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Kündigung einer Grundfähigkeitsversicherung
Bei der Kündigung der Grundfähigkeitsversicherung gelten dennoch die bei den meisten Versicherungen üblichen Kündigungsregelungen, sowie einige Besonderheiten, auf welche im Nachfolgenden eingegangen wird.
Wichtig: Mit Wirkung der Kündigung erlischt der Versicherungsschutz. Die Rückerstattung der geleisteten Beitragszahlungen ist ausgeschlossen.
Kündigungsfrist Die Frist für eine ordentliche Kündigung hängt von dem jeweiligen Versicherungsunternehmen ab und kann daher direkt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder dem Versicherungsvertrag entnommen werden. Maximal Beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Laufzeitende.
Üblicherweise hat der Versicherungsvertrag von eine Mindestlaufzeit von einem oder mehreren Jahren. Sollte eine Laufzeit von mehr als 3 Jahren vereinbart worden sein, so kann jedoch bereits zum Ende des dritten Jahres gekündigt werden und dannach immer zum Jahresende.
Beispiele:
Die Gothaer Versicherung beispielsweise sieht eine ordentliche Kündigung während der Beitragszahlungsdauer nur für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode vor. Die Versicherungsperiode kann halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich sein. Das bedeutet, dass das Kündigungsschreiben vor Ablauf der jeweiligen Versicherungsperiode bei dem Versicherer eingegangen sein muss, damit die Kündigung für die nächste Versicherungsperiode wirksam ist.
Bei der Vorarlberger Landesversicherung hingegen kann die Grundfähigkeitsversicherung im laufenden Monat zum nächsten Monatsersten gekündigt werden. Das bedeutet, dass das Kündigungsschreiben spätestens am letzten Werktag des Monats beim Versicherer eingegangen sein muss, damit dieses für den nächsten Monat wirksam wird.
Bei der Allianz ist eine Kündigung erst nach Ablauf des ersten Versicherungsjahrs möglich. Bei der Kündigung ist eine Frist von mindestens drei Monaten einzuhalten.
Bei der Canada Life Versicherung kann die Versicherung jederzeit zum Monatsende gekündigt werden.
Wichtig: Das Kündigungsschreiben muss noch vor dem Fristablauf beim Versicherungsunternehmen angekommen sein.
Widerrufsrecht bei neuen Verträgen Das Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) definiert, in §8, für Versicherungsverträge ein Widerrufsrecht. Eine Grundfähigkeitsversicherung kann, innerhalb einer Frist von 14 Tagen, widerrufen werden, wodurch der Vertragsabschluss rückgängig gemacht wird.
Wurden bereits Versicherungsprämien gezahlt, so sind dem Kunden zu erstatten. Nur für unvermeidliche bereits angefallene Kosten kann das Versicherungsunternehmen etwas berechnen.
Dieses Widerrufsrecht beginnt jedoch erst, wenn der Versicherungsnehmer (also der Kunde) nachfolgende Unterlagen bekommen hat:
- Erstens den Versicherungsschein
- Zweitens eine Belehrung über das Widerrufsrecht, welche auch ausreichend ist.
- Drittens die vollständigen Vertragsbestimmungen und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)
Tipp: Im Gegensatz zu einer Kündigung kann der Widerruf noch am letzten Tag der Frist erfolgen. Wichtig ist das ein Versand nachgewiesen werden kann, welcher spätestens am letzten Tag der Frist erfolgte.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Eine außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung der normalen Kündigungsfrist besteht grundsätzlich bei Vorliegen eines wichtigen und ausreichenden Grundes. Es kann sich ebenfalls lohnen in den allgemeinen Versicherungsbedingungen und dem abgeschlossenen Vertrag nachzuprüfen ob dort Sonderkündigungsrechte vereinbart wurden. In Betracht kommen vor allem Kündigungsrechte bei Beitragserhöhungen oder Leistungseinschränkungen.
Denkbare Gründe sind unter Anderem:
- Im Falle einer Beitragserhöhung wird diese in der Regel mindestens 1 Monat im Voraus angekündigt und der Kunde kann dann innerhalb einer Frist von 4 Wochen außerordentliche kündigen. Als Beendigungstermin gilt dabei der Änderungstermin.
- Einer Leistungsänderung kann widersprochen werden. Durch eine rechtzeitigen schriftlichen Widerspruch gelten dann die alten Bedingungen weiterhin. Je nach Vertrag kann es jedoch auch sein, dass der Kunde oder zumindestens das Versicherungsunternehmen außerordentliche kündigen können.
- Im Todesfall endet die Versicherung automatisch, jedoch sollten die Erben das Versicherungsunternehmen über den Todesfall informieren und als Nachweis eine Kopie der Sterbeurkunde anfügen.
- Kündigung durch den Versicherer: Das Versicherungsunternehmen behält sich das Recht von dem Vertrag zurück zu treten, wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer verletzt wurde. Zur vorvertraglichen Anzeigepflicht gehört die vollständige und wahrheitsgemäßige Beantwortung der Fragen, die vor Vertragsabschluss gestellt werden. Dies gilt insbesondere für Fragen nach früheren Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwerden.
Hinweis: Der Kündigungsgrund muss in den eben genannten Fällen im Kündigungsschreiben enthalten sein. Ferner sollten Nachweise, sofern existent, beigefügt werden.
Hinweis: Im Kündigungsschreiben sollte bei einer solchen außerordentlichen Kündigung der Grund genau gennant werden.
Versand und Inhalt Ein vollständiges Kündigungschreiben beinhaltet ambesten folgenden Punkte:
- Name und Anschrift des Versicherungsunternehmens
- Der eigene Name und die Anschrift
- Die Vertragsnummer oder die Kundenreferenz
- Das Datum, an dem Kündigung wirksam wird
Das Kündigungsschreiben für die Grundfähigkeitsversicherung sollte per Einschreiben-Rückschein oder per Fax mit Sendebericht (dieser muss unbedingt aufbewahrt werden) verschickt werden. Dadurch liegt ein Nachweis über die rechtzeitige Kündigung vor.
Kündigung der Grundfähigkeitsversicherung Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Grundfähigkeitsversicherung, ein Kündigungschreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Grundfähigkeitsversicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Versicherungsgesellschaft Strasse und Nr. Plz. und Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung der GrundfähigkeitsversicherungSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine Grundfähigkeitsversicherung "VERTRAGSNAME", mit der Versicherungsnummer G123456, fristgemäß zum XX.XX.20XX. ( Oder: Auf Grund den Leistungsverschlechterungen / der Beitragserhöhung zum XX.XX.20XX kündige ich die Grundfähigkeitsversicherung "VERTRAGSNAME" zum Änderungszeitpunkt. Die Versicherungsnummer lautet G123456. ) Hilfsweise kündige ich die Versicherung zum nächstmöglichen Termin. Bitte bestätigen Sie mir die Versicherungskündigung schriftlich mit Angabe des Beendigungstermins. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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