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Mahnung bei schlechtem oder fehlerhaftem Service vor einer Kündigung
Die ordentliche Kündigung ist immer innerhalb der vertraglich oder gesetzlich bestimmten Frist möglich. Die ordentliche Kündigung kann regelmäßig ausgesprochen werden, ohne dass vorher eine Mahnung an den Vertragspartner ergehen muss. Dies würde auch keinen Sinn machen, denn die ordentliche Kündigung soll dem regulären Ende des Vertrages dienen.
Dagegen kann es notwendig werden, ein Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Hier kann es unter Umständen erforderlich sein, eine vorhergehende Mahnung an den Vertragspartner zu senden, damit die außerordentliche Kündigung wirksam ausgesprochen werden kann.
Mahnung vor außerordentlicher Kündigung Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ergibt sich für alle Dauerschuldverhältnisse aus § 314 Abs. 1 BGB. Dies kann auch durch allgemeine Vertragsbedingungen nicht ausgeschlossen werden.
In solchen Fällen ist grundsätzlich auch eine Mahnung entbehrlich, weil es auch hier nicht darum geht, den Vertragspartner zur Einhaltung des Vertrages anzuhalten. Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn eine Vertragsverletzung vorliegt oder der Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt wird.
In diesem Fall sieht § 312 Abs. 2 BGB vor, dass eine angemessen Frist zu bestimmen ist, innerhalb derer der Vertragspartner dem Misstand Abhilfe schaffen kann.
Was ist eine angemessene Frist „Angemessen" bedeutet bei einer Mahnung muss die Frist so gesetzt werden das angenommen werden kann, dass es dem Vertragspartner möglich ist den Mangel vor Ablauf zu beheben. Bei kleineren leicht zu behebenden Mängeln wird oftmals eine Frist von 14-Tagen gesetzt.
Entsteht durch die langsame Bearbeitung und den andauernden Mangel ein Schaden, so kann je nach Vertragstyp ein Schadensersatz gefordert werden.
Für eine Kündigung des Vertrages gilt jedoch:
Erst nach erfolglosem Ablauf der Frist oder nach einer erfolglosen Abmahnung ist es für den Vertragspartner zulässig, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
Ein solcher wichtiger Grund kann vor vorliegen, wenn die Vertragsleistung dauerhaft nicht oder nur schlecht erbracht wird. Z.B. wenn die Internetverbindung dauerhaft gestört ist, die Heizung längerandauernd nicht funktioniert. Die Gaslieferung unregelmässig erfolgt.
Eine Frist und eine Abmahnung können nach § 314 Abs. 2 Satz 2 und 3 BGB aber auch hier ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn besondere Umstände vorliegen, welche die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar machen, wie etwa, wenn der Vertragspartner die Erfüllung des Vertrages verweigert.
Jedoch sollte in einem solchen Fall unbedingt Beweise gesammelt werden. Eine schriftliche Weigerung der Vertragspartners nachzubessern, als Antwort auf die Mahnung, wäre zum Beispiel sehr aussagekräftig.
Eine andere wichtige Gründe bei den eine Mahnung entbehrlich ist wären z.B. wenn durch den Mangel eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben besteht. Oder auch bei grobem Fehlverhalten der anderen Vertragspartei, wie Handgreiflichkeiten oder Gewaltandrohungen. Sicherheitshalber empfiehlt es ein Zeugen dabei zu haben.
Tipp: Fall ein Zeuge mitgenommen wird sollte es sich nicht um ein Verwandten handeln und am besten natürlich auch nicht um eine Person die geistig behindert ist, Drogensüchtig oder durch zahlreiche Straftaten aufgetreten ist.
Sondern als Zeuge sollte immer eine Person dienen die auch vor Gericht als zuverlässig angesehen würde und auch bereit ist notfalls vor diesem Auszusagen.
Form und Inhalt der Mahnung Für die Mahnung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Aus Beweisgründen sollte man diese aber immer schriftlich übersenden.
- In wichtigen Fällen sollte dies auch per Einschreiben-Rückschein oder notfalls nachweislich per Telefax erfolgen.
- Neben dem betroffenen Vertragsverhältnis sollte auch explizit die Pflichtverletzung bezeichnet werden, um die es geht.
- Gleichzeitig sollte eine ausdrückliche Frist gesetzt werden und die Kündigung für den Fall der Nichtabhilfe angedroht werden.
- Selbstverständlich sollten Adressat und Absender richtig bezeichnet sein, um Missverständnisse zu vermeiden.
»Fachartikel Abmahnung bei Arbeitsverträgen sowie Muster
»Mahnung bei Mängeln (für verschiedene Vertragstypen)
Mahnung bei Mängeln an einem Service Muster
»Einfach mit dem Generator eine Mahnung, bei Servicemängeln, erstellen...
Mahnung Muster herunterladen:
Mahnung bei Servicemängeln Muster:
Musterstadt, den XX.XX.20XX | |
Empfängername bzw. Firmenname Musterstrasse 1 12345 Musterstadt |
Maria Mustermann Mustergasse 2 23456 Musterhausen |
MahnungSehr geehrter Herr "Vertragspartner" / Frau "Vertragspartnerin" / geehrte Damen und Herren, mit diesem Schreiben mahnen wir Sie hinsichtlich folgender Mängel: Sie haben die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht/nicht richtig/nicht fachgerecht geleistet. (Oder: Der Service ist zeitweise nicht / andauernd nur eingeschränkt nutzbar.) Insbesondere treten folgende Probleme auf: - Hier den/die Mängel genau beschreiben -. Daher fordern wir Sie auf den Service bis zum XFA99-s4 zu verbessern und die Mängel zu beheben, so dass eine uneingeschränkte Nutzung möglich ist. Sollte die vertraglich vereinbarte Leistung bis zu dem genannten Datum nicht oder nicht zuverlässig bzw. richtig erbracht worden sein, werden wir die Kündigung des Vertrages erklären. Weitere rechtliche Schritte, sowie Schadensersatzforderungen, behalten wir uns mit diesem Schreiben ausdrücklich vor. Mit freundlichen Grüßen M.Mustermann Maria Mustermann |
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