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Kündigung bei InterRisk
Je nach Vertragstyp sind die Kündigungsregelungen unterschiedlich. Weitere Informationen zur Kündigung bestimmter Vertragsarten daher auch in folgenden Beiträgen und über die Suche oben auf unserer Seite gefunden werden.
»Unfallversicherungen
»Berufsunfähigkeitsversicherungen
»Haftpflichtversicherungen
»Hausratversicherungen
»Risikolebensversicherungen
»Gebäudeversicherungen
Nachfolgend eine ausführliche Erklärung wie und wann eine InterRisk-Versicherung gekündigt werden kann und was dabei beachtet werden sollte.
Kündigungsfrist Die fristgerechte Kündigung ist bei InterRisk-Versicherungen meist zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer bis zu dreimonatigen Kündigungsfrist möglich.
Bei Kfz-Versicherungen gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Laufzeitende. Auch bei Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherung und Hausratversicherung sind Kündigungsfristen von 1 Monat üblich. Auch bei Rentenversicherungen kann es eine kürzere Kündigungsfrist geben.
Die Erstlaufzeit kann dabei maximal 3 Jahre betragen und eine anschließende automatische Verlängerung 1 Jahr.
Die genaue für den eigenen Vertrag geltende Frist ist im erhaltenen Vertrag oder falls dort nichts zusätzliches vereinbart ist in den allgemeinen Versicherungsbedingungen zu finden.
Bei einer Laufzeit von einem Jahr und einer Kündigungsfrist von einem Monat gilt also folgendes:
Wenn das Versicherungsjahr am 31. Dezember endet, so muss das Kündigungsschreiben spätestens am 30. September des Jahres bei der InterRisk eingegangen sein. Falls der 30te eine Wochenende oder Feiertag ist muss das Schreiben noch davor ankommen.
Um eine sofortige Kündigung des Vertrages zu gewährleisten, muss die im Vertrag festgelegte Kündigungsfrist eingehalten werden.
Wichtig: Wird die Kündigungsfrist versäumt, verlängert sich der Vertrag in der Regel automatisch um eine weitere Laufzeit. Um dies zu verhindern, muss das Kündigungsschreiben noch vor der vereinbarten Kündigungsfrist bei InterRisk ankommen.
Widerruf bei neueren Verträgen Durch §8 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsannahme zu widerrufen.
Im Falle einer Lebensversicherungen beträgt die Frist auf Grund von §152 VVG sogar 30 Tagen.
Tipp: Laut dem BGB und dem Versicherungsgesetz (VVG) beginnt die Widerrufsfrist erst zu laufen, wenn der Kunde alle vorgeschriebenen Informationen erhalten hat, einschließlich einer vollständigen Widerrufsbelehrung und der Versicherungspolice. Ein Fehler von InterRisk, bei der Bereitstellung dieser Dokumente, kann dazu führen das noch viele Monate später widerrufen werden kann.
Um die Widerrufsfrist einzuhalten muss das Widerrufsschreiben spätestens am letzten Tag der Frist abgeschickt werden.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Um einen Vertrag vor dem Laufzeitende und ohne die vereinbarte Kündigungsfrist zu kündigen müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
Eine solche Kündigung wird als außerordentliche Kündigung oder wenn keinerlei Frist einzuhalten ist auch als fristlose Kündigung bezeichnet.
Gründe für eine solche außerordentliche oder sogar fristlose Kündigung:
-
InterRisk hat den Kunden im Voraus über Änderungen zu informieren, die zu höheren Versicherungsbeiträgen ohne Verbesserung der Leistungen führen.
Der Kunden kann dann von seinem Sonderkündigungsrecht, nach §40 VVG, Gebrauch machen und innerhalb von einem Monat kündigen. Frühster Beendigungstermin ist dabei der Änderungstermin. -
Im Falle einer Prämienerhöhung auf Grund einer Erhöhung des Risikos, welche mehr als 10% beträgt, kann durch §25 VVG außerordentlich gekündigt werden.
Dabei ist eine Frist von einem Monat, gezählt ab dem Datum an welchen dem Kunde Informationen über die Prämienerhöhung zugegangen sind, einzuhalten. Die Versicherung kann hierbei ebenfalls zum Änderungstermin beendet werden. -
Wenn der versicherte Gegenstand verkauft wurde geht die Versicherung entweder auf den neuen Besitzer über und dieser kann anschließend ein Sonderkündigungsrecht nutzen (zum Beispiel bei KFZ-Versicherungen) oder es kann durch den bisherigen Besitzer außerordentlich gekündigt werden.
In jedem Fall sollte die InterRisk bei einem Verkauf so schnell wie möglich informiert werden und als Nachweis eine Kopie des Kaufvertrages beigelegt werden. -
Bei Sachversicherungen gilt, wenn der versicherte Gegenstand verschrottet, gestohlen oder verloren gegangen ist, kann ebenfalls vorzeitig gekündigt werden.
Als Nachweis sind dabei Kopien der entsprechenden Unterlagen, wie zum Beispiel des Polizeiberichtes, beizufügen. - Im Falle eines Versicherungsfalles (auch Schadenfalls genannt) kann der Versicherte innerhalb von einem Monat , gezählt ab Regulierung durch die Versicherung oder einer Ablehnung dieser, außerordentlich kündigen (siehe auch §92 VVG).
-
Wenn der Versicherungsnehmer stirbt, ist es wichtig, die Versicherungsgesellschaft umgehend zu benachrichtigen. Bei vielen Versicherungsverträgen endet der Vertrag dann automatisch oder es besteht ein Sonderkündigungsrecht für die Erben.
Bei diesem Kündigungsfall sollte als Nachweis über den Tod des Versicherungsnehmers eine Kopie der Sterbeurkunde oder des Erbscheins beigefügt werden.
Hinweis: Eine vorzeitige Kündigung mancher Versicherungen, wie zum Beispiel Lebensversicherungen oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung, kann zu finanziellen Verlusten führen. Um mehr darüber zu erfahren, lesen Sie bitte die unten verlinkten Artikel.
Je nach Vertragstyp bestehen noch weitere Möglichkeiten außerordentlich oder fristlos zu kündigen. Mehr dazu in den folgenden Beiträgen und über die Suche oben auf dieser Seite.
Wichtig: Wenn einer der InterRisk-Versicherungen vorzeitig gekündigt wird ist im Schreiben auch der Kündigungsgrund zu nennen. Vorhanden Nachweise sind, in Kopie, dem Kündigungsschreiben beizulegen.
Detaillierte Informationen zu den Möglichkeiten für eine außerordentlichen Kündigung, bei speziellen Versicherungen, finden sich auch in folgenden Beiträgen und über die Suche oben auf dieser Seite.
»Unfallversicherungen
»Berufsunfähigkeitsversicherungen
»Haftpflichtversicherungen
»Hausratversicherungen
»Risikolebensversicherungen
»Gebäudeversicherungen
Inhalt, Form und Versand der Kündigung Wenn bei der InterRisk gekündigt wird sollten mindestens folgende Daten im Kündigungsschreiben enthalten sein:
- Anschrift und Name des Kunden (Versicherungsnehmer) und von InterRisk
- Versicherungsnummer/Vertragsnummer
- Angabe, ob man zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen möchte oder zu einem bestimmten Datum.
- Bei der ordentlichen Kündigung müssen keine Gründe angegeben werden, sondern nur falls außerordentlich/fristlos gekündigt wird. in letzteren Fällen sollten auch Kopien der Nachweise beigefügt werden.
- Ggf. das Konto, auf welches der Restbetrag oder Rückkaufswert überwiesen werden soll.
- Nach der DSGVO kann zusammen mit der Kündigung auch verlangt werden, dass die personenbezogenen Daten gelöscht werden. Durch ein solches Vorgehen unterbleiben meist auch lästige Rückwerbeversuche.
- Ferner macht es Sinn um eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu bitten.
Bei Zweifeln oder Unstimmigkeiten trägt der Kunde die Last den ordnungsgemäßen Zugang des Kündigungsschreibens nachzuweisen.
Um eine klare Rechtsgrundlage zu gewährleisten, macht es daher Sinn eine sichere Versandmethode zu verwenden. Dies kann zum Beispiel ein Einschreiben-Rückschein oder ein Fax mit Sendebericht (wenn der Vertrag dies zulässt) sein.
Kündigungsadresse Eine Kündigung ist den im Vertrag genannten Vertragspartner zu schicken. Im Regelfall ist es eine der folgenden drei Gesellschaften, welche alle die gleiche Adresse haben:
InterRisk Versicherungs-AG
Vienna Insurance Group
Oder: InterRisk Lebensversicherungs-AG
Vienna Insurance Group
Carl-Bosch-Str. 5
65203 Wiesbaden
Fax: 0611 / 2787 222
Kündigung InterRisk Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung bei InterRisk, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben InterRisk Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
InterRisk Versicherungs-AG Vienna Insurance Group Oder: InterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group Carl-Bosch-Str. 5 65203 Wiesbaden Bitte mit Vertrag abgleichen |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung der Versicherung bei InterRiskSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich die XY-Versicherung, bei InterRisk, fristgemäß zum XX.XX.20XX (oder: zum nächstmöglichen Termin). ( Oder: Ich kündige hiermit, auf Grund der angekündigten Leistungsänderungen/Prämienerhöhungen, die XY-Versicherung, bei InterRisk, mit sofortiger Wirkung. Oder: In Folge des Schadenfalls vom XX.XX.20XX kündige ich die XY-Versicherung, bei InterRisk, außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. ) Die Versicherungsnummer lautet: IR1234567. Hilfsweise kündige ich den Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Termin. (Optional: Bitte überweisen Sie den Rückkaufwert / vorhandenes Restguthaben auf folgendes Konto: Kontoinhaber: X Y IBAN: DEXXXXXXXXXXXX BIC: XXXXXXXX ) (Optional: Im gleichen Zuge fordere ich Sie hiermit auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten gänzlich zu löschen und mir den Abschluss der Löschung, wie nach DSGVO vorgesehen, schriftlich zu bestätigen.) Bitte lassen Sie mir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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