriftlich erfolgen. Dies kann beispielsweise durch den Versand eines Briefes realisiert werden.
Als Versandform kann die Übersendung als Einschreiben-Rückschein gewählt werden. Mit dieser sicheren Variante gibt es durch den Dienstleister der Zustellung einen dokumentierten Nachweis der Zustellung mit dem jeweiligen Datum des Eingangs bei dem Versicherungsgeber.
Je nach Versicherungsgesellschaft ist in den meisten Fällen auch eine Kündigung per Fax möglich. Bei einem Versand als Fax kann der Sendebericht als Nachweis dienen.
Kündigung Impfschaden-Versicherung Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung der Impfschaden-Versicherung, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Impfschaden-Versicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Versicherungsunternehmen Strasse + Nr. Plz. + Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung der Impfschaden-VersicherungSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich die VERSICHERUNGSNAME Impfschaden-Versicherung fristgemäß zum XX.XX.20XX. ( Oder: Auf Grund der von Ihnen angekündigten Prämienerhöhung / Leistungsänderungen, kündige ich hiermit die VERSICHERUNGSNAME Impfschaden-Versicherung außerordentlich zum Änderungstermin. Oder: In Folge des Schadenfalls vom XX.XX.20XX kündige ich die VERSICHERUNGSNAME Impfschaden-Versicherung außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. ) Die Versicherungsnummer lautet I1234567. Hilfsweise kündige ich die Versicherung zum nächstmöglichen Termin. (Optional: Darüber hinaus fordere ich Sie hiermit auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten vollständig zu löschen und mich wie, durch die DSGVO, vorgeschrieben schriftlich über die erfolgte Löschung zu informieren.) Bitte stellen Sie mir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins aus. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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