Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Arbeitsrecht

 
Gesetze, Verordnungen und verbindliche Bestimmungen werden im Arbeitsrecht festgehalten. Wichtige Punkte wie Arbeitsvertrag, Entgelt/Lohn/Gehalt, Urlaubsanspruch, Arbeitszeit, Kündigung, Kündigungsschutz.

Dazu zählen auch:
»Kündigung als Arbeitnehmer »Kündigung des Arbeitnehmers »Urlaubsanspruch bei Kündigung

Man unterscheidet zwischen:

  • Individualarbeitsrecht: Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Kollektivarbeitsrecht: Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten . Unter diesem Punkt werden unter Anderem die in den Tarifverträgen vereinbarten Regelungen wie z.B. spezielle. Kündigungsfristen behandelt.

Der Arbeitsvertrag: Das Arbeitsrecht regelt ebenso den Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag werden alle Bedingungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich festgehalten. Doch was verbirgt sich dahinter und welche Besonderheiten gibt es bei einem befristeten Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag?

Folgende Punkte muss der Arbeitsvertrag unbedingt enthalten:

§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Name / Anschrift Arbeitgeber,
  • Name / Anschrift Arbeitnehmer,
  • Datum - Arbeitsbeginn,
  • Unterschriften Arbeitgeber und Arbeitnehmer,


§ 2 Probezeit In diesem Punkt wird die Dauer der Probezeit, welche bis zu 6 Monaten betragen darf, geregelt.

§ 3 Tätigkeit Eine genaue Beschreibung aller wesentlichen Tätigkeiten, welche zur Stelle gehören. Werden häufig auftretende Tätigkeiten oder stark von der Stellenbeschreibung abweichende Tätigkeiten gefordert so kann der Arbeitnehmer unter Umständen die Arbeit verweigern. Dies sollte aber unbedingt vorher von einem Anwalt oder einer anderen Rechtsberatung geprüft werden. Tätigkeiten welche das Leben gefährden und nicht ausdrücklich zur Stellenbeschreibung gehören müssen in der Regel nicht ausgeführt werden.

§ 4 Entgelt/Lohn/Gehalt: Das Wichtigste für die Beschäftigten im Berufsleben ist das Gehalt. Daraus ergibt sich, dass bei diesem Punkt viele Fragen und Probleme resultieren.

Auf folgende Punkte unbedingt Acht geben:

  • Weihnachts- und Urlaubsgeld,
  • Wochenendzuschlägen,
  • vermögenswirksamen Leistungen.


Bei einer Kündigung kann der Anspruch auf Leistungen verloren gehen. Da der Arbeitgeber oftmals verpflichtet ist den Urlaub bei einer Kündigung in Zeitausgleich zu gewähren kann dies auch bedeuten, dass schon früher nicht mehr gearbeitet werden muss.

Mehr dazu hier:
»Urlaubsanspruch bei Kündigung

§ 5 Arbeitszeit: Das Thema ist für jeden Angestellten wichtig. Die Regelung von Pausen und Überstunden ist in Betrieben völlig unterschiedlich geregelt. Die Überstunden können arbeitsvertraglich wie folgt festgehalten werden

  • Vertrauensarbeitszeiten. Sind Vertrauensarbeitszeiten festgelegt so zählt weniger die genaue Zeitabrechnung des Arbeitnehmers sonder die Erfüllung der vom Arbeitgeber auferlegten Pflichten. Wobei sich der Arbeitgeber auch hier an die in den Tarifverträgen festgelegten Höchstarbeitszeiten halten muss und nur in Ausnahmefällen Arbeitsaufgaben vergeben darf die Mehrarbeit erfordern..
  • Arbeitszeitkonten,
  • Automatischen Abgeltung von Überstunden mit dem Monatsgehalt.


§ 6 Urlaubsanspruch: Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Erholung und Freizeit. Die Anzahl der Urlaubstage muss auf jeden Fall im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Doch steht dem Arbeitnehmer Urlaub zu, wenn Personalmangel entsteht?
Es gilt generell der Arbeitgeber kann einen bereits genehmigten Urlaub auch wenn dieser noch nicht angetreten wurde, nur in Ausnahmsfällen widerrufen. Es müssen außerordentliche Umstände eintreten, wie das der Betrieb in seiner Existenz gefährdet ist, damit der Arbeitgeber berechtigt ist einen bereits genehmigten Urlaubs zu widerrufen.

Allerdings gilt widerruft der Arbeitgeber den genehmigten Urlaub, darf der Arbeitnehmer, auch wenn der Widerruf des Urlaubs unberechtigt sein sollte, nun nicht in den Urlaub fahren, sonst läge eine Selbstbeurlaubung vor.

Daher muss sich der Arbeitnehmer in einenm solchen Fall an das zuständige Arbeitsgericht wenden, um den genehmigten Urlaub gegen den Willen des Arbeitgebers antreten zu können. In den meisten Fällen ist es jedoch besser den Urlaubsantritt zu vershcieben un mit dem Arbeitgeber eine Entschädigung für die Stornierung des Urlaubs zu vereinbaren.

Tipps, welche der Beschäftigte unter Anderem bei einer Kündigung beachten muss:

  • Überstundenregelung
  • Sonderurlaub
  • Bildungsurlaub


§ 7 Krankheit § 8 Verschwiegenheitspflicht § 9 Nebentätigkeit § 10 Vertragsstrafe § 11 Kündigung: Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Streitigkeiten kein Einzelfall. Oft gehen die Prozesse bis vor das Arbeitsgericht. Beide Parteien Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer müssen Rechte und Pflichten einhalten. Doch welche sind das, worauf ist zu achten?

  • fristgerechtes Kündigungsschreiben
  • Aufhebungsvertrag
    »Mehr zum Aufhebungsvertrag
  • Abfindung
    »Abfindung bei Kündigung


  • Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, beide Parteien müssen eine Kündigung schreiben. Egal, wer das Arbeitsverhältnis kündigen möchte, es muss schriftlich per Kündigungsschreiben erfolgen.

    Kündigungsschutz Der Arbeitsvertrag regelt ebenso wie die Kündigung den Kündigungsschutz. Nicht jeder Arbeitnehmer ist mit der Kündigung gleichgestellt. Die Kündigungsmöglichkeiten und Kündigungsfristen unterscheiden sich zum Beispiel für

    • Schwangere sowie 16 Wochen nach der Geburt
    • Schwerbehinderte mit mindestens 50 % Erwerbsminderung
    • während der Ausbildungszeit
    • Betriebsratsmitglieder und Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung während der Amtszeit und innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Amtszeit.


    »Gekündigt worden – was tun?

    § 12 Verfall-/Ausschlussfristen Zum Beispiel wenn der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer außerordentlich Kündigung will. Denn in diesem Fall muss innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnisname des wichtigen Grundes gekündigt werden.
    »Fristlose außerordentliche Kündigung

    § 13 Zusätzliche Vereinbarungen Zusätzliche Vereinbarungen können sofern sie gesetzlich zulässig sind geänderte Kündigungsmöglichkeiten und Entschädigungssummen bedeuten.

    § 14 Vertragsänderungen und Nebenabreden Im Arbeitsrecht gilt allgemein Vertragsabänderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.


 
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