Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung der Arbeit wegen Rente

 
Es gibt verschieden Möglichkeiten ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Die Rente gehört zu den harmonischen Varianten. Hierunter splitten sich jedoch auch mehrere Wege, die das Arbeitsverhältnis, bedingt durch die Rente, beenden. Kündigen ist eine Variante, ein Aufhebungsvertrag eine andere.

In jedem Fall endet der Vertrag nicht automatisch mit Beginn des Rentenanspruchs, sondern der Arbeitsvertrag muss, vom Arbeitnehmer, aktiv beendet werden.

Je nachdem ob es sich um ein Rentenantritts zur Regelaltersgrenze oder um eine vorzeitigen Rentenantritt handelt sind verschiedene Bestimmungen zu beachten auf welche im Folgenden eingegangen wird.

Wichtiges vor einer Kündigung wegen Rente Je nach Kündigungstermin unterscheiden sich die letztendlichen Renten-Zahlungen, denn wer vor der gesetzlichen Rente den Ruhestand antritt, der muss mit Abzügen rechnen.

Ein Beispiel: Wer mit 63 Jahren in Rente gehen möchte, der muss 45 Versicherungsjahre vollständig hinter sich haben, um ohne Abzüge Zahlungen zu erhalten.

Diese Alterstufen steigen zunehmend pro Jahrgang, das heißt, dass je jünger die Person wird, desto später kann Sie in Rente gehen. Um ohne sonstige Einflüsse den Ruhestand antreten zu können sind 35 Versicherungsjahre Pflicht.

Ausgenommen sind Erwerbsgeminderte und Menschen, die unverschuldet, also zum Beispiel aufgrund eines Arbeitsunfalles, in den Ruhestand versetzt wurden und werden. Bezüglich der Abschläge gibt es eine Faustregel. Pro Monat früher, als das gesetzlich festgelegte Eintrittsalter, werden 0,3 Prozent abgezogen.

Kriterien der Kündigung Feststeht, dass jeder, der renten-bedingt aufhören will zu arbeiten, selbst aktiv werden muss. Unentbehrlich ist die schriftliche Vorlage, also die Papierform des Kündigungsschreiben. Dies ist in Paragraph 623 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Bei der Thematik Kündigungsfristen muss unbedingt der individuelle Arbeitsvertrag begutachtet werden. Dieser bildet oft einen Zusammenhang mit dem fundamentalen Tarifvertrag. Darin enthalten sind die zu beachtenden Kündigungsfristen. Diese sind grundlegend und müssen, bei einer ordentlichen Kündigung auf Grund des Rentenantritts, stets beachtet werden.

Tipp: Die Möglichkeit des Arbeitnehmers die Rente anzutreten bedeutet auf Grund § 41 SGB VI (Sozialgesetzbuch) nicht, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer deswegen kündigen kann.

Es kann jedoch im Arbeitsvertrag eine Beendigung zur Regelaltersgrenze vereinbart worden sein, sprich dann wenn der volle Rentenanspruch besteht. Eine im Arbeitsvertrag vereinbarte Beendigung zu einem früheren Termin ist nur zulässig, wenn diese Regelung maximal 3 Jahre vor dem erreichen der Regelaltersgrenze festgeschrieben wurde oder wenn der Arbeitnehmer innerhalb dieser Jahre der Regelung zustimmt.

»Mehr zu den zulässigen Kündigungsfristen und weitere Details zur Kündigung als Arbeitnehmer

Alternative Aufhebungsvertrag Wenn im Arbeitsvertrag eine lange Kündigungsfrist vereinbart worden ist und die Rente frühzeitig (bzw. vorzeitig) beginnen soll, so kann mit dem Arbeitgeber, sofern dieser zustimmt, eine sogenannter Aufhebungsvertrag (auch Auflösungsvertrag genannt) vereinbart werden.

Bei einem Aufhebungsvertrag endet das Arbeitsverhältnis in beidseitigem Einvernehmen, also nicht einseitig wie bei der Kündigung zu einem vereinbarten Termin und den vereinbarten Bedingungen.

Die Chance auf eine solche Vereinbarung ist in den meisten Fällen gut, denn in der Regel möchte kein Arbeitgeber ein unmotivierten Arbeitnehmer weiter beschäftigen. Falls die Arbeitskraft oder das wissen nicht so schnell ersetzt werden kann ist es möglich, dass der Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag ablehnt.

»Fazit und Zusammenfassung Gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch in Verbindung mit den Sozialgesetzbüchern ist eindeutig geregelt, dass der Angestellte aufgrund der Rente kündigen darf. Je nach Dauer der versicherungspflichtigen Arbeitszeit muss jedoch mit Einbußen gerechnet werden, die ca. 0,3 Prozent pro Monat des früheren Eintritts in die Rente bedingen. Dies bleibt letzten Endes dem Arbeitnehmer selbst überlassen.

Anderseits darf dem Angestellten nicht aufgrund eines renteneintrittsfähigen Alters gekündigt werden. Anders verhält sich dies, wenn der Arbeitnehmer die gesetzliche Grenze erreicht, dann endet das Arbeitsverhältnis automatisch.

Ein Aufhebungsvertrag ist eine zusätzliche Variante, um das Verhältnis zu beenden. Rechtlich gesehen gibt es also Mittel und Wege, um das Arbeitsverhältnis aufgrund der Rente zu beenden.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen und sollte mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Den vollständiger Name und Anschrift
  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • Der genauen Termin zu dem das Arbeitsverhältnis enden soll. Alternativ kann auch der Arbeitgeber, mit der Formulierung "zum nächstmöglichen Termin", gebeten werden den nächstmöglichen Termin auszurechnen.
  • Für den Falls, dass möglicherweise in Zukunft doch noch einmal Arbeit gesucht wird, kann um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gebeten werden.
  • Das Kündigungsschreiben ist eigenhändig und handschriftlich zu unterschreiben


Da der Arbeitgeber den Zugang der Kündigung, falls es zu einem Streitfall kommt, nachweisen können muss ist es unerlässlich die Kündigung auf einem sicheren Wege, dem Arbeitgeber, zuzustellen.

Daher sollte die Kündigung entweder persönlich abgeben werden und dabei um eine schriftliche Empfangsbestätigung gebeten werden oder das Schreiben wird per Einschreiben-Rückschein verschickt.

Bei schwierigen Situationen kann es auch sinnvoll sein ein Zeugen bei der Übergabe der Kündigung mitzunehmen.

Ferner ist auch eine Zustellung mit einem geeigeneten Bote möglich.



Kündigung wegen Rente Muster


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Kündigungsschreiben wegen Rente Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
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Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Arbeitsverhältnis auf Grund des Rentenantritts


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis, auf Grund meines Rentenantritts, fristgemäß zum XX.XX.20XX.


Hilfsweise kündige ich das Arbeitsverhältnis zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Auch wenn ich in Rente gehe bitte ich Sie mir für den möglichen zukünftigen Fall, dass ich doch noch einmal eine Tätigkeit aufnehmen sollte, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen)

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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