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Kündigungsschreiben Tagesmutter
Eine Tagesmutter ist mit einem privaten Kindergarten durchaus vergleichbar. Bei dem Betreuungsverhältnis handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis, das im Normalfall auf unbestimmte Zeit geschlossen wird. Dementsprechend endet der Vertrag nicht mit dem einmaligen Austausch der Leistungen. Vielmehr muss ein sogenannter Beendigungstatbestand erfüllt sein.
Die Beendigung des Vertragsverhältnisses mit der Tagesmutter kann auf Grundlage einer Vereinbarung, im Hinblick auf ein Gestaltungsrecht oder durch sonstige Gründe herbeigeführt werden, siehe auch § 620 BGB. Tagesmütter hüten allerdings oftmals eine Vielzahl von Kindern. Dementsprechend viele Elternpaare stehen der Tagesmutter als Vertragspartei entgegen.
Rechtlich ist ein solcher Vertrag zwischen selbständiger Tagespflegeperson und Eltern als Dienstvertrag zu qualifizieren.
Das wichtigste Mittel zur einseitigen Beendigung des Betreuungsverhältnisses ist die ordentliche Kündigung. Solange kein besonderer Grund vorliegt oder sich mit der Tagesmutter geeinigt werden kann muss bei einer Kündigung eine Kündigungsfrist eingehalten werden.
Möchten sich die Eltern von dem Vertrag lösen, so müssen sie sich, solange kein besonderer Grund vorliegt oder sich mit der Tagesmutter geeinigt werden kann, an die Kündigungsfristen halten.
Kündigungsfrist Sofern im Vertrag nichts abweichendes vereinbart worden ist gilt, je nach Zahlungsintervall, eine unterschiedliche Kündigungsfrist.
Und zwar wie folgt:
- Wird täglich für den jeweiligen Tag gezahlt kann zum Ende des nächsten Arbeitstages gekündigt werden.
- Wird wöchentlich gezahlt muss kann, bis zum ersten Werktag der Woche, gekündigt werden und der Vertrag endet dann mit dem Ablauf des nachfolgenden Samstags.
- Falls monatlich gezahlt wird kann bis zum 15te eines Monats zum Ende des Monats gekündigt werden.
- Wird quartalsweise beziehungsweise vierteljährlich oder sogar für einen längeren Zeitraum gezahlt beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende.
Im Vertrag mit der Tagesmutter kann jedoch auch eine abweichende Kündigungsfrist von bis zu 3 Monaten vereinbart worden sein.
Tipp: Für die sogenannte Eingewöhnungszeit kann ein Sonderkündigungsrecht vereinbart worden sein, daher kann es sich lohnen im Vertrag nachzuprüfen, sofern die Eingewöhnungszeit noch nicht vorbei ist.
Sonderfall: Wenn die Tagesmutter durch das Jugendamt bezahlt wird muss zuerst vom Jugendamt die Zustimmung für die Kündigung geholt werden. Dabei wird vom Amt in der Regel ein wichtiger Grund erwartet. Nur wenn das Jugendamt einen solchen Bescheid ausgestellt hat kann der Tagesmutter normal gekündigt werden.
Wird vorher gekündigt und die Leistungen der Tagesmutter nicht mehr genutzt ist davon auszugehen, dass auch das Jugendamt nicht mehr zahlt, die Eltern jedoch dennoch weiterhin bis zum Ende zahlen müssen, sofern sie nicht eine außerordentliche Kündigung ausreichend rechtfertigen können.
Wichtig: Die Kündigung wird erst wirksam, wenn diese bei der Tagesmutter zugegangen ist. Die Kündigungsfrist ist dabei nur eingehalten, wenn das Schreiben noch vor der Frist bei der Tagesmutter zugeht. Das Kündigungsschreiben ist der Tagesmutter zugegangen, wenn unter gewöhnlichen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist, siehe auch § 130 Absatz 1 Satz 1 BGB. Das ist zum Beispiel dann der Fall wenn das Schreiben im Briefkasten der Tagesmutter gelandet ist.
Widerrufsrecht Sofern der Vertrag mit der Tagesmutter im Fernabsatz, zum Beispiel am Telefon, per E-Mail, per Post, per Fax oder auch an der Haustür unterschrieben wurde besteht unter Anderem durch §§ 312b ff. BGB ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Dieses Widerrufsrecht erlaubt es den Eltern den Betreuungsvertrag innerhalb der ersten 2 Wochen rückgängig zu machen.
Hinweis: Wurde der Vertrag dagegen bei der Tagesmutter oder in den genutzten Räumlichkeiten unterschrieben besteht nur ein Widerrufsrecht sofern ein solches extra im Vertrag vereinbart wurde. Möglicherweise wurde jedoch dort auch für den Eingewöhnungszeitraum ein Sonderkündigungsrecht vereinbart.
Um das Widerrufsrecht zu nutzen muss das Widerrufsschreiben innerhalb der ersten 2 Wochen verschickt werden.
Ein Widerruf kann formlos erfolgen jedoch ist es ratsam eine Versandart zu wählen bei welcher der Erhalt des Schreibens dokumentiert wird, wie etwa ein Einschreiben mit Rückschein oder ein Fax mit Sendeprotokoll. Falls das Schreiben direkt bei der Tagesmutter abgegeben wird sollte um eine schriftliche Empfangsbestätigung gebeten werden.
Durch einen rechtzeitigen Widerruf wird der Betreuungsvertrag ungültig und es muss nur für den bereits genutzten Zeitraum gezahlt werden.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche oder sogar fristlose Kündigung Nach § 626 Absatz 1 BGB kann das Betreuungsverhältnis auch ohne die Einhaltung der Kündigungsfrist beendet werden, dies wird auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Dazu ist jedoch ein ausreichend-wichtiger Grund für die Kündigung notwendig. Ist bei einer solchen Kündigung keinerlei Frist einzuhalten wird auch von einer fristlosen Kündigung gesprochen.
Nach der juristischen Definition liegt ein wichtiger Grund dann vor, wenn dem konkreten Verhältnis Tatsachen entgegenstehen, aufgrund derer den Vertragsparteien ein Festhalten nicht zugemutet werden kann. Diese Bewertung richtet sich dabei nach den konkreten Umständen eines jeden Einzelfalls. Zudem müssen auch besondere Umstände bei der Interessenabwägung berücksichtigt werden.
Wichtig: Liegt ein ausreichend-wichtiger Grund vor muss die außerordentliche Kündigung innerhalb von 2 Wochen, gezählt ab dem Bekanntwerden des Grundes, erfolgen.
Denkbare wichtige Gründe sind:
- Die Betreuung des Kindes durch eine andere als die vereinbarten Personen, da dies das Vertrauen der Eltern nachhaltig schädigt und eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht.
- Erkrankt das Kind chronisch und kann daher nicht mehr von der Tagesmutter betreut werden, so kann fristlos gekündigt werden. Als Nachweis ist, der Kündigung, in diesem Fall eine Kopie der des ärztlichen Attests beizufügen.
- Wenn die Tagesmutter nachweislich die Aufsichtspflicht verletzt, also zum Beispiel das Kind außerhalb ihrer Sichtweite draußen spielen lässt.
- Sollte die Tagesmutter das Kind gefährden, zum Beispiel dadurch, dass gefährliche Gegenständen herumliegen und das Kind diese in die Hand bekommt oder die Aufenthaltsräume nicht ausreichend sicher sind kann fristlos gekündigt werden. Jedoch muss auch hier sichergestellt werden, dass diese Verfehlungen nachgewiesen werden können.
- Auch wenn die Tagesmutter das Kind schlägt, das Kind durch ihr Verhalten psychisch beeinträchtigt, im Haus der der Eltern oder an deren Sachen Diebstahl begeht ist dies ein Grund für eine fristlose Kündigung. Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese Gründe nachweisbar sein müssen.
- Ein Umzug ist dagegen meist nicht ausreichend für eine vorzeitigen Kündigung. Je nach Tagesmutter kann sich jedoch auf eine frühere Beendigung des Vertrages geeinigt werden.
Wenn die Tagesmutter kündigt: Auch die Tagesmutter muss einen ausreichend-wichtigen Grund haben um von sich aus vorzeitig den Vertrag zu beenden. Zum Beispiel, wenn die Eltern die vereinbarte Vergütung nicht zahlen. Stellt die Tagesmutter die Betreuung grundlos ein ist sie den Eltern gegenüber Schadensersatzpflichtig.
Wichtig: Soll der Betreuungsvertrag mit der Tagesmutter vorzeitig beendet werden, so muss im Kündigungsschreiben der Grund genannt werden und es ist sinnvoll eine Kopie vorhandener Nachweise beizulegen.
Was muss das Kündigungsschreiben enthalten und was ist weiteres zu beachten? Eine Kündigung der Tagesmutter sollte immer schriftlich erfolgen. Haben beide Elternteile unterschrieben, so sollten sicherheitshalber auch beide die Kündigung unterschreiben.
Folgende Angaben sollten im Kündigungsschreiben enthalten sein:
- Name und Anschrift der Tagesmutter und der Eltern
- Es muss eindeutig gesagt werden, dass gekündigt wird. Bei einer außerordentlichen oder fristlosen Kündigung ist auch der Grund anzugeben.
- Wird nicht fristlos gekündigt ist das Beendigungsdatum anzugeben, es kann jedoch auch mit der folgenden Formulierung gekündigt werden: "zum nächstmöglichen Zeitpunkt", dann berechnet die Tagesmutter den Termin.
- Falls für eine außerordentliche oder fristlose Kündigung Belege vorhanden sind ist es sinnvoll eine Kopie, von diesen, beizulegen.
- Ferner ist es ratsam im letzten Satz der Kündigung um eine Kündigungsbestätigung zu bitten
Die Kündigung wird erst wirksam, wenn sie der Tagesmutter zugeht und die Kündigungsfrist ist nur eingehalten, sofern das Schreiben noch vor der Frist ankommt. Wird die Kündigungsfrist verpasst ist bei einer ordentlichen Kündigung mindestens ein weiterer Zahlungsintervall zu zahlen.
Es macht Sinn das Kündigungsschreiben per Einschreiben-Rückschein zu verschicken, so hat man zusätzlich einen Beleg in der Hand, für den Fall dass es später einmal zu Streitigkeiten kommen sollte.
Falls die Kündigung persönlich der Tagesmutter übergeben wird empfiehlt es sich um eine schriftliche Bestätigung zu bitten.
»Muster einer schriftlichen Empfangsbestätigung
Eine Kündigung, die frist- und formgerecht bei der Tagesmutter eingegangen ist kann von dieser nicht abgelehnt werden. Einer außerordentlichen Kündigung kann von der Tagesmutter jedoch widersprochen werden, wenn die ausreichend-wichtigen Gründe, welche für diese Kündigung genannt wurden, nicht oder nicht mehr vorliegen.
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Kündigungsschreiben Muster herunterladen:
Kündigungsschreiben Tagesmutter-Betreuungsvertrag Muster:
Musterstadt, den XX.XX.XXXX | |
Tagesmutter Strasse und Nr. Postleitzahl und Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 4 21001 Musterstadt |
Kündigung des Betreuungsvertrages zum XX.XX.XXXXSehr geehrte Frau XY, hiermit erkläre ich die die Kündigung des Betreuungsvertrages, für mein Kind NAME, zum XX.XX.XXXX. Für den Fall das dies nicht möglich sein sollte kündige ich hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. (Bei einer außerordentlichen Kündigung: Da ich mit meinen Kindern zum XX.XX.XXXX nach XY gezogen bin muss ich leider außerordentlich kündigen. Eine Kopie der Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes finden Sie anbei. / Wegen der schweren Erkrankung meines Kindes die voraussichtlich noch weiter andauern wird kündige ich zum XX.XX.XXXX. Beigelegt finden Sie einen Attest des behandelnden Arztes.) Bitte bestätigen Sie die Kündigung schriftlich und teilen Sie mir den Beendigungszeitpunkt mit. Ich danke Ihnen für die liebevolle und kompetente Betreuung meines Kindes und wünschen Ihnen auch weiterhin alles Gute. Viele Grüße Maria Mustermann Maria Mustermann (ggf. Unterschrift beider Eltern) |
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