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Kündigung Verein
In manchen Fällen kann der Kündigungsgrund jedoch ermöglichen die Vereinsmitgliedschaft vorzeitig zu beenden. Mehr dazu unten im Punkt außerordentliche fristlose Kündigung.
Damit die Kündigung wirksam wird und man nicht erneut eine Kündigung schreiben muss sollte man auf einige Punkte beachten, welche im Folgenden erklärt werden.
Kündigungsfrist Die darin festgelegte Kündigungsfrist muss in der Regel eingehalten werden. Üblicherweise handelt es sich um eine Frist von 3 Monaten, welche zum Jahresende oder zum Ablauf der Abrechnungsperiode gezählt wird.
Ist in der Satzung oder im Vertrag eine andere Regelung vereinbart ist meistens diese rechtsgültig und muss eingehalten werden. Kündigungsfristen von länger als 3 Monaten sind in der Regel nicht zulässig.
Tipp: Das bedeutet, wenn die Kündigung mehr als 3 Monate vorher beim Verein ankommt und zum nächstmöglichen Termin gekündigt wird endet die Mitgliedschaft in jedem Fall mit dem Ende der aktuellen Laufzeit.
Es kann auch Sinn machen zu überprüfen, ob man nur zu einem bestimmten Stichtag (z.B. zum Jahresende, zum Ende der Abrechnungsperiode oder zum 15ten eines Monats) kündigen kann, oder ob eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist jederzeit möglich ist.
Das Vereinsjahr muss dabei nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen, da bedeutet wenn die Kündigung zum Beispiel zum Ende des Vereinsjahres möglich ist und diese Endet am September, dann ist die Kündigungsfrist auch rückwärts vom September zu zählen.
Es kann sinnvoll sein vor einer Kündigung in der Vereinssatzung nachzuprüfen wielang die Kündigungsfrist ist und ob das Kalenderjahr mit der Vereinsjahr übereinstimmt.
Der Vertrag, der bei Eintritt in den Verein geschlossen wurde, bezieht sich immer auf die derzeitig gültige Satzung des Vereins als Basis, es muss also immer nach der aktuellen Version der Vereinssatzung geschaut werden.
Geht die Kündigung nicht rechtzeitig ein, verlängert sich der Vertrag um den in laut Satzung vereinbarten Zeitraum (meistens um ein weiteres Jahr).
Wichtig: Damit die Kündigungsfrist eingehalten wird muss die Kündigung, beim Verein, noch vorher ankommen, denn es muss mindestens noch soviel Zeit vorhanden sein wie die Kündigungsfrist beträgt.
Widerrufsrecht Bei Vereinsmitgliedschaften besteht, anders als bei den meisten anderen Verbraucher-Verträgen, nur ein Widerrufsrecht sofern eine solches extra in der Vereinssatzung vereinbart wurde. Falls dort etwas derartiges vereinbart wurde wird dies meist als Probezeitraum bezeichnet.
Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf, dass die Vereinssatzung ein Widerrufsrecht oder ein Probezeitraum gewährt.
Außerordentliche fristlose Kündigung der Vereinsmitgliedschaft Eine Kündigung der Vereinsmitgliedschaft vor der normalen Laufzeit und Kündigungsfrist wird auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Muss keine Frist mehr eingehalten werden kann auch der Begriff fristlose Kündigung verwendet werden.
Eine außerordentliche oder sogar fristlose Kündigung ist, je nach Satzung, nur in besonderen Ausnahmefällen vorgesehen. Bei einigen Vereinen ist die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung gar nicht in der Vereinssatzung geregelt, dann kann nur in selten Sonderfällen, oder wenn der Vereinsvorstand zustimmt, vorher gekündigt werden.
In jedem Fall müssen die Gründe für die außerordentliche Kündigung, im Schreiben, erläutert werden.
Denkbare Gründe sind:
-
Eine Erhöhung der Gebühren oder eine Verschlechterung des Angebots sind nur ein ausreichender Grund, sofern die Vereinsmitglieder über die Änderung nicht mit abstimmen konnten oder falls die Vereinssatzung für diesen Fall ein Sonderkündigungsrecht vereinbart hat.
Hinweis: Durften die Mitglieder über die Änderungen mitbestimmen, zum Beispiel bei der letzten Mitgliederversammlung, dann besteht also kein gesetzliches Kündigungsrecht.
Falls eine vorzeitige Kündigung möglich ist muss das Kündigungsschreiben üblicherweise innerhalb von 4 Wochen beim Verein eingehen. Gezählt wird diese Frist ab dem Termin an dem man über die Änderungen informiert wurde. Es gilt dabei schon der Tag an dem das Schreiben im Postkasten liegt, auch wenn man diesen noch gar nicht geöffnet hat.
Wichtig: Als Kündigungstermin ist dabei im Regelfall der Zeitpunkt anzugeben ab dem die Änderungen in Kraft treten. -
Eine schwere länger dauernde oder chronische Erkrankung die es einem unmöglich macht die Leistungen des Vereins länger zu nutzen (insbesondere z.B. bei einem Sportverein). Meist macht es in diesem Fall sinn vorher beim Verein nachzufragen.
Auf Grund der aktuellen Rechtsprechung ist jedoch möglich, dass der Verein eine solche Kündigung ablehnt, da der Vereinsbeitrag üblicherweise keine außergewöhnlich hohe Belastung ist. - Ein Umzug an einen zu weit entfernten Ort oder in das Ausland, insbesondere wenn dieser Umzug aus beruflichen oder familiären Gründen erforderlich ist. Jedoch ist es auch hier auf Grund der aktuellen Rechtsprechung möglich, dass der Verein eine vorzeitige Kündigung ablehnen kann, da der Vereinsbeitrag im Regelfall keine wesentliche Belastung ist.
- Bei einem nachweisbarem gravierenden Fehlverhalten der Vereinsleitung oder wenn das Vertrauensverhältnis unwiderruflich zerrüttet ist. Wichtig: Die Gründe müssen mit Belegen nachweisbar sein. Daher sollten alle Punkte und ggf. vorhandene Gespräche aus dem Gedächtnis genaustens protokolliert werden.
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Beim Tod des Mitglieds können die Erben kündigen bei vielen Vereinen endet die Mitgliedschaft im Todesfall auch automatisch, sofern der Verein informiert wurde.
Bei einer solchen Kündigung oder auch Informierung sollte eine Kopie der Sterbeurkunde oder des Erbscheins beigelegt werden und diese Kündigung sollte schnellst möglich ausgesprochen werden.
»Kündigung im Todesfall: Welche Verträge laufen weiter? Und was muss unternommen werden?
Wichtig: Wird der Verein außerordentlich gekündigt so sollte im Kündigungsschreiben immer genau der oder die Gründe benannt werden und falls vorhanden Belege (in Kopie) beigefügt werden.
Ferner empfiehlt es sich in einer fristlose Kündigung immer zusätzlich auch hilfsweise eine ordentliche Kündigung auszusprechen, für den Fall das die Sonderkündigung nicht zulässig ist.
Was muss das Kündigungsschreiben enthalten und was ist weiteres zu beachten? Eine Kündigung des Vereins sollte immer schriftlich erfolgen und je nach Vereinssatzung kann auch eine handschriftlichen Unterschrift vorgeschrieben sein, zum Beispiel wenn dort steht das in der Schriftform gekündigt werden muss.
- Name und Anschrift des Vereins
- Name des Mitglieds und seine Anschrift
- Auch sollte wenn vorhanden die Mitglieds- oder Vertragsnummer angegeben werden.
- Im Hauptteil erklärt man seine Kündigungsabsicht, indem man erläutert welche Vereinsmitgliedschaft gekündigt werden soll.
- Wer sich nicht sicher ist zu welchem Datum gekündigt werden kann hat die Möglichkeit „zum nächstmöglichen Zeitpunkt" zu schreiben und damit den Verein das richtige Datum berechnen zu lassen.
- Man kann eine fristgerechte Kündigung schreiben, ohne die Gründe für die Kündigung zu erläutern. Sollte es sich jedoch um eine fristlose außerordentliche Kündigung handeln so sollte der Grund im Schreiben genannt werden und etwaige Belege angefügt werden.
- Nur noch Pflicht falls in der Vereinssatzung die Schriftform oder eine handschriftliche Unterschrift vereinbart wurde, aber dennoch sinnvoll: Eigenhändige Unterschrift - handschriftlich.
- Für die eigenen Unterlagen ist es ratsam im letzten Satz der Kündigung eine Kündigungsbestätigung zu verlangen.
Die Kündigung ist nur dann gültig, wenn sie fristgerecht beim Empfänger, also beim Verein bzw. oft beim Vereinsvorstand, eingegangen ist.
Darum sollte man rechtzeitig kündigen und das Kündigungsschreiben per Einschreiben-Rückschein verschicken. So hat man zusätzlich einen Beleg in der Hand, für den Fall dass es später einmal hinsichtlich Kündigung und des Briefeingangs zu Schwierigkeiten kommen sollte.
Übergibt man die Kündigung selbst, empfiehlt es sich, sich schriftlich die Übergabe bestätigen zu lassen.
»Muster einer schriftlichen Empfangsbestätigung
Eine Kündigung, die frist- und formgerecht beim Empfänger eingegangen ist, darf nicht abgelehnt werden. Einer außerordentlichen Kündigung kann jedoch widersprochen werden, wenn ausreichende Gründe für diese Kündigung nicht oder nicht mehr vorliegen.
Wichtig: Ist die Schriftform bzw. eine handschriftliche Unterschrift in der Vereinssatzung vereinbart, dann reicht es nicht eine E-Mail oder ein Fax zu schicken.
Kündigungsschreiben Muster herunterladen:
»Einfach mit dem Kündigungsgenerator für eine Vereinsmitgliedschaft ein Kündigungsschreiben erstellen...
Kündigungsschreiben Gasanbieter:
Name des Vereins Musterstrasse 1 12345 Musterstadt |
Maria Mustermann Mustergasse 2 23456 Musterhausen |
Kündigung meiner Mitgliedschaft im VEREINSNAME zum XX.XX.20XXSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft im VEREINSNAME fristgemäß zum XX.XX.20XX (oder: zum nächstmöglichen Termin). ( Oder: Auf Grund meiner chronischen Erkrankung kündige ich die Mitgliedschaft im VEREINSNAME fristlos mit sofortiger Wirkung. Als Nachweis finden Sie anbei ein Attest des behandelnden Arztes. Oder: Wegen meines Umzuges nach XY kündige ich die Mitgliedschaft im VEREINSNAME fristlos mit sofortiger Wirkung. Als Nachweis finden Sie anbei eine Abmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes. Sofern zulässig: Auf Grund der angekündigten Beitragserhöhung kündige ich die Mitgliedschaft im VEREINSNAME außerordentlich zum Änderungstermin. ) Meine Mitgliedsnummer lautet: V1234567. Hilfsweise kündige ich meine Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Termin. (Optional: Im gleichen Zuge fordere Ich hiermit die Löschung aller, über mich gespeicherten, personenbezogenen Daten und bitte Sie mir die erfolgte Löschung, wie nach DSGVO vorgesehen, schriftlich zu bestätigen.) Bitte lassen Sie mir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen. Mit freundlichen Grüßen M.Mustermann Maria Mustermann |
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