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Kündigung bei der Württembergischen Versicherung
Bei der Württembergischen Versicherung werden die verschiedensten Versicherungen unter Anderem Folgenden angeboten:
»Haftpflichtversicherung
»Risikolebensversicherung
»Hausratversicherung
»KFZ-Versicherung
»Unfallversicherung
»Berufsunfähigkeitsversicherung
»Rentenversicherung
Weitere Informationen und Musterschreiben zur Kündigung andere Versicherungstypen finden sich über die Suchfunktion oben auf dieser Seite.
Im Folgenden wird genauer erklärt wie und wann ein Versicherungsvertrag, bei der Württembergischen Versicherung, gekündigt werden kann und was es dabei zu beachten gilt.
Kündigungsfrist Die meisten Versicherungsverträge bei der Württembergischen Versicherung können mit einer Frist von 1 bis maximal 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden (siehe auch §11 VVG).
Kommt die Kündigung zu spät an ist die Kündigungsfrist nicht eingehalten und der Versicherungsvertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr.
Ausnahme: Bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr, oder nur für ein bestimmtes Ereignis, endet die Versicherung zum Ende der Laufzeit automatisch ohne das gekündigt werden muss.
Die Kündigungsfrist wird dabei immer rückwärts vom Ende der laufenden Versicherungsperiode gezählt. Je nach Vertragstyp kann es sein, dass die Versicherungsperiode, also das Versicherungsjahr, nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Wann das Versicherungsjahr angefangen hat, kann in der erhaltenen Versicherungspolice oder in den allgemeinen Versicherungsbedingungen nachgeprüft werden.
Hierzu ein Beispiel bei einer 3-monatigen Kündigungsfrist:
Abschluss der Versicherung: 15. November 2022 Ende des Versicherungsjahres: 15. November 2023 Spätester Kündigungstermin: 15. August 2023
Das bedeutet die Kündigung müsste spätestens am 15. August 2023 bei der Württembergischen Versicherung eingehen um rechtzeitig zu sein. Geht das Kündigungsschreiben nicht bis zu diesem Datumk beim Versicherungsunternehmen ein verlängert sich die Laufzeit der Versicherung um ein weiteres Jahr.
Insbesondere für folgende Versicherungsarten gelten abweichende Kündigungsfristen:
- Lebensversicherungen
- Berufsunfähigkeitsversicherungen
Die Lebens-und Berufsunfähigkeitsversicherungen können mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, gezählt zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, gekündigt werden.
Die Versicherungsdauer ist in der Regel davon abhängig, wie oft der Beitrag für die Versicherung gezahlt wird:
Bei monatlicher Beitragszahlung: Kündigung ist im Regelfall zum übernächsten Monat möglich.
Im Falle vierteljährlicher Beitragszahlung: Kündigung ist zum 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31.12. möglich.
Bei halbjährlicher Beitragszahlung: Kündigung ist zum 31.06. und 31.12. möglich.
Wenn jährlich der Beitrag gezahlt wird: Kündigung ist zum 31.12 möglich.
Wichtig: Die Kündigung wird erst an dem Termin an welchem das Schreiben beim Versicherungsunternehmen angekommen ist wirksam. Damit die Kündigung rechtzeitig ist muss das Schreiben dabei so frühzeitig verschickt werden, dass es noch vor der Kündigungsfrist dem Versicherungsunternehmen zugeht.
Widerruf bei neueren Verträgen Durch die Regelungen von §8 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) besteht für den Versicherungsnehmer, bei fast allen Versicherungstypen, ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Im Falle von Lebensversicherungen beträgt diese Frist auf Grund von §152 VVG sogar 30 Tagen.
Ausnahme: Diese Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Versicherung für ein Zeitraum von weniger als einem Jahr oder nur für ein einmaliges Ereignis abgeschlossen wurde.
Tipp: Sollte der Versicherungsnehmer nicht oder unzureichend über sein Widerrufsrecht informiert worden sein, zum Beispiel wenn ihm nicht alle vorgeschrieben Unterlagen ausgehändigt wurde oder falls diese fehlerhaft sind, kann der Vertragsabschluss noch bis zu 1 Jahr und 12 Monate später widerrufen werden.
Das Widerrufsschreiben ist, anders als bei einer Kündigung, noch rechtzeitig wenn es am letzten Tag der Frist abgeschickt wurde, da der Absendetermin zählt.
Der rechtzeitige Versand und das Ankommen, auch Zugang genannt, muss sofern es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, jedoch bewiesen werden können. Daher kann es sinnvoll sein eine Versandmethode mit Nachweis, zum Beispiel ein Einschreiben-Rückschein, zu nutzen.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Versicherungen bei der die Württembergischen Versicherung können bei Vorliegen eines ausreichend-wichtigen Grundes oder falls ein Sonderkündigungsrechts genutzt werden kann vorzeitig beendet werden.
Je nachdem ob dabei eine andere oder keinerlei Frist einzuhalten ist wird dies auch als außerordentliche oder fristlose Kündigung bezeichnet.
Im folgenden denkbare Kündigungsgründe:
-
Kommt es zum Entfall des versicherten Risikos kann bei vielen Versicherungstypen außerordentlich gekündigt werden (siehe §96 VVG).
Bei einigen besonderen Versicherungen, wie zum Beispiel der KFZ-Versicherung, geht der Vertrag jedoch stattdessen auf den neuen Besitzer über und dieser hat anschließend ein Sonderkündigungsrecht.
Beispiel für ein Entfall des Risikos: Der versicherte Gegenstand wurde verkauft, gestohlen oder verschrottet.
»Übernahme der Versicherung beim Kauf oder Verkauf von Gegenständen und Kündigungsmöglichkeiten und Rechte
Wichtig: Auch Falls die Versicherung auf den neuen Besitzer übergeht muss das Versicherungsunternehmen umgehend über den Verkauf und den neuen Besitzer informiert werden.
Als Nachweis sollte dem Versicherungsunternehmen in diesem Fall, eine Kopie des Kaufvertrages, geschickt werden. Im Falle eines Diebstahls kann ein Nachweis über die Polizeianzeige geschickt werden. Bei einer Verschrottung sollte ein Bericht über die Entsorgung eingereicht werden. -
Kommt es zu einer Beitragserhöhung, welche nicht bereits im Voraus im Vertrag vereinbart wurde, und die Versicherungsleistungen erhöhen sich nicht dem entsprechend oder wenn sich die vereinbarten Leistungen verschlechtern muss das Versicherungsunternehmen den Versicherungsnehmer mindestens 1 Monat im Voraus informieren (siehe §25 VVG und §40 Absatz 1 VVG).
Sobald dem Kunde die Informationen zugestellt wurden beginnt eine Frist von einem Monat innerhalb welcher, außerordentlich gekündigt werden kann. Als Beendigungstermin ist in diesem Fall der Änderungstermin.
Wichtig: Die einmonatige Frist beginnt auch wenn das Schreiben ungelesen im Briefkasten oder im E-Mail-Postfach, des Versicherungsnehmers, liegt. -
Wenn es zu einem Schadensfall gekommen können sowohl der Versicherungsnehmer, als auch das Versicherungsunternehmen, außerordentlich kündigen.
Dabei ist eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten, welche beginnt sobald die Versicherung den Schadensfall reguliert oder eine Regulierung abgelehnt hat (siehe auch §92 VVG).
Tipp: Der Versicherungsvertrag kann dabei sofort oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres gekündigt werden. -
Falls der Versicherte verstorben ist muss umgehend das Versicherungsunternehmen informiert werden. Als Nachweis sollte dabei eine Kopie der Sterbeurkunde oder des Erbscheins beigefügt werden.
Bei speziellen Versicherungen kann es sein, das der Vertrag auf die Erben übergeht, diese haben dann jedoch in den meisten Fällen das Recht, innerhalb eines Monats, außerordentlich zu kündigen.
Wichtig: Wenn die Versicherung auf einem dieser Wege oder aus einem anderen Grund vorzeitig gekündigt wird ist im Kündigungsschreiben der Grund anzugeben. Vorhanden Nachweise sollten in Kopie beigefügt werden.
Inhalt, Form und Versand der Kündigung Das Schreiben an die Württembergische Versicherung sollten mindestens folgende Inhalte haben:
- Ort und aktuelles Datum
- Name und Anschrift der Württembergische Versicherung, sowie des Versicherungsnehmers
- Es muss eindeutig formuliert sein, dass der Vertrag gekündigt wird. Am besten ist auch der Vertrag genau zu bezeichnen.
-
Um Zuordnungsprobleme zu vermeiden macht es Sinn die Versicherungs- beziehungsweise Policen-Nummer zu nennen.
Bei einer Kfz-Versicherung sollte auch das Kfz-Kennzeichen angegeben werden. - Falls die Versicherung außerordentlich oder fristlos beendet wird ist der Kündigungsgrund anzugeben.
- Je nach Versicherungsvertrag, besonders bei einer fristlosen oder außerordentlichen Kündigung, kann es die Bankverbindung für mögliche Rückerstattungen anzugeben.
- Wird nicht außerordentlich gekündigt, dann ist entweder der Beendigungstermin anzugeben oder das Versicherungsunternehmen zu bitten den nächstmöglichen Termin zu berechnen.
- Durch die DSGVO ist es möglich eine Löschung der personenbezogenen Daten zu fordern. Durch diese Forderung werden meist auch zukünftige Rückwerbeversuche verhindert.
- Darüber hinaus empfiehlt es sich um eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu bitten.
Die Kündigung bei den Württembergische Versicherung muss schriftlich erfolgen. Im Falle eines Versand per Post kann es sinnvoll sein, das Schreiben als Einschreiben-Rückschein zu verschicken, damit im Fall eines eventuellen Streites ein Nachweis existiert.
Es ist bei den meisten Versicherungen auch möglich per Fax zu kündigen. Dann sollte unbedingt das Sendeprotokoll aktiviert sein und als Nachweis aufbewahrt werden.
Kündigungsadresse Je nach Versicherungstyp ist der genaue Vertragspartner leicht abweichend, die Adresse ist aber im Regelfall gleich, daher sollte vorher im eigenen Vertrag nachgeprüft werden.
Vertragspartner:
Württembergische Versicherung AG
, Württembergische Lebensversicherung AG
, Württembergische Krankenversicherung AG
, Württembergische Rechtsschutz Schaden-Service-GmbH
oder: Allgemeine Rentenanstalt Pensionskasse AG
Adresse:
W&W-Platz 1
70806 Kornwestheim
Fax: 0711 / 662 829 400
Kündigung Württembergische Versicherung Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung bei der Württembergischen Versicherung, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Württembergische Versicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Württembergische Versicherung AG , Württembergische Lebensversicherung AG , Württembergische Krankenversicherung AG , Württembergische Rechtsschutz Schaden-Service-GmbH oder: Allgemeine Rentenanstalt Pensionskasse AG W&W-Platz 1 70806 Kornwestheim |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung der meiner VERTRAGSNAME-VersicherungSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine VERTRAGSNAME-Versicherung, bei der Württembergische Versicherung, fristgemäß zum XX.XX.20XX (oder: zum nächstmöglichen Termin). ( Oder: Auf Grund der Preiserhöhung / den Leistungsreduzierungen zum XX.XX.20XX kündige ich hiermit, meine VERTRAGSNAME-Versicherung, bei der Württembergische Versicherung, außerordentlich zum Änderungszeitpunkt. Oder: Da ich den versicherten Gegenstand / das versicherte Fahrzeug am XX.XX.20XX verkauft habe kündige ich hiermit meine VERTRAGSNAME-Versicherung, bei der Württembergische Versicherung, außerordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Anbei findet sich eine Kopie des Kaufvertrages und der Abmeldebescheinigung. Oder: Da das Fahrzeug am XX.XX.20XX stillgelegt / verschrottet wurde kündige ich meine VERTRAGSNAME-Versicherung, bei der Württembergische Versicherung, außerordentlich zum nächsten Zeitpunkt. Anbei findet sich ein entsprechender Nachweis. ) Die Versicherungsnummer lautet: WB1234567. Hilfsweise kündige ich die Versicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Ferner forder ich Sie hiermit auch auf alle, über mich gespeicherten personenbezogenen Daten, gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO, unverzüglich zu löschen und mich schriftlich über diese Löschung zu unterrichten. Bitte lassen Sie mir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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