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Kündigungsschreiben durch Erben im Todesfall
Wenn ein naher Angehöriger stirbt, sind die Hinterbliebenen in der Regel geschockt und können in der Folge kaum einen klaren Gedanken fassen. Dennoch ist es unumgänglich, dass sich gerade die direkten Erben so bald wie möglich nach dem Ableben daran machen, den Nachlass zu regeln. Das bedarf gerade in Bezug auf laufende Versicherungen einer besonderen Eile.
Erforderlicher Nachweis für eine Kündigung bei einem Todesfall
Viele Verträge gehen nach dem Tod auf den Erben über, welcher diese dann kündigen kann. Für eine solche Kündigung wird jedoch ein Nachweis benötigt.
Zuerst sollte man sich daher vom Arzt bzw. Krankenhaus den Totenschein ausstellen lassen. Er enthält die Todesursache und den Todeszeitpunkt.
Mit diesem Schein kann anschĺießend die Sterbeurkunde beantragt werden, welche in der Regel vom zuständigen Standesamt ausgestellt wird. Einige Anbieter akzeptieren bereits eine Kündigung wenn dieses Dokument, in Kopie, zusammen mit der Kündigung eingeschickt wird.
Ist ein Testament oder ein Erbvertrag vorhanden und man wird in diesem namentlich genannt so reicht bei vielen Anbietern bereits wenn eine Kopie des Testaments beigelegt wird.
Als eindeutiger Nachweis gilt jedoch der Erbschein, welcher in der Regel vom zuständigen Nachlassgericht ausgestellt wird. Der Erbschein sollte deshalb bei allen Kündigungsschreiben, in Kopie, beigefügt werden und das Datum des Versterbens im Kündigungsschreiben genannt werden.
Kündigungsfristen im Todesfall
höchstpersönliche Verträge (z.B. der Arbeitsvertrag oder ein Pflegevertrag) erlischen mit Eintritt des Todes automatisch. Um komplikationen zu vermeiden emfpiehlt sich dennoch den Vertragspartner über das Versterben zu benachrichtigen.
Hat der Verstorbene eine Lebensversicherung oder eine Sterbegeldversicherung, ist diese unverzüglich zu benachrichtigen, ansonsten kann es zu Zahlungsschwierigkeiten kommen. Gleiches gilt für eine Unfallversicherung, bei der eine Kapitalzahlung nach dem Tod des Versicherten vereinbart wurde.
Viele Versicherungen fordern im Todesfall die Geburtsurkunde und ein amtsärztliches Zeugnis über die Todesursache um z.B. Selbstmord auszuschließen.
Bei den nicht personenbezogenen Versicherungen mit Ausnahme der Haftpflichtversicherung, die ebenfalls mit dem Tod des Versicherungsnehmers endet gilt: Da das Risiko, was mit Abschluss des Vertrages versichert wurde, noch Bestand hat, müssen diese Versicherungen gekündigt werden bzw. laufen bis zum eigentlichen Vertragsende weiter. Das gilt für die Hausratversicherung wie auch für die Gebäudeversicherung und ebenso für die Kraftfahrzeugversicherung, die von den Erben übernommen werden muss. Hier ist zu beachten, dass die Versicherung sogar eine Neuberechnung vornehmen kann, da sich die Höhe der Prämie bzw. die Einstufung immer an dem Versicherungsnehmer orientiert. Vor Vertragsablauf kann die Versicherung nur gekündigt werden, wenn das Auto abgemeldet bzw. verkauft wird.
»Versicherungen kündigen
Nicht ganz so eilig ist es indes für die Erben, z.B. alle mit der Wohnung des verstorbenen im Zusammenhang stehenden Dinge zu regeln. Hier kann und sollte auch eine gewisse Zeit der Ruhe eingekehrt sein. Das gilt vor allem dann, wenn eine Immobilie übertragen werden muss oder gar verkauft werden soll. Ist dies nicht der Fall, sollte bald nach der Beisetzung das Mietverhältnis mit dem Vermieter gekündigt werden. Sowohl die Erben als auch der Vermieter können innerhalb von einem Monat nach Kenntnisnahme vom Tod des Mieters den Vertrag im Rahmen des Sonderkündigungsrechtes kündigen. Geschieht dies nicht so gilt für den Erben, der dann als neuer Mieter auftritt, eine Kündigungsfrist von drei Monaten, egal wie lange das Mietverhältnis bestanden hat.
In dem Zusammenhang müssen die Erben auch daran denken, den Telefonvertrag - auch Handy - sowie die GEZ zu kündigen. Ob der Energieversorger ebenfalls von den Erben benachrichtigt werden muss, ist nach Absprache mit dem Vermieter zu klären. Eventuell übernimmt dieser auch die Abmeldung im Zusammenhang mit der Wohnungsübergabe.
Zeitungsabos und andere Abonnements sollten außerordentlich mit Hinweis auf den Todesfall gekündigt werden.
Auch hier gilt dem Kündigungsschreiben sollte der Erbschein (in Kopie) beiliegen. Je nach AGBs und Kulanz der Anbieter kann es jedoch sein, dass diese die fristlose außerordentliche Kündigung nicht akzeptiert wird. Daher sollte unbedingt immer gleichzeitig hilfsweise ordentlich gekündigt werden (Beispiel: Sollte dies nicht möglich sein so kündige den XY-Vertrag ich hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt).
Sind all die Dinge abgewickelt, geht es letztendlich noch ums Geld. Wenn der Erblasser Barvermögen hinterlassen hat, müssen die Konten aufgelöst werden. Sind Kredite vorhanden, lösen diese sich nicht in Luft auf, sondern müssen von den Erben übernommen und weiter bedient werden. Es sei denn die Erbschaft wird nicht angenommen sondern ausgeschlagen.
Tipp: Wenn unklar ist ob mit der Erbschaft noch weitere Schulden auf einen zukommen können So sollte ein Anwalt beauftragt werden, der ein Aufgebotsverfahren (nach § 1970 ff. BGB) einleitet. Die gesamte Thematik ist zu komplex um hier erläutert zu werden. Das Hauptziel des Aufgebotsverfahren ist jedoch, das alle Gläubiger innerhalb einer bestimmten Zeit ihren Anspruch, also die Schulden,anmelden müssen.
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Musterstadt, den XX.XX.XXXX | |
Firma Strasse + Nr. Plz. + Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 4 21001 Musterstadt |
Kündigung des XY-VertragesSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich den XY-Vertrag meiner Mutter/meines Vaters, VORNAME NAME zuletzt wohnhaft in XY-Strasse Nr.1, 12345 Musterstadt, fristlos außerordentlich, da er/sie am XX.XX.XXXX verstorben ist. Eine Kopie des Erbscheins finden Sie anbei. Für den Fall, dass dies nicht möglich ist kündige hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte teilen Sie mir mit wenn noch weitere Unterlagen erforderlich sind. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung sowie des Beendigungszeitpunktes. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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