Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung beim Zweckverband Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg (move)

 
Das Verkehrsunternehmen Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg ist ein Zusammenschluss der Verkehrsverbunde der Landkreise Schwarzwald-Baar-Kreis, Rottweil (ehemals Verkehrsverbund Rottweil, kurz: VRR) und Tuttlingen sowie des Landes Baden-Württemberg.

Beim Verkehrsverbund werden verschiedene Fahrkartenabonnements abgeschlossen werden, darunter die AboCard Erwachsener, das Deutschland-Ticket Jugend BW und das Deutschland-Ticket. Zusätzlich gibt es noch das Move Deutschland-Ticket JugendBW, das für junge Menschen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg erhältlich ist.

Im Nachfolgenden wird genauer erklärt wie und wann ein Fahrkartenabonnement bei der Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg wieder gekündigt werden kann und was dabei zu beachten gilt.

Kündigungsfrist In der Regel haben die Fahrkartenabonnements eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten, wonach sich das Ticket automatisch um eine weitere Laufzeit verlängert, sofern es nicht bis zum 15ten des letzten Monats gekündigt wurde. Bei Monatskarten beträgt die Laufzeit lediglich einen Monat.

Die AboCard Erwachsener ist ein Abonnement, das mit einer Laufzeit von einem Jahr. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, das heißt bis zum 15ten des letzten Monats, verlängert sich dieses Abo automatisch um einen weiteren Kalendermonat.

Wichtig: Wird die AboCard gekündigt wird sie ungültig und muss bis zum 5ten des folgenden Monats an die ausgebende Stelle zurückgegeben werden. Wird die AboCard nicht rechtzeitig zurückgegeben muss weiterhin den bisherigen Monatsbetrag bezahlt werden.

Das Deutschland-Ticket wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen wird und kann monatlich gekündigt werden. Die Kündigung muss dabei bis zum 10ten eines Monats ankommen, damit das Abonnement zum Ende des laufenden Monats endet.

Das Deutschland-Ticket Jugend BW hat eine 12-monatige Laufzeit und muss schriftlich bis zum 10ten eines jeden Kalendermonats gekündigt werden kann. Wird das Deutschland-Ticket Jugend BW gekündigt endet es automatisch zum Ablauf des aktuellen Monats.

Wichtig: Das Kündigungsschreiben muss vor Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist ankommen um rechtzeitig zu sein. Hier mehr zum richtigen Zugang bei wichtigen Willenserklärungen wie einer Kündigung (mehr zum richtigen Zugang).

Widerruf bei neueren Verträgen Durch §312d BGB wird das gesetzliche Widerrufsrecht für Fahrkartenabonnements ausgeschlossen, da geregelt ist, dass für Beförderungsleistungen kein Widerrufsrecht besteht.

In den AGB des Verkehrsverbunds ist auch kein zusätzliches Widerrufsrecht vereinbart.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Die vorzeitige Beendigung eines Fahrkartenabonnements, das heißt vor dem regulären Ende, wird als außergewöhnliche Kündigung bezeichnet. Ist hierbei keine Frist einzuhalten, so spricht man auch von einer fristlosen Kündigung.

Eine solche vorgezogene Beendigung des Abonnements für Fahrkarten ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund die Fortführung des Vertrags für eine der Vertragsparteien unzumutbar macht. Oder falls ein vertraglich vereinbartes Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann.

Tipp: Ein AboCard-Fahrkartenabonnement kann allerdings zum 15ten eines jeden Kalendermonats, auch ohne Grund, vorzeitig gekündigt werden.

Wenn das Abo, auf diesem Wege, vor Ablauf der ersten 12 Monate gekündigt wird muss der Kunde jedoch den Unterschied zwischen den gezahlten Abbuchungsbeträgen und den Preisen der entsprechenden MonatsCard oder den Abbuchungsbeträgen, die bei einer vollen Laufzeit von 12 Monaten zu zahlen gewesen wären, nachzahlen.

Ausnahme: Es muss kein Differenzbetrag gezahlt werden, wenn das Verkehrsunternehmen für die Kündigung verantwortlich ist oder der Kunde verstirbt. Auch wenn die Kündigung aufgrund eines Schulortswechsels, Ende eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsplatzwechsels oder Ausbildungsstättenwechsels, Mutterschaft, Elternzeit oder unvorhergesehenen Ereignissen, welche der Fahrgast nicht beeinflussen kann und nicht bereits vor dem Vertragsabschluss wusste, beruht ist keine Differenz zu zahlen. Bei einem solchen Grund sollte dem Kündigungsschreiben jedoch eine Kopie eines entsprechenden Nachweises beigelegt werden.

Im Folgenden weitere mögliche Gründe für eine fristlose oder außerordentliche Kündigung des Fahrkartenabonnements:
  • Wenn der Preis erhöht wird kann unter bestimmten Bedingungen fristlos gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens am 15. des Monats nach der Bekanntgabe der Tariferhöhungen erfolgen und wird nur wirksam, wenn die AboCard bis zum 5. des folgenden Monats zurückgegeben wird.

    Erfolgt eine Kündigung erst nach dem Inkrafttreten des neuen Tarifs muss der Kunde für jeden Tag an dem er die AboCard noch nicht zurückgegeben hat 1/30 des neuen Beförderungsentgelts zahlen.

    Hinweis: Die auf Grund einer Preiserhöhung ist nur möglich, wenn die prozentuale Erhöhung des Monatsbetrags höher ist als die prozentuale Erhöhung des Verbraucherpreisindexes für Deutschland, gezählt seit der letzten Tarifänderung.

    Sollte die Tariferhöhung nicht zum ersten eines Monats in Kraft treten kann die Kündigung auch zum Ende des Monats erfolgen, in welchem die Tariferhöhung eintritt.
  • Wenn sich die Vertragsbedingungen ändern gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss in diesem Fall bis zum 15. des Vormonats erfolgen und der Kunde wird dabei rechtzeitig im Voraus über die bevorstehenden Änderungen und sein Sonderkündigungsrecht informiert.
  • Im Falle einer Krankheit gibt es die Möglichkeit, das Abo auszusetzen, sofern die Krankheit mehr als 7 Tage dauert und der Kunde ein ärztliches Attest vorlegen kann. Für den Aussetzungszeitraum ist dann nicht zu zahlen.

    Solle es sich um eine chronische Erkrankung handeln, welche die Nutzung der Beförderungsmittel unmöglich macht, kann auch fristlos gekündigt werden. Dann ist als Nachweis eine Kopie des ärzlichen Attests beizulegen.
  • Das ist ein Abonnement, das eine 12-monatige Laufzeit hat und schriftlich bis zum 10ten eines jeden Kalendermonats gekündigt werden kann. Wird das Deutschland-Ticket Jugend BW gekündigt endet es automatisch zum Ablauf des aktuellen Monats.
  • Tickets die an einen besonderen Status, wie den Schulbesuch, die Ausbildung, das Studium oder eine Altersgrenze, gebunden sind enden mit dem Verlust dieses Status. So zum Beispiel das Deutschland-Ticket Jugend BW.

    Ein Verlust des Status muss dem Verkehrsunternehmen umgehend mitgeteilt werden.
  • Auch bei dauerhafter oder wiederholter Nichtleistung oder Schlechtleistung, zum Beispiel wenn wesentliche Strecken nicht nutzbar sind ist eine außerordentliche Kündigung denkbar.

    Dabei muss das Verkehrsunternehmen jedoch vorher schriftlich ermahnt werden und nur wenn das Unternehmen nicht reagiert kann fristlos gekündigt werden.

    Mehr zur Abmahnung bei schlechtem oder fehlerhaftem Service
  • Das Verkehrsunternehmen kann seinerseit kündigen falls der Kunde wiederholt und trotz Aufforderung nicht zahlt.
  • Sollte der Kunde verstorben sein, kann das Fahrkartenabonnement vor Ablauf der ersten 12 Monate gekündigt werden ohne dass ein Differenzbetrag nachgezahlt werden muss.

    Als Nachweis kann der Kündigung eine Kopie der Sterbeurkunde beigelegt werden. Die Kündigung ist dabei so schnell wie möglich zu verschicken.

Wichtig: Unabhängig vom Kündigungsgrund muss bei einer vorzeitigen Kündigung der Kündigungsgrund angeben werden und vorhandene Nachweise sollten in Kopie beigelegt werden.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Bei einer Kündigung des Fahrkartenabonnements sollten folgende wesentliche Elemente enthalten sein:

  • Datum und Ort
  • Eigene Adresse, Name, sowie des Verkehrsunternehmens
  • Eine eindeutige Erklärung, dass gekündigt wird.
  • Die Kunden- oder Abonnement-Nummer
  • Die Angabe des bevorzugten Vertragsendes oder der Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Bei letzterem berechnet das Unternehmen den Termin.
  • Bei außerordentlicher oder sogar fristlosen Kündigung ist der Kündigungsgrund anzugeben und vorhandene Nachweise sollten, als Kopie, beiliegen.
  • Es auch sinnvoll eine Datenlöschung, entsprechend Artikel 17 DSGVO, zu verlangen um die eigenen Daten zu schützen und Werbung zu verhindern.
  • Es wird empfohlen, eine schriftliche Bestätigung der Kündigung mit Angabe des tatsächlichen Vertragsendes anzufordern.

Um ein Nachweis, über des rechtzeitigen Zugang des Kündigungsschreibens, zu haben kann es sinnvoll sein, dieses per Einschreiben-Rückschein zu verschicken.

Wird die Kündigung stattdessen im zuständigen KundenCenter abgegeben sollte darauf geachtet werden eine schriftliche Empfangsbestätigung zu erhalten.

Bei einer Kündigung per Fax ist der Sendebericht als Nachweis aufzubewahren.

Wichtig: Die Fahrkarte muss in den meisten Fällen spätestens bis zum 5ten des Monats, nach dem Beendigungstermin, abgegeben werden, damit nicht weiterhin gezahlt werden muss und die Kündigung wirksam ist.

Kündigungsadresse Die Kündigung ist an das zuständige KundenCenter zu richten bei welchem der Vertrag auch abgeschlossen wurde, es sei denn im eigenen Vertrag wird ein abweichender Vertragspartner genannt.

Die Adresse des KundenCenters ist auf den Tickets oder in den Vertragsunterlagen angegeben.

KundenCenter Rottweil
Lehrstraße 50
78628 Rottweil

KundenCenter Schramberg
Leibbrandstraße 2
78713 Schramberg

KundenCenter Tuttlingen
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen

KundenCenter Villingen
Bahnhofstraße 5
78048 VS-Villingen

Falls das Ticket bei der deutschen Bahn gekauft wurde, muss es dort gekündigt werden.

Wichtig: Im Regelfall muss die AboCard spätestens zum 5ten des folge Monats, nach dem Beendigungstermin, abgegeben werden, ansonsten ist weiter zu zahlen.

Kündigung Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung bei der Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
KundenCenter Rottweil
Lehrstraße 50
78628 Rottweil

KundenCenter Schramberg
Leibbrandstraße 2
78713 Schramberg

KundenCenter Tuttlingen
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen

KundenCenter Villingen
Bahnhofstraße 5
78048 VS-Villingen Bitte mit eigenem Vertrag abgleichen
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Fahrkartenabonnements


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein VERTRAGSNAME Fahrkartenabonnement fristgemäß zum XX.XX.20XX (oder: nächstmöglichen Termin).

(
Oder: auf Grund der angekündigten Preiserhöhung kündige ich mein VERTRAGSNAME Fahrkartenabonnement außerordentlich zum Änderungstermin.

Oder: hiermit kündige ich mein VERTRAGSNAME Fahrkartenabonnement zum nächstmöglichen Termin außerordentlich. Bitte teilen Sie mir mit welchen Differenzbetrag ich nachzahlen muss.

Oder: da ich am XX.XX.20XX die Schule beende / die Ausbildung beende / beendet habe kündige ich hiermit das VERTRAGSNAME Fahrkartenabonnement zum nächstmöglichen Termin außerordentlich. Anbei finden sie einen entsprechenden Nachweis.

Oder: auf Grund meiner chronischen Erkrankung kündige ich das VERTRAGSNAME Fahrkartenabonnement zum nächstmöglichen Termin außerordentlich. An bei findet sich als Nachweis ein Attest des behandelnden Arztes.
)

Meine Kundennummer/Abonnementsnummer lautet: VRR1234567.

Hilfsweise kündige ich das Fahrkartenabonnement zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Ferner fordere ich Sie hiermit auf alle, über mich gespeicherten, personenbezogenen Daten, vollständig zu löschen und mich schriftlich über den Abschluss der Löschung zu informieren und verweise auf die DSGVO.)

Bitte lassen Sie mir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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