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Ein Minijob kündigen
Eine Beschäftigung gilt als Minijob, wenn die Tätigkeit regelmäßig ausgeführt sowie ein Arbeitsentgelt bezahlt wird, das nicht über 450 € pro Monat hinausgeht. Unter regelmäßig wird verstanden, dass der entsprechende Verdienst des Arbeitnehmers monatlich zum Lebensunterhalt beiträgt.
Nach dem Teilzeit- sowie Befristungsgesetz (kurz: TzBfG) gelten Arbeitnehmer, die ein Minijob angenommen haben als Teilzeitbeschäftigte.
Bei einer Nebentätigkeit gelten daher, im Falle einer Kündigung, weitestgehend dieselben formellen Gesetzmäßigkeiten wie bei einem normalen Arbeitsvertrag bzw. Vollzeit-Arbeitnehmer.
Kündigungsfrist auch bei Nebenjobs Wenn der Minijob eine festgelegte Laufzeit hat (befristeter Vertrag) so endet er zum vereinbarten Termin. Eine frühzeitige Kündigung ist dann nur möglich, wenn dieses im Vertrag zugelassen ist oder der Arbeitgeber zustimmt.
Wenn man sich in der Probezeit befindet, welche im Vertrag oder im Tarifvertrag vereinbart worden sein muss und maximal 6 Monate betragen darf, kann in der Regel innerhalb einer Kündigungsfrist von 2 Wochen von beiden Seiten gekündigt werden.
Nach §622 Abs. 4 BGB kann jedoch im Tarifvertrag, sofern dieser für den Arbeitsvertrag gilt, eine abweichende Frist vereinbart sein. Diese Regelung gilt sowohl bei befristeten Verträgen als auch bei unbefristeten.
Wenn keine Laufzeit im Vertrag vereinbart ist handelt es sich um einen unbefristeten Vertrag und es muss mindestens die gesetzlichen Kündigungsfrist eingehalten werden.
Nach der Probezeit gilt mindestens eine Frist von vier Wochen, wobei immer zum 15. oder zum Ende des Monats gekündigt werden muss (siehe auch §622 BGB).
Wichtig: Es kann im Vertrag oder in den Tarifverträgen eine längere Kündigungsfrist vereinbart sein. Eine Vereinbarung die eine längere Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer vorsieht als für den Arbeitgeber wäre jedoch unzulässig.
Für den Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist, gemäß §622 Abs. 2. BGB, abhängig von der Dauer, wie lange der Beschäftigte bereits im Unternehmen angestellt ist.
Längere Kündigungsfristen nach §622 Abs. 2 des BGB:
Dauer der Anstellung in Jahre | Kündigungsfrist (immer zum 15ten oder zum Ende des Monats) |
---|---|
2 | 1 Monat |
5 | 2 Monate |
8 | 3 Monat |
10 | 4 Monat |
12 | 5 Monat |
15 | 6 Monat |
120 | 7 Monat |
Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist und fristlose außerordentliche Kündigung eines Minijobs In den meisten Fällen empfiehlt es sich, bei einem Mini-Job, mit dem Arbeitgeber über den Kündigungswunsch zu sprechen und zu erklären warum man gerne früher aufhören möchte als die Kündigungsfrist erlaubt.
In den allermeisten Fällen wird einem der Arbeitgeber erlauben vorzeitig auszusteigen, da niemand gerne ein unmotivierten Arbeitnehmer beschäftigt und der Verlust eines Teilzeitbeschäftigten meist leicht ausgeglichen werden kann.
Wenn der Arbeitgeber zustimmt wird dann ein sogenannter Aufhebungsvertrag geschlossen.
Mehr über Aufhebungsverträge
Wenn der Arbeitgeber nicht zustimmt kann der Arbeitnehmer nur vorzeitig den Vertrag beenden sofern ein wichtiger und ausreichender Grund vorliegt welcher die Fortsetzung unzumutbar macht. Denkbare solche Gründe sind:
-
Bei einer erheblichen Gefährdung von Leib und Leben kann der Arbeitnehmer die Arbeit bis zur Behebung verweigern. In besonders schweren Fällen ist auch eine fristlose Kündigung denkbar.
»Mehr zur Kündigung wegen gefährlicher Arbeit und ein Muster - Bei sexueller Belästigung
- Wenn der Arbeitgeber nichts gegen Mobbing unternimmt
- Auch bei anderen gravierenden Verfehlungen seitens des Arbeitgebers, z.B. wenn der Arbeitgeber handgreiflich geworden ist, kann in der Regle fristlos gekündigt werden. Am besten sollte sich jedoch vor einer solchen Kündigung mit dem Personalrat oder einem Anwalt abgesprochen werden, um zu klären ob der Grund ausreichend ist.
-
Eine schwerwiegende oder chronische Erkrankung des Minijobbers muss mit einem entsprechenden ärztlichen Attest belegt werden.
Der Arbeitnehmer hat dann auch ein Anspruch auf Krankengeld vom Arbeitgeber, jedoch nur anteilig. Es wird dann berechnet wieviele Tage der Arbeitnehmer normalerweise gearbeitet hätte.
Es empfiehlt sich daher in einem solchen Fall sich Krank zu melden und auch ordentlich zu kündigen.
»Mehr über eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen und ein Musterschreiben
Wichtig: Wird der Vertrag vorzeitig gekündigt so sollte der Grund im Schreiben unbedingt genau genannt werden und wenn Nachweise vorhanden sind, so ist eine Kopie anzufügen.
Vorzeitige Kündigung des Minijobs durch den Arbeitgeber Auch der Arbeitgeber hat das Recht den Arbeitsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vorzeitig zu beenden, er unterliegt dabei jedoch zahlreichen Vorschriften.
»Weitere Informationen und ein Muster um ein Arbeitnehmer zu kündigen
»Tipps für Arbeitnehmer die gekündigt wurden
Folgen einer Kündigung des Minijobs Auch bei Minijobs gilt, dass das Arbeitsagentur Sanktionen verhängt wenn man selber das Arbeitsverhältnis beendet und dadurch mehr Leistungen beziehen muss.
Ferner muss die Kündigung, auch wenn der Arbeitgeber einem gekündigt hat, unverzüglich der Arbeitsagentur mitgeteilt werden, da ansonsten Nachteile für einen selber entstehen.
Folgen einer fristlosen Kündigung durch den Minijobber Wenn die vorzeitige Kündigung nicht vom Arbeitgeber akzeptiert wird und auch nicht rechtlich zulässig ist so können zum Einen hohe Kosten durch einen Rechtsstreit entstehen und zum Anderen kann der Arbeitgeber eine Entschädigung verlangen für die ausgefallen Arbeit oder Unkosten für den Ersatz der Arbeitskraft.
Denn es gilt auch bei Mini-Jobs, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber, bis zur ordnungsgemäßen Beendigung des Vertrages die vereinbarte Arbeitsleistung schuldet.
Der Arbeitgeber gibt mir keine Arbeit bzw. keine Stunden mehr Der Arbeitgeber kann auch bei einem Minijob der auf Stundenbasis abgerechnet wird nicht einfach die Kündigungsfrist unterlaufen, in dem er dem Arbeitnehmer keine Stunden mehr zuteilt.
In einem solchen Fall sollte immer unbedingt dennoch die Arbeit angeboten werden, möglichst zusammen mit einem Zeugen.
Generell gilt, dass der Arbeitgeber mindestens so viele Stunden bezahlen muss, wie im Durchschnitt im vorigen Halbjahr gearbeitet wurde. Dies ist unabhängig davon ob der Arbeitgeber einen benötigt oder nicht, denn dieses Risiko hat, gesetzlich vorgeschrieben, der Arbeitgeber zu tragen.
Arbeitszeitkonto bei Minijob Auch bei geringfügig entlohnten Beschäftigten ist ein sogenanntes Arbeitskonto möglich. Der Arbeitgeber muss jedoch einige Vorgaben beachten, die besonders für die Sozialversicherung wichtig sind.
Personalengpässe, Produktionsspitzen sowie Nachfrageschwanken - all diese Dinge kann ein Arbeitgeber flexibel planen, wenn er Beschäftigte mit einem Flexivertrag einstellt.
Bei einer flexiblen Anstellung muss der Jahresverdienst im Verhältnis zur geleisteten Jahresarbeitszeit stehen und es muss ein Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro ausgezahlt werden.
Im Arbeitsrecht findet sich unter 860-4-1/2 das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (ArbZAbsichG). Diese zeigt die Rahmenbedingungen für die flexiblen Arbeitszeitregelungen und wie sie sich von den anderen Arbeitsmodellen unterscheidet. Auch hier gelten die allgemeinen Kündigungsgesetze, es sei denn in dem Vertrag wurde etwas anderes festgehalten, wobei eine abweichende Regelung jedoch meist nicht nachteilig für den Arbeitnehmer sein darf.
Für Minijobber gilt bei einer Kündigung Folgendes: Der Arbeitgeber muss die bisher nicht ausgeglichenen Arbeitsstunden spätestens einen Monat nach der Kündigung ausbezahlen.
Eine richtige Kündigung schreiben Auch bei Minijobs muss die Kündigung, gesetzlich vorgeschrieben, schriftlich erfolgen handschriftlich unterschrieben sein.
In mündlicher Form, per E-Mail sowie Fax oder Short Message System (SMS) ist eine Kündigung nicht zulässig.
Hinweis: Erhält ein Arbeitnehmer eine solche unzulässige Kündigung sollte er unbedingt dennoch zur Arbeit kommen und seine Arbeitskraft anbieten, denn ansonsten könnte dies vor Gericht als Zustimmung gewertet werden.
»Tipps für Arbeitnehmer die gekündigt wurden
»Weitere Informationen und ein Muster um ein Arbeitnehmer zu kündigen
Diese Dinge gehören unbedingt in das Kündigungsschreiben, wenn man als Minijobber kündigt:
- Name des Arbeitnehmers
- Adresse des Arbeitnehmers
- Adresse des Arbeitgebers
- Aktuelles Datum
- Betreff ("Kündigung meinesArbeitsvertrages")
- Der Austrittstermin: "Ich kündige hiermit das Arbeitsverhältnis fristgemäß zum XX.XX.20XX" [Datum einsetzen] oder die Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Bei letzterem würde der Arbeitgeber den Beendigungstermin berechnen.
- Es empfiehlt sich bereits im Kündigungsschreiben um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung sowie um ein Arbeitszeugnis zu bitten.
- Ferner muss das Schreiben eigenhändig und handschriftlich unterschrieben werden.
Es empfiehlt sich das Kündigungsschreiben persönlich beim Vorgesetzten abzugeben und dabei freundlich zu bleiben, denn man weiß nie wann man sich wieder sieht.
Dabei kann sicherheitshalber auch gleich eine schriftliche Empfangsbestätigung mitgebracht werden und darum gebeten werden diese zu unterschreiben.
»Muster einer schriftlichen Empfangsbestätigung und weitere Informationen
Wichtig: Nicht zu vergessen ist das Arbeitszeugnis Auch bei einem Minijob hat der Arbeitnehmer ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer, sofern dieser um dies bittet, sowohl ein einfaches Arbeitszeugnis, welches die geleisteten Arbeiten auflistet, und auch ein sogenanntes qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen, in welchem die Leistung des Arbeitnehmers bewertet wird. Es können also insgesamt zwei Arbeitszeugnisse vom Arbeitgeber erhalten werden.
Ein gutes Arbeitszeugnis kann für die nächste Bewerbung von großem Vorteil sein, daher sollte genaustens auf die im erhaltenen Zeugnis verwendeten Formulierungen geachtet werden.
»Mehr zum Thema Arbeitszeugnis und Zeugnissprache
Kündigung eines Minijobs Muster
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Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Minijob Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Firma Name des Vorgesetzten Strasse + Nr. Plz. + Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung des ArbeitsverhältnissesSehr geehrte Frau / geehrter Herr XY, hiermit kündige ich mein Minijob ordentlich und fristgemäß zum XX.XX.20XX. ( Tipp: Wenn nicht persönlich mit dem Vorgesetzten über die Kündigung gesprochen werden konnte, so kann es sich empfehlen im Schreiben zu erklären warum man kündigt um auch in Zukunft ein gutes Verhältnis zu behalten. Dies ist jedoch für den Arbeitgeber bei einer ordentlichen Kündigung, im Rahmen der Kündigungsfrist, nicht vorgeschrieben. ) Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte stellen Sie mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus. Ferne wünsche ich auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermines aus. Vielen Dank für Ihr Verständnis Maria Mustermann Maria Mustermann |
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