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Kündigung einer Kompositversicherung
Es gibt eine Vielzahl an verschieden Kompositversicherungen unter Anderem Sach-, Haftungs- und Unfallversicherungen. Kompositversicherer sind daher in der Regel Unternehmen, die eine Vielzahl von Versicherungssparten anbieten.
Kompositversicherungen versichern zum Beispiel den Hausrat, KFZ, weitere Fahrzeuge und Wohneigentum gegen Beschädigung, Verlust oder Diebstahl.
Rechtsschutzversicherungen unterliegen auf Grund von §8a VAG abweichenden Regelungen und zumindest die Schadensabwicklung muss von einer eigenständigen Versicherungsgesellschaft betrieben werden.
In den folgenden Beiträgen und über die Suche oben auf dieser Seite finden sich daher genauere Informationen zu den verschiedenen Kompositversicherungstypen.
»KFZ/Autoversicherung
»Haftpflichtversicherung
»Unfallversicherung
»Tierhalterversicherung
»Rechtsschutzversicherung
»Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Vertragsdetails, wie die Kündigungsmöglichkeiten, von Komposit-Versicherungsverträgen, werden in Deutschland durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) eingeschränkt und schützen die Interessen von Versicherungsnehmern und Versicherern.
Nachfolgend eine ausführliche Erklärung wie und wann eine Kompositversicherung gekündigt werden kann und was es dabei zu beachtet gilt.
Kündigungsfrist Sofern der Versicherungsvertrag für mindestens ein Jahr abgeschlossen wurde und nicht nur für ein bestimmtes Ereignis, verlängert er sich üblicherweise um ein weiteres Jahr, sofern er nicht rechtzeitig beendet wird.
Die Kündigungsfrist beträgt bei Kompositversicherungen mindestens einen Monat bis hin zu maximal 3 Monaten, gezählt wird diese Frist zum Ende des Vertragsjahres oder zum Laufzeitende (siehe auch §11 VVG).
Ausnahme: Bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr kann die Kündigungsfrist jedoch individuell vereinbart werden.
Folgende Kündigungsfristen sind bei Kompositversicherungen üblich:
- Kfz-Versicherungen: Die Mindestlaufzeit beträgt im Normalfall ein Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat zum Laufzeitende. Sollten Sie das Fahrzeug vor dieser Zeit verkaufen oder abmelden, endet der Versicherungsvertrag automatisch beziehungsweise geht auf den neuen Besitzer des Fahrzeuges über.
- Haftpflichtversicherungen: Die Mindestlaufzeit beträgt mindestens ein Jahr und die Kündigungsfrist üblicherweise 1 Monat. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.
- Unfallversicherung: Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr und der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel ein Monat vor Laufzeitende.
- Hausratversicherung: Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate und die Kündigungsfrist beträgt für gewöhnlich ein Monat zum Laufzeitende.
- Wohngebäude-Versicherung: Die Mindestlaufzeit beträgt für gewöhnlich ein Jahr, kann aber auch für drei oder fünf Jahre vereinbart werden. Die Kündigungsfrist beträgt für gewöhnlich ein Monat zum Laufzeitende.
- Bau-Versicherungen: Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr und die Kündigungsfrist beträgt für gewöhnlich ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel ein Monat vor Laufzeitende.
- Hausrat-Versicherung: Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate und die Kündigungsfrist beträgt für gewöhnlich ein Monat zum Laufzeitende.
- Wohngebäudeversicherung: Die Mindestlaufzeit beträgt für gewöhnlich ein Jahr, kann aber auch für drei oder fünf Jahre vereinbart werden. Die Kündigungsfrist beträgt für gewöhnlich ein Monat zum Laufzeitende.
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Die Mindestlaufzeit für eine Rechtsschutzversicherung beträgt ein Jahr und kann bis zu drei Jahre verlängert werden.
Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat zum Ende der Laufzeit oder drei Monate bei einem Drei-Jahres-Vertrag.
Wichtig: Um rechtzeitig zu kündigen, ist es wichtig, dass das Kündigungsschreiben vor der Kündigungsfrist beim Kompositversicherungsunternehmen eingeht.
Widerruf bei neueren Verträgen Beim Abschluss einer Kompositversicherung besteht ein Widerrufsrecht, das auf Grund von §8 VVG, 14 Tage lang gilt. Bei Lebensversicherungen beträgt die Widerrufsfrist, durch §152 VVG, sogar 30 Tage.
Ausnahme: Eine Widerrufsfrist besteht nicht, wenn die Versicherung für weniger als ein Jahr oder nur für ein bestimmtes Ereignis (zum Beispiel eine Reise) abgeschlossen wurde.
Tipp: Die Widerrufsfrist beginnt erst, wenn dem Kunde (=Versicherungsnehmer) alle gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen, inklusive einer vollständigen Widerrufsbelehrung, sowie des Versicherungsscheins zugegangen sind. Falls das Versicherungsunternehmen dies nicht richtig durchgeführt hat kann die Kompositversicherung noch länger, meist bis zu 1 Jahr und 14 Tage widerrufen werden.
Um die Frist für den Widerruf einzuhalten, reicht es, wenn das Widerrufsschreiben spätestens am letzten Tag der Frist abgeschickt wurde, da der Kunde jedoch im Zweifelsfall das rechtzeitige Absenden und den Zugang beim Versicherungsunternehmen nachweisen können muss sollte eine sichere Versandmethode gewählt werden.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) schreibt vor, dass die Kompositversicherung außerordentlich gekündigt werden kann, sofern ein ausreichend-wichtiger Grund vorliegt. Falls dabei keinerlei Frist eingehalten werden muss kann auch von einer fristlosen Kündigung der Kompositversicherung gesprochen werden.
Darüber hinaus gibt es je nach Vertrag auch Sonderkündigungsrechte, die es Versicherungsnehmern ermöglichen, außerordentlich zu kündigen, das heißt ohne die normale Kündigungsfrist und Laufzeit einzuhalten.
Im Folgenden Gründe für eine solche vorzeitige Kündigung einer Kompositversicherung:
-
Beitragserhöhung oder Leistungsreduzierung: Wenn der Versicherungsbeitrag ohne Verbesserung der Leistungen erhöht oder die Leistungen reduziert werden ohne, dass eine Beitragssenkung erfolgt, kann außerordentlich gekündigt werden.
Das Versicherungsunternehmen muss den Versicherungsnehmer dabei vorab über die Änderungen informieren und dieser hat nach Erhalt der Informationen die Möglichkeit, innerhalb eines Monats außerordentlich zu kündigen, und zwar zum Änderungstermin. -
Gefahrerhöhung: Bei einer Beitragserhöhung aufgrund einer Gefahrerhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht, sofern die Erhöhung mehr als 10% beträgt.
Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall einen Monat, und beginnt mit dem Erhalt der Informationen. Die Versicherung kann dann zum Änderungstermin gekündigt werden. -
Verkauf des versicherten Objekts: Wenn das wesentliche versicherte Objekt verkauft wird, geht der Versicherungsvertrag, je nach Versicherungstyp, entweder auf den neuen Besitzer über, oder der vorherige Besitzer kann außerordentlich kündigen.
Wenn der Vertrag auf den Käufer übergeht, zum Beispiel bei KFZ-Versicherungen, kann dieser außerordentlich kündigen.
Wichtig: In jedem Fall sollte der Verkäufer das Versicherungsunternehmen so schnell wie möglich über den Verkauf des Objekts informieren.
Als Nachweis sollte der Kündigung eine Kopie des Kaufvertrages beigefügt werden. -
Fahrzeug abgemeldet: Falls das versicherte Fahrzeug abgemeldet und stillgelegt wird, muss der Versicherungsbeitrag nur bis zum Folgetag gezahlt werden.
Das Versicherungsunternehmen sollte jedoch umgehend über die Stilllegung informiert werden. -
Objekt verschrottet, gestohlen oder verloren: Sollte das wesentliche versichertes Objekt verschrottet, gestohlen oder verloren werden, ist es möglich fristlos zu kündigen, da das versicherte Risiko entfallen ist.
Dem Kündigungsschreiben sollte dabei eine Kopie des entsprechenden Nachweises (Polizeibericht etc.) beigefügt werden. - Schadensfall: Eine fristlose Kündigung nach einem Schadensfall ist innerhalb von einem Monat, gezählt ab Abschluss der Regulierung durch die Versicherung oder einer Ablehnung möglich.
-
Todesfall: Beim Tod des Versicherungsnehmers enden viele Versicherungstypen automatisch. Manche Versicherungen gehen jedoch automatisch auf den neuen Besitzer, das heißt die Erben über und dieser hat ein Sonderkündigungsrecht.
In jedem Fall sollte das Versicherungsunternehmen so schnell wie möglich, über das Versterben, informiert werden und als Nachweis eine Kopie der Sterbeurkunde oder des Erbscheins beigefügt sein.
Je nach Art der Kompositversicherung gibt es weitere Möglichkeiten, vorzeitig zu kündigen. Diese finden Sie in den folgenden Beiträgen und mit Hilfe der Suchfunktion oben auf dieser Seite.
Wichtig: Es ist zu beachten, dass bei einigen Versicherungsarten, wie der Risikolebensversicherung, eine vorzeitige Kündigung mit Verlusten verbunden sein kann. Mehr dazu auch in den untigen Beiträgen.
»KFZ/Autoversicherung bei der VHV
»Haftpflichtversicherung
»Unfallversicherung
»Tierhalterversicherung
»Bauherrnhaftpflichtversicherung
»Rechtsschutzversicherung
»Risikolebensversicherung
»Berufsunfähigkeitsversicherung
Wichtig: Wenn der Kunde die Kompositversicherung vorzeitig kündigt muss er im Kündigungsschreiben den Grund für die Kündigung angeben. Außerdem sind alle relevanten Nachweise, die den Grund für die Kündigung belegen, in Kopie beizufügen.
Es ist wichtig, dass alle notwendigen Informationen im Schreiben angegeben werden um eine reibungslose und rechtswirksame Kündigung zu gewährleisten.
Inhalt, Form und Versand der Kündigung Die Kündigung einer Kompositversicherung sollte unbedingt folgende Informationen enthalten:
- Name und Anschrift des Versicherungsnehmers (=Kunde) sowie des Versicherungsunternehmens.
- Es muss eindeutig sein, dass die Kündigung erfolgt und der Vertrag sollte genau benannt werden.
- Das Kündigungsdatum oder die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
- Wenn möglich, sollten die Versicherungs- oder Vertragsnummer angegeben werden.
- Falls eine außerordentliche Kündigung erfolgt, muss der Grund genannt werden und es sollten, sofern vorhanden, Kopien von Nachweisen beigefügt werden.
- Durch die DSGVO kann auch die Löschung der personenbezogener Daten gefordert werden um die eigenen Daten zu schützen und lästige Rückwerbeversuche zu verhindern.
- Ferner sollte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins gebeten werden.
Der Versand des Kündigungsschreibens kann per Einschreiben-Rückschein oder als Fax mit Sendebestätigung erfolgen, letzteres sofern dies nach Versicherungsvertrag zulässig ist. Dies macht Sinn, da der Versicherungsnehmer (= Kunde), falls es zu einem Rechtsstreit kommt, die Last trägt den rechtzeitigen Zugang der Kündigung nachzuweisen.
Kündigung Kompositversicherung Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung der Kompositversicherung, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Kompositversicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Versicherungsunternehmen Strasse und Nr. Plz. und Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung der KompositversicherungSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich die XY Versicherung fristgemäß zum XX.XX.20XX (oder: zum nächstmöglichen Termin). ( Oder: Auf Grund der angekündigten Beitragsänderung / Leistungsreduzierung, kündige ich hiermit die XY Versicherung außerordentlich zum Änderungstermin. Oder: Auf Grund des Schadenfalls vom XX.XX.20XX kündige ich die XY Versicherung außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. ) Die Versicherungsnummer lautet: KM1234567. Hilfsweise kündige ich die Versicherung zum nächstmöglichen Termin. (Optional: Im gleichen Zuge weise ich Sie hiermit an, alle über mich gespeicherten, personenbezogenen Daten zu löschen und mir den Abschluss der Löschung, wie nach DSGVO vorgesehen, schriftlich zu bestätigen.) Bitte lassen Sie mir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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