Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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HanseMerkur kündigen

 
Bei der HanseMerkur können die verschiedensten Versicherungen abgeschlossen werden. Im Nachfolgenden wird genauer beschrieben unter welchen Umständen eine Versicherung wieder beendet werden kann und was es besonderes zu beachten gilt wenn ein Versicherungsvertrag mit dem Versicherungsunternehmen wieder gekündigt werden soll.

Die rechtlichen Aspekte, die Versicherungen bei der HanseMerkur betreffen sind hauptsächlich im Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Darüber hinaus gelten teilweise auch die Regelungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Das es bei den verschiedenen Versicherungsarten deutliche Unterschiede bei den Kündigungsmöglichkeiten gibt finden zusätzliche Informationen auch in den nachfolgenden Beiträgen, sowie über die Suchfunktion oben:

»Rechtsschutzversicherung
»Haftpflichtversicherung
»Tierhalterversicherung

»Betriebliche Altersvorsorge
»Riester-Rente
»Berufsunfähigkeitsversicherung

»Glasversicherung
»Hausratversicherung

»Kfz-Versicherung

»Reiseversicherung

»Unfallversicherung

»Wohngebäude­versicherung

»Sterbegeldversicherung
»Risikolebensversicherung

Über die Suchfunktion oben finden sich noch Kündigungen zu weiteren Versicherungsarten.

Kündigungsfrist Laut §11 VVG darf die Kündigungszeit eines Versicherungsvertrages nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen. Wer mehr als 3 Monate vor dem Ende der Versicherungsdauer kündigt kann daher in jedem Fall die Kündigungsfrist einhalten.

Wenn eine Mindestversicherungsdauer vereinbart wurde so ist diese einzuhalten. Das bedeutet die Kündigungsfrist wird zum Ende dieser Mindestlaufzeit gerechnet.

Beispiel: Bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten und einer Laufzeit von 2 Jahren, hat die Kündigung mehr als 3 Monate vor dem Ende des 2ten Versicherungsjahres anzukommen.

Ausnahme: Ist im Vertrag oder den Versicherungsbedingungen eine Mindestlaufzeit (Versicherungsdauer) von mehr als 3 Jahren vereinbart wurde so kann, auf Grund aktueller Rechtsurteile, in den meisten Fällen dennoch zum Ende des dritten Jahres gekündigt werden.

Tipp: Hilfreich ist es auch, die Versicherungsunterlagen zu prüfen, um so genau festzustellen, zu welchem Zeitpunkt das Versicherungsjahr mit der HanseMerkur endet. Würde das Versicherungsjahr beispielsweise am 30. Juni enden, müsste das Kündigungsschreiben pünktlich am 30. März bei der HanseMerkur vorliegen.

Widerruf bei Neuverträgen In der Regel besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht beim Abschluss jeder Versicherung. Dabei ist es egal um welchen Versicherungstyp es sich handelt (z.b. Hausrat-, Kfz - oder Haftpflichtversicherung). Ein Kunde kann die Versicherung ohne die Angabe eines Grundes widerrufen. Bei Lebensversicherungen beträgt diese Frist sogar 30 Tage.

Ausnahme: Befristete Versicherungen bei denen einem sofortigen Beginn zugestimmt wurde (z.B. Reiseversicherung für eine Reise).

Falls es zu einer falschen oder unsachgemäßen Kundenberatung gekommen ist kann der Vertrag sogar länger widerrufen werden. Ein Verschweigen wichtiger Informationen seitens der Versicherung sorgt für ein mehrjähriges Widerrufsrecht. Das gilt auch, wenn dem Versicherungsnehmer (Kunde) nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen ausgehändigt wurden.

Durch ein rechtzeitigen Widerruf gilt der Versicherungsvertrag als nicht abgeschlossen und bereits gezahlte Prämien sind dem Kunde zu erstatten. Falls jedoch bereits Unkosten entstanden sind kann, für diese, anteilig etwas berechnet werden.

Es reicht dabei aus das Widerrufsschreiben am letzten Tag der Widerrufsfrist zu verschicken, sofern der Versand nachgewiesen werden kann.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Im Gegensatz zu einer ordentlichen Kündigung muss bei einer außerordentlich oder auch vorzeitigen Beendigung einer Versicherung ein wichtiger und ausreichender Grund vorliegen der einem die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar macht. Darüber hinaus kann auch durch Nutzung eines im Versicherungsvertrag vereinbarten Sonderkündigungsrechtes der Vertrag vorzeitig beendet werden.

Diese Form der Kündigung kommt oftmals aufgrund einer Beitragserhöhung oder dem Eintritt eines Schadenfalls zustande.

  • Bei einer angekündigten Beitragserhöhung (auch Prämienerhöhung genannt) ist es wichtig, innerhalb eines Monates zu kündigen, um so eine Rechtswirksamkeit zu erhalten.
  • Tritt ein Schadensfall ein, den die Versicherung ganz oder nur teilweise erfüllt, kann von einer außerordentlichen Kündigung gegenüber der HanseMerkur Gebrauch gemacht werden. Nach §92 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) kann nach dem Schadensfall innerhalb eines Monats fristlos oder alternativ zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.

    Zu beachten ist, dass diese Form der Kündigung ausschließlich bis zum Ablauf eines Monates nach Abschluss der Verhandlungen beziehungsweise der Entschädigung möglich ist und daher spätestens dann beim Versicherungsunternehmen angekommen sein muss.
  • Falls es sich um eine Sachversicherung handelt und mit dieser ein bestimmter Gegenstand versichert wurde, zum Beispiel ein Haus, so kann die Versicherung beim Verkauf, der Verschrottung oder dem Verlust des versicherten Objekts außerordentlich gekündigt werden.

    Generell gilt: Immer dann, wenn das versicherte Risiko entfällt ist eine vorzeitige Kündigung denkbar. Bei manchen Vertragstpyen geht die Versicherung auch auf den neuen Eigentümer über und dieser kann dann außerordentlich kündigen.
  • Falls die HanseMerkur die Versicherungsbedingungen verschlechtern sollte so ist nachzuprüfen ob im eigenen Vertrag oder den Versicherungsbedingungen ein Sonderkündigungsrecht für einen solchen Fall vereinbart wurde.

    Falls kein Sonderkündigungsrecht für eine Änderung der Versicherungsbedingungen besteht, so sollte den Änderungen so schnell wie möglich schriftlich widersprochen werden, denn dann gelten, für den Kunden, die alten Bedingungen weiterhin. Möglicherweise kündigt dann jedoch die HanseMerkur von sich aus.

Je nach Versicherungsart gibt es noch weitere Möglichkeiten den vorzeitig zu kündigen. Genauere Details zu den Regelungen bei den verschieden Versicherungen findet sich über die Link und die Suchfunktion oben.

Hinweis: Falls vorzeitig gekündigt wird sollte der Grund bereits im Kündigungsschreiben genannt werden und ein Nachweis, zum Beispiel ein Kaufvertrag, sollte, sofern vorhanden (als Kopie) beiliegen.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Es sollte zumindestens eine Kündigung mit folgenden Daten geschrieben werden:

  • Mit der aktuellen Anschrift,
  • den vertragsbezogenen Daten wie Vertrags- oder Kundennummer
  • Weiterhin muss in dem Schreiben der Kündigungstermin benannt werden.
  • Sowie der Kündigungsgrund (im Falle einer vorzeitigen Kündigung).
  • und es muss selbstverständlich pünktlich bei der HanseMerkur ankommen.
  • sowie am besten auch einer persönlichen Unterschrift versehen. Es wird auch eine elektronische Unterschrift anerkannt.
  • Ferner kann es hilfreich sein im Kündigungsschreiben um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zu bitten.


Wichtig: Da ein Kunden, im Fall der Fälle, nachweisen können muss, dass die Kündigung beim Versicherungsunternehmen angekommen ist sollte das Schreiben auf einem sicheren Wege, zum Beispiel als Einschreiben-Rückschein oder per Fax verschickt werden. Bei Übermittlung als Fax ist der Sendebericht aufzubewahren.

Kündigungsadresse Die Adresse für ein Kündigungsschreiben an die HanseMerkur lautet:

HanseMerkur
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg

Fax: 040 / 4119 3257


Bitte sicherheitshalber im erhaltenen Versicherungsvertrag abgleichen ob dort eine andere Adresse als Vertragspartner genannt ist.

Kündigung HanseMerkur Muster


»Einfach mit dem Generator, für eine Versicherung bei der HanseMerkur ein Kündigungsschreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben HanseMerkur Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
HanseMerkur
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung meiner VERTRAGSNAME-Versicherung bei der HanseMerkur


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine VERTRAGSNAME-Versicherung, mit der Versicherungsnummer HM12345, bei der HanseMerkur fristgemäß zum XX.XX.20XX.

(
Oder: Wegen des Schadenfalles vom XX.XX.20XX kündige ich die VERTRAGSNAME-Versicherung bei der HanseMerkur, zum nächstmöglichen Termin, außerordentlich. Meine Versicherungsnummer lautet HM12345.

Oder: Auf Grund der Prämienerhöhung / den Leistungsanpassungen, zum XX.XX.20XX, kündige ich VERTRAGSNAME-Versicherung bei der HanseMerkur zum Änderungszeitpunkt. Meine Versicherungsnummer lautet HM12345.
)

Hilfsweise kündige ich die Versicherung zum nächstmöglichen Termin.

Bitte bestätigen Sie mir diese Versicherungskündigung schriftlich mit Angabe des Beendigungstermins.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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