Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung eines Geschäftsbesorgungsvertrages

 
Ein Geschäftsbesorgungsvertrag (siehe auch §675 BGB) ist je nach Ausgestaltung eine Sonderform des Dienst- (§611 BGB) oder des Werkvertrages (§ 631 BGB).

Dabei kommt es bei einer Kündigung zum einen darauf an welcher Charakter des Vertrages, der dienstvertragliche oder der werkvertragliche, überwiegt.

Werkvertrages ist anwendbar, wenn der Geschäftsbesorger durch seine vertragliche Leistung einen Erfolg im Sinne des § 631 Abs. 2 BGB schuldet. Und zum anderen auf die zusätzlichen rechtlichen Bestimmungen für Geschäftsbesorgungsverträge, welche zusätzlich gelten.

Falls es im Geschäftsbesorgungsvertrag überwiegend der Erfolg einer Leistung vereinbart wurde so ist gelten die Kriterien für einen Werkvertrag. Bei einem Dienstvertrag dagegen wird vereinbart, das einem bestimmte Leistung erbracht wird aber üblicherweise nicht ein bestimmter Erfolg spezifiziert. Es wird dabei jedoch vor Gericht ein Schwerpunkt auf die vertraglichen Vereinbarungen gesetzt und nicht auf den rechtlichen Vertragstyp.

»Dienstvertrag (§611 BGB)
»Werkvertrage (§ 631 BGB)

Als Geschäftsbesorgungsvertrag zählen unter Anderem viele Warenverarbeitungsaufträge, Beförderungsverträge, Bank- und Geldwechslergeschäfte, Geschäfte von Handelsvertretern und Maklern, sowie auch Verlagsgeschäfte.

Ferner kommt es beim Geschäftsbesorgungsvertrag auch darauf an ob eine vertraglich vereinbarte Sache in das Eigentum der anderen Partei eingeht oder nur etwas zum Nutzen überlassen wurde. In jedem Fall muss bei einem Geschäftsbesorgungsvertrag eine Vergütung vereinbart worden sein, ansonsten handelt es sich um ein unentgeltlichen Schenkungs- oder Leihvertrag.

Im Nachfolgenden wird genauer erklärt worauf bei einer Kündigung, von Geschäftsbesorgungsverträgen, zu achten ist.

Kündigungsfrist Nach §671 BGB kann der Auftrag vom Auftraggeber zu jederzeit widerrufen werden. Es sei denn es wurde ein Vertrag pber fortlaufende Leistungen geschlossen, dann ist üblicherweise eine Kündigungsfrist vereinbart.

Falls der Vertrag jedoch überwiedgend den Charakter eines Dienstvertrages hat so gilt, dass die Kündigungsfrist vom Abrechnungsturnus abhängig ist und zwar bei einer Abrechnung nach:

  • Tagen, jeweils zum Ende des nächsten Tages gekündigt werden,
  • Wochen, am ersten Tage der Woche zum Samstag,
  • Monaten, bis zum 15. eines Monats zum Ende des Monats und
  • bei Quartalen / Vierteljahren oder längeren Zeiträumen mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende.

Es kann jedoch im Vertrag eine abweichende Regelung getroffenen worden sein.

Der Auftragnehmer auch Beauftragter genant, hat sofern nichts anderes Vereinbart wurde wiederum die Möglichkeit jederzeit zu kündigen.

Hinweis: Dabei muss er jedoch berücksichtigen, dass der Auftraggeber ausreichend Zeit und die Möglichkeit hat ein Ersatz zu finden, ansonsten muss der Beauftragter dem Auftraggeber den entstanden Schaden ersetzen.

Wichtig: Im Vertrag kann jedoch vereinbart worden sein, dass der Beauftragte kein oder ein abweichendes Kündigungsrecht hat.

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Der Beauftragte kann bei vorliegen eines ausreichend wichtigen Grundes vorzeitig kündigen. Dies gilt sogar, wenn eine normale Kündigung im Vertrag ausgeschlossen wurde.

Im Folgenden einige Kündigungsgründe:

  • Falls die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht oder fehlerhaftem geleistet werden muss die Gegenseite zuerst schriftlich abgemahnt werden.

    »Mehr zur Mahnung bei Schlecht oder nicht Erfüllung

    Nur falls nach einer Mahnung mit ausreichender Mahnfrist keine Besserung eintritt kann der Vertrag fristlos beendet werden.
  • Allgemein bei schweren Vertragsverletzungen der Gegenseite. Zum Beispiel, wenn gegen Anti-Konkurrenz oder Geheimhaltspflichten verstoßen wurde.
  • Üblicherweise bei einem betriebsschädigendem Verhalten der Gegenseite, dabei kommt es jedoch auch sehr auf die Vertragsausgestaltung an.
  • Bei einer Zweckentfremdung von geliehenen Gegenständen oder Missbrauch von zur Verfügung gestellten Dienstleistungen.
  • Falsche Angaben bei Vertragsabschluss.
  • Ferner bei Insolvenz des Beauftragten.
  • Eine nicht Zahlung des Auftraggebers kann eine außerordentliche Kündigung begründen. Um sich abzusichern sollte die Gegenseite jedoch vorher schriftlich abgemahnt werden. Wenn vereinbarte Gelder in erheblicher Summe (z.B. in Höhe mehr als 2 Monatsraten), auch nach Abmahnung, ausstehend bleiben.
  • Bei Verdacht einer Straftat. Es muss in der Regel nur der Verdacht belegt werden und nicht die Tat bewiesen werden.


Wichtig: Der Kündigungsgrund sollte, bei dieser Kündigungsform, bereits bei der Kündigung des Geschäftsbesorgungsvertrages genannt werden.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Das Kündigungsschreiben sollte zumindest folgende Angaben enthalten:

  • Die aktuellen Anschrift,
  • den vertragsbezogenen Daten wie Vertragsnummer (sofern vorhanden) und die genaue Bezeichnung des Vertrages.
  • Weiterhin ist der Kündigungstermin zu nennen.
  • Im Falle einer vorzeitigen Kündigung sollte der Kündigungsgrund genannt werden.
  • Das schreiben sollte mit einer eigenhändigen handschriftlichen Unterschrift versehen werden.


Da die kündigende Partei, sofern es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, nachweisen können muss, dass die Kündigung angekommen ist sollte unbedingt eine sichere Versandmethode gewählt werden.

Falls es sich nur um eine kleinere Summe handelt kann ein Versand per Einschreiben-Rückschein ausreichend sein. Bei höheren Summen ist eine Zustellung per Bote oder noch sicherer per Gerichtsvollzieher empfehlenswert.

Kündigung Geschäftsbesorgungsvertrag Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung des Geschäftsbesorgungsvertrages, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Geschäftsbesorgungsvertrag Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Firma A
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Firma B
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Vertrages


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Vertrag, über XY, mit der Vertragsnummer G123456, fristgemäß zum XX.XX.20XX.


(
Falls zutreffend: Wie Ihnen bereits mit dem Mahnschreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilt bestehen gravierende Mängel und zwar: - Hier die Probleme genauer beschreiben -. Da auch nach Ablauf der Ihnen gesetzten Frist keine Verbesserung eingetreten ist kündige ich den Vertrag, über XY, hiermit fristlos mit sofortiger Wirkung. Die Vertragsnummer lautet: G123456.
)

Hilfsweise kündige ich den Vertrag ordentlich zum nächstmöglichen Termin.

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann, Geschäftführer/in

 
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