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Kündigung bei der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF)
Im Nachfolgenden wird genauer erklärt wie und wann ein Fahrkartenabonnement bei der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main wieder gekündigt werden kann und was dabei beachtet werden sollte.
Kündigungsfrist Die Erstlaufzeit des Fahrkartenabonnements beträgt in den meisten Fällen 12 Monate und der Vertrag verlängert sich um eine weitere Laufzeit, wenn er nicht bis zum 10ten des Vormonats gekündigt wurde. Bei einigen Abonnements kann auch noch am letzten Tag es Vormonats gekündigt werden. So unter Anderem bei den verschiedenen Jahresabos.
Beim Deutschlandticket beträgt die Laufzeit nur ein Monat und es kann jeden Monat bis zum 10ten gekündigt werden und der Vertrag endet dann mit dem Ende des laufenden Monats.
Ein Abo des Hessenpass mobil endet automatisch mit dem Ablauf der 12-monatigen Laufzeit, sofern nichts spätestens zum 10ten des letzten Monats ein ausreichender Bezugsberechtigungsnachweis eingereicht wurde.
Das Schülerticket Hessen hat eine Laufzeit von 12 Tagen und verlängert sich automatisch um eine weitere Laufzeit von 12 Monaten falls nicht bis vor dem Laufzeitende gekündigt wird.
Ausnahme: Falls der Abonnement des Schülertickets 18 Jahre geworden ist oder sein Wohnsitz nicht mehr in Hessen ist muss er bis zum 10ten des letzten Monats einen Berechtigungsnachweis vorlegen ansonsten endet das Abonnement automatisch.
Das Seniorentickets Hessen Gilt ebenfalls für 12 Monate und verlängert sich automatisch um eine weitere Laufzeit. Die Kündigung kann dabei bis zum letzten Tag der aktuellen Laufzeit erfolgen.
Beim Jobticket muss die Kündigung mit dem Arbeitgeber abgeklärt werden.
Wichtig: Unabhängig davon um welches Abonnement es sich handelt muss das Kündigungsschreiben noch vor Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist ankommen, damit es rechtzeitig ist.
Hier mehr zum richtigen Ankommen, auch Zugang genannt, bei einer Kündigung (mehr zum richtigen Zugang).
Widerruf bei neueren Verträgen Das gesetzliche Widerrufsrecht schließt Beförderungsleistungen und damit auch Fahrkartenabonnements aus (siehe §312d BGB). Auch von der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main wird kein Widerrufsrecht angeboten. Daher kann das Fahrkartenabonnement nicht widerrufen werden.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Die Beendigung eines Abonnements für Fahrkarten vor dem regulären Ende wird als außergewöhnliche Kündigung bezeichnet. Ist hierbei keine Frist einzuhalten, spricht man auch von einer fristlosen Kündigung.
Eine solche vorgezogene Beendigung des Abonnements ist nur möglich, wenn ein ausreichend-wichtiger Grund die weitere Fortführung des Vertrags für eine der Vertragsparteien unzumutbar macht oder wenn ein vertraglich vereinbartes Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann.
Tipp: Die meisten VGF-Fahrkartenabonnements können jedoch, auf Grund eines Sonderkündigungsrechtes, in jedem Monat bis zum 10ten des Monats, auch ohne Grund, vorzeitig gekündigt werden. Falls das Abo vor Ablauf der ersten 12 Monate gekündigt wird, muss der Kunde, für den bereits genutzten Zeitraum, jedoch meist den Unterschied zwischen den gezahlten Abbuchungsbeträgen und den Preisen der entsprechenden Monats- oder Tageskarten, nachzahlen. Beziehungsweise bei besonderen Karten die Differenz zum kürzeren ähnlichen Angebot wie zum Beispiel bei Senioren- oder Schülerkarten.
Ausnahme: Ein solcher Differenzbetrag ist nicht zu zahlen, wenn das Verkehrsunternehmen für die Kündigung verantwortlich oder falls der Kunde verstorben ist. Auch im Falle eines Schulortswechsel, einem Ende eines Arbeitsverhältnisses, einem Arbeitsplatzwechsel, einem Wechsel der Ausbildungsstättenwechsel, dem Beginn der Mutterschaft, Elternzeit oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen, die der Fahrgast nicht bereits vor dem Vertragsabschluss wusste und auch nicht verhindern kann ist es wahrscheinlich, dass keine Nachforderung erhoben wird.
Hinweis: In jedem Fall sollte dem Kündigungsschreiben bei einer außerordentlichen Kündigung, sofern vorhanden ein entsprechenden Nachweises beigelegt werden.
Im Folgenden eine Übersicht von denkbaren Kündigungsgründen beim Fahrkartenabonnement:
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Erhöht sich der Preis innerhalb der aktuellen Laufzeit sollte dem schriftlich widersprochen und auf den alten Bedingungen bestanden, sowie hilfsweise mit einer fristlosen Kündigung gedroht werden.
Werden die Preise dagegen zum Beginn der neuen Laufzeit erhöht gelten diese im Regelfall und es kann höchstens das oben beschriebene Sonderkündigungsrecht genutzt werden. -
Wenn sich die Vertragsbedingungen nachteilig ändern kommt es darauf an was in den Bedingungen für den eigenen Vertrag vereinbart wurde.
Entweder wurde dort ein Sonderkündigungsrecht niedergeschrieben, dann wird der Kunde im Voraus informiert und kann zum Änderungstermin kündigen oder den Änderungen sollte umgehend schriftlich widersprochen und die alten Bedingungen gefordert werden, sowie eine fristlosen Kündigung angedroht werden. -
Bei einer Erkrankung kann bei manchen Abonnements für bis zu 60 Tage pro Vertragsjahr eine Erstattung der Gebühren beantragt werden, sofern durch ein ärztlichen Attest eine Reiseunfähigkeit bescheinigt wird.
Im Falle einer chronischen Krankheit, welche den Kunde dauerhaft reiseunfähig macht kann fristlos gekündigt werden. Als Nachweis ist dann ebenfalls eine ärztlicher Attest (in Kopie) beizulegen. -
Fahrkartenabonnements, welche an einen besonderen Status, wie den Schulbesuch, die Ausbildung, das Studium oder eine Altersgrenze, gekoppelt sind, enden mit dem Verlust dieses Status.
Wichtig: Ein Verlust des Status muss dem Verkehrsunternehmen dabei umgehend mitgeteilt werden. -
Sollten die wesentlichen Beförderungsleistungen ständig ausfallen oder stark eingeschränkt verfügbar sein, wenn also zum Beispiel für den Kunden wesentliche Strecken zu seiner Arbeit nicht nutzbar sein sollten, könnte unter Umständen außerordentlich gekündigt werden.
Das Verkehrsunternehmen muss jedoch erst schriftlich ermahnt und dabei die Probleme genau beschrieben werden. Darüber hinaus ist eine Frist zu setzen innerhalb welcher die Probleme, auch Mängel genannt, zu beheben sind. Nur wenn das Unternehmen bis zum Fristablauf nicht reagiert oder eine Änderung ablehnt, kann fristlos gekündigt werden.
Mehr zur Abmahnung bei schlechtem oder fehlerhaftem Service - Falls der Kunde mehrfach und trotz Aufforderung nicht zahlt kann das Verkehrsunternehmen von sich aus fristlos kündigen, dies entbindet den Kunde jedoch nicht von seiner Zahlungspflicht.
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Verstirbt der Kunde kann das Fahrkartenabonnement vorzeitig gekündigt werden, ohne dass ein Differenzbetrag nachgezahlt werden muss.
Als Nachweis ist dem Kündigungsschreiben eine Kopie der Sterbeurkunde beizufügen und das Schreiben ist dabei so schnell wie möglich zu verschicken.
Wichtig: Bei einer vorzeitigen Kündigung ist immer der Kündigungsgrund anzugeben und falls Nachweise vorhanden sind sollte eine Kopie von diesen mitgeschickt werden.
Inhalt, Form und Versand der Kündigung Bei einer Abonnement-Kündigung der Fahrkarte sollten folgende wesentliche Elemente enthalten sein:
- Datum und Ort
- Eigene Adresse und der Name, sowie Name und Anschrift des Verkehrsunternehmens
- Eine klare unmissverständliche Erklärung, dass das Abonnement gekündigt wird.
- Die Kundennummer oder die Abonnement-Nummer
- Die Angabe des gewünschten Vertragsendes oder der Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt". In letzterem Fall bestimmt das Unternehmen den Termin.
- Bei einer außerordentlichen oder fristlosen Kündigung ist der Kündigungsgrund anzugeben. Sind für diesen Nachweise vorhanden sollten diese, in Kopie, beigelegt werden.
- Es ist auch sinnvoll, eine Datenlöschung gemäß Artikel 17 DSGVO zu beantragen um die eigenen Daten zu schützen und lästige Rückwerbeversuche zu vermeiden.
- Darüber hinaus macht es Sinn eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des tatsächlichen Vertragsendes zu erbitten.
Es kann sinnvoll sein das Kündigungsschreiben per Einschreiben-Rückschein zu verschicken um ein Nachweis über den rechtzeitigen Zugang zu haben.
Bei einer Kündigung per Fax ist der Sendebericht als Nachweis aufzubewahren.
Die Kündigung kann auch in einem VGF-Ticketcenter abgebeben werden, dann sollte jedoch darauf geachtet werden das einem eine schriftliche Empfangsbestätigung ausgestellt wird.
Wichtig: Falls zum Abonnement eine Papierfahrkarte ausgebenden wurde muss diese bis zum Beendigungstermin abgegeben werden.
Kündigungsadresse Sofern das Fahrkartenabonnement direkt bei der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) abgeschlossen wurde kann die Kündigung an folgende Adresse gerichtet werden:
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)
Kurt-Schumacher-Straße 8
60311 Frankfurt
Fax: 069 / 213 22740
Falls das Ticket dagegen vom Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) ist lautet die Adresse wie folgt:
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Alte Bleiche 5
65719 Hofheim am Taunus
Fax: 06192 / 294 900
Wichtig: Wurde das Ticket bei der HEAG Mobilo, der ESWE Verkehrsgesellschaft Wiesbaden oder einem anderen Unternehmen gekauft muss sich in der Regel direkt an dieses Unternehmen gerichtet werden. Für Tickets im VRN Gebiet ist meist die Verkehrsgesellschaft Gersprenztal (VGG) zuständig.
Kündigung Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung bei der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) Kurt-Schumacher-Straße 8 60311 Frankfurt Bitte mit Vertrag abgleichen |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung des FahrkartenabonnementsSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich mein VERTRAGSNAME Fahrkartenabonnement fristgemäß zum XX.XX.20XX (oder: nächstmöglichen Termin). ( Oder: hiermit kündige ich mein VERTRAGSNAME Fahrkartenabonnement zum nächstmöglichen Termin außerordentlich. Bitte teilen Sie mir mit welchen Differenzbetrag ich zahlen muss. Oder: da ich am XX.XX.20XX die Schule beende / die Ausbildung beende / beendet habe kündige ich hiermit das VERTRAGSNAME Fahrkartenabonnement außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. Anbei findet sich ein entsprechender Nachweis. Oder: auf Grund meiner chronischen Erkrankung kündige ich das VERTRAGSNAME Fahrkartenabonnement zum nächstmöglichen Termin außerordentlich. An bei findet sich eine Kopie des ärztlichen Attests. ) Meine Kundennummer/Abonnementsnummer lautet: VGF1234567. Hilfsweise kündige ich das Fahrkartenabonnement zum nächstmöglichen Termin. (Optional: Ferner fordere ich Sie hiermit auf alle, über mich gespeicherten, personenbezogenen Daten nach DSGVO, vollständig zu löschen und mich wie vorgeschrieben schriftlich über den Abschluss der Löschung zu informieren.) Bitte stellen Sie mir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins aus. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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