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Kündigung Altersheim
Ein Verbraucher kann seinen Pflegeheim-Vertrag jederzeit in ordentlicher Form kündigen. Dabei ist zu beachten, dass die Kündigung stets in schriftlicher Form (§ 126 I BGB) unter Einhaltung der bestimmten Frist erfolgen muss.
Kündigungsfrist Das Kündigungsschreiben muss bis zum dritten Werktag des jeweiligen Monats beim Anbieters des Altenheims eingegangen sein. Dann wird zum Ende des Monats das Vertragsverhältnis beendet. Fällt der dritte Tag in einem Monat auf einen Sonn- oder Feiertag oder auf den Samstag, dann wird der nächste Werktag als Grundlage für die Frist berechnet.
Kündigung während der Probezeit Altersheime bieten im Regelfall eine Probezeit von zwei Wochen an, welche im Normallfall auch nach § 11 II WBVG verpflichtend ist. Hier kann die Kündigung ohne Einhaltung einer Frist sofort ausgesprochen werden. Die Zwei-Wochenfrist beginnt in der Regel mit dem Einzugstag bei Vertragsaushändigung.
Wird dem Verbraucher allerdings erst später ein Vertrag ausgehändigt, beginnt die Zwei-Wochenfrist meist erst dann zu laufen, wenn der Vertrag vom Unternehmer an den Verbraucher ausgehändigt wird.
Dank der Probezeit ist es also nicht erforderlich das Widerruf ausgesprochen werden muss.
Außerordentliche Kündigung mangels vorvertraglichen Informationen Eine Kündigungsfrist muss auch dann nicht eingehalten werden, wenn dem Verbraucher keine vorvertraglichen Informationen ausgehändigt worden sind. Ebenso ist es für die Einhaltung der Kündigungsfrist entscheidend, dass bei Vertragsabschluss alle gesetzlichen Anforderungen voll und ganz erfüllt wurden. Ist ein Fehlen dieser notwendigen Informationen oder Regulatoren vorhanden, kann außerordentlich gekündigt werden.
Kündigung wegen Preiserhöhung Erhöht das Altersheim die Preise, kann der Verbraucher seinen Vertrag sofort, ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, in Schriftform kündigen. Das Vertragsverhältnis kann ab dem Zeitpunkt gekündigt werden, wo die Preiserhöhung in Kraft tritt.
Kündigung auf Grund des Gesundheitszustandes Auch wenn sich die Gesundheit wesentlich verschlechtert hat und das Altersheim nicht die medizinische notwendigen Vorraussetzungen erfüllen kann ist eine vorzeitige Beendigung des Vertrages möglich. In einem solchen Fall wird in der Regel, als Nachweis, ein Attest des behandelnen Arztes gefordert.
Kündigung mehrerer Verträge Oft bestehen zwischen Bewohner und Unternehmer zwei oder sogar mehrere getrennte Verträge für Leistungen von Pflege, Betreuung, Wohnraum oder anderen Dienstleistungen. Wenn diese Verträge voneinander abhängig sind, hat der Bewohner ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sofern ein Vertrag ordentlich gekündigt werden kann gilt §11 (4).
Kündigt im Falle von mehreren Verträgen das Unternehmer einen speziellen Vertrag, kann der Verbraucher unmittelbar nach Erhalt dieses Kündigungsschreibens selbst die anderen Verträge sofort kündigen und zwar zum gleichen Zeitpunkt. So müssen für die anderen Pflegeverträge nicht die jeweiligen Kündigungsfristen eingehalten werden.
Die Verträge werden somit im Zusammenhang betrachtet.
Außerordentliche Kündigung bei Mängeln Der Bewohner des Pflegeheimes kann den Vertrag jederzeit und mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die Leistungen des Unternehmers nicht oder nur sehr mangelhaft erbracht worden sind. Ist Dem Verbraucher nicht zuzumuten, dass er bis zum Ablauf der Kündigungsfrist im Heim bleiben kann, kann er das Altersheim sofort verlassen und muss ab diesem Zeitpunkt kein Entgelt mehr an das Heim entrichten.
Zum Beispiel sind solche Gründe schwere Fehler bei der Pflege oder die permanente Verletzungen der Privatsphäre des Verbrauchers.
Hinweis: Bei weniger schweren Problemen müssen diese dem Anbieter zuerst schriftlich mitgeteilt werden (auch Mahnung genannt). Dabei ist auch eine ausreichende Frist (z.b. 14 Tage) zu setzten innerhalb welcher die Probleme abzustellen sind. Nur wenn kein Verbesserung eintritt ist eine vorzeitige Kündigung des Vertrages denkbar.
Muster einer Mahnung und weitere Informationen zu diesem Thema
Wichtig: Sind für die Pflege und den oder die Betreuung getrennte Verträge abgeschlossen worden, müssen stets alle Verträge separat gekündigt werden.
Kündigung durch das Altersheim Der Anbieter des Altersheims kann den Vertrag nur dann außerordentlich kündigen, wenn dafür ein ausreichend-wichtiger Grund vorliegt.
Inhalt und Versand oder Übergabe der Kündigung Die Kündigung des Altersheims muss schriftlich erfolgen (§ 126 I BGB) und sollte wenn möglich persönlich übergeben oder auf einem sicheren Wege verschickt werden. Falls das Schreiben persönlich abgegeben wird, so sollte dabei ein geeigneter Zeuge (keine Verwandten etc.) anwesend sein oder zumindestens darauf geachtet werden, dass man eine schriftliche Empfangsbestätigung erhält.
Bei einem Postversand ist die Methode Einschreiben-Rückschein zu empfehlen um für ein eventuellen Rechtsstreit ein Nachweis zu haben. Darüber hinaus kann auch per Bote oder Gerichtsvollzieher das Kündigungsschreiben zugestellt werden.
Wichtig: Das Schreiben muss eigenhändig und handschriftlich unterschrieben werden. Falls der Heimbewohner dazu nicht mehr in der Lage ist muss der Vormund oder eine bevollmächtigte Person unterschreiben.
Kündigung des Altersheimes Muster
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Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Altersheim Muster:
Musterstadt, den XX.XX.20XX | |
Anbieter Strasse + Nr. Plz + Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung des AltersheimesSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich mein Platz im Altersheim fristgerecht zum XX.XX.20XX. ( Oder: Da die Ihnen mit Schreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilten Probleme, auch nach der Ihnen gesetzten Frist, weiterhin bestehen kündige ich den Vertrag über meinen Platz im Altersheim hiermit fristlos mit sofortiger Wirkung. Um folgende Probleme (Mängel) handelt es sich: - Hier die Probleme genau beschreiben - Oder falls zutreffend: Da ich nach X umziehen muss kündige ich meinen Platz im Altersheim außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. Oder falls zutreffend: Hiermit kündige ich den Vertrag über meinen Platz im Altersheims innerhalb der Probezeit fristlos zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Oder falls zutreffend: Da sich der Gesundheitliche Zustand von Frau / Herrn X Y leider dramatisch verschlechtert hat und er eine weitergehende Betreuung benötigt kündige ich hiermit, als bevollmächtigte Person, den Heimvertrag außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. Anbei finden Sie als Nachweis ein Attest seines Arztes, sowie die mir erteilte Vollmacht in Kopie. ) Hilfsweise kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung mit Angabe des Beendigungstermines zukommen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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