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Rücktritt und Widerrufsrecht in der Schweiz
Durch eine Widerruf gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen. Auch die Rückgabe von gekauften Sachen ist im Normalfall ein Widerruf.
Der wesentlichste Unterschied zum Widerrufsrecht in Deutschland ist, das bei Käufen im Internet kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, sofern der Anbieter nichts anderes im Vertrag oder den AGB vereinbart hat.
Tipp: Nicht jeder Verkäufer welcher unter einer ".ch"-Domain (schweizer Domain) agiert hat auch sein Sitz in der Schweiz. Ist der Anbieter in einem EU-Land, wie zum Beispiel Deutschland, so gilt das EU-Widerrufsrecht.
Vereinbart ein schweizer Verkäufer freiwillig ein Widerrufsrecht so hat er folgendes unbedingt anzugeben:
- Das Bestehen des Widerrufsrechts
- Die Rücktrittsfristen
- Die Bedingungen zu den das Widerrufsrecht gilt.
Auch bei Versicherungsverträgen und beim Kauf an einem Messestand besteht, in der Schweiz, kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Nach Artikel 40b OR gilt bei einem Vertragsabschluss an folgenden Orten ein Widerrufsrecht:
- In Wohnräumen oder der unmittelbaren Umgebung davon (Auch Haustürgeschäft genannt), sowie am Arbeitsplatz.
- Auf öffentlichen Plätzen
- Auf einer Werbeveranstaltung.
- In den öffentlichen Verkehrsmitteln.
- Am Telefon (sofern der Vertrag nach 2015 abgeschlossen wurde)
Was neben dem richtigen Ort noch weiteres zutreffen muss Auf Grund von Artikel 40a und 40c OR müssen des Weiteren noch folgende Punkte zutreffen:
- Der Vertragsabschluss muss sich um eine bewegliche Sache (ie. Gegenstände die von einem Ort an den anderen bewegt werden können) oder eine Dienstleistung handeln.
- Der Vertrag muss für den persönlichen oder familiären Gebrauch des Kunden bestimmt sein. Als Gewerbetreibender greift das Widerrufsrecht also nicht.
- Der Verkäufer beziehungsweise Anbieter muss gewerblich handeln, also nicht als Privatperson etwas verkaufen.
- Wichtig: Der Kaufpreis muss höher als 100 Fr. sein.
- Der Vertrag darf nicht auf Grund von einer Initiative des Kunden zustande gekommen sein. Das bedeutet, falls der Kunde den Verkäufer zum Beispiel zu sich nachhause bestellt hat und anschließend ein Vertrag abgeschlossen wurde so gilt kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Widerrufsfrist in der Schweiz Nach Artikel 40e OR ist der Vertragsabschluss innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Der Anbieter muss jedoch zuvor in schriftlicher Form über das Widerrufsrecht und die Details informiert haben (Art. 40d OR).
Inhalt und Versand des Widerrufs Der Widerruf kann formfrei erklärt werden, muss aber vom Kunden bewiesen werden können. Daher sollte unbedingt schriftlich Widerrufen werden und genau genannt bezeichnet werden um welchen Vertrag es sich handelt, sowie das aktuelle Datum angegeben werden.
Es empfiehlt sich daher unbedingt per Post (als Einschreiben) oder Fax (Sendebericht aufbewahren) zu widerrufen. Falls per E-Mail widerrufen wird ist unbedingt darauf zu achten, dass einem eine schriftliche Bestätigung geschickt wird.
Das Widerrufsschreiben kann auch in den Geschäftsräumen des Anbieter abgegeben werden. Dann sollte jedoch zumindest ein geeigneter Zeuge (keine Verwandten etc.) dabei sein oder um eine schriftliche Empfangsbestätigung gebeten werden.
Folgen eines Widerrufs Falls die erworbene Sache oder Dienstleistung bereits genutzt worden ist, ist ein Mietzins zu zahlen. Darüber hinaus darf der Verkäufer nichts verlangen. festgeschrieben sein:
Muster eines Widerrufsschreibens (für die Schweiz)
»Einfach mit dem Kündigungsgenerator ein Widerrufsschreiben erstellen...
Widerrufsschreiben Muster herunterladen:
Widerrufsschreiben Muster:
Musterstadt, den XX.XX.20XX | |
Firma Strasse + Nr. Plz + Ort Schweiz |
Maria Mustermann Mustergasse 4 21001 Musterstadt |
Widerruf des Vertrages VERTRAGSNAME mit der Nr. 123456Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und trete innerhalb der Frist vom Vertrag mit der Vertragsnummer 123456 zurück. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens und die Vertragsauflösung schriftlich. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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