Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung bei den VHV Versicherungen

 
Hinter den VHV Versicherungen, steht die VHV Gruppe mit Sitz in Hannover. Die einzelnen Versicherungsunternehmen der Gruppe bieten eine Vielzahl an Versicherungstypen an. So unter Anderem:

»KFZ/Autoversicherung bei der VHV
»Haftpflichtversicherung
»Unfallversicherung
»Tierhalterversicherung
»Bauherrnhaftpflichtversicherung
»Rechtsschutzversicherung
»Risikolebensversicherung
»Berufsunfähigkeitsversicherung

Grundsätzlich gelten für die Kündigung der Versicherungsverträge laut §11 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) bestimmte Vorgaben. Diese Regelungen sind für alle Versicherungen in Deutschland verbindlich und sollen die Interessen von Versicherungsnehmern und Versicherern schützen.

Darüber hinaus bestehen jedoch durch den Versicherungsvertrag und die Versicherungsbedingungen des Versicherungsunternehmen weitere Bestimmungen.

Nachfolgend eine ausführliche Erklärung wie und wann eine VHV-Versicherung gekündigt werden kann und was es dabei zu beachtet gilt.

Kündigungsfrist Sofern der Versicherungsvertrag für mindestens ein Jahr abgeschlossen wurde, und auch nicht nur für ein bestimmtes Ereignis, verlängert er sich üblicherweise um ein weiteres Jahr sofern er nicht rechtzeitig, das heißt unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist, beendet wird.

Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Vertragsarten mindestens einen Monat bis hinzu maximal 3 Monaten, gezählt zum Ende des Vertragsjahres oder zum Laufzeitende. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr kann die Kündigungsfrist jedoch individuell vereinbart werden (siehe auch §11 Absatz 1 VVG).

Folgende Kündigungsfristen sind bei den VHV Versicherungen üblich:

  • Kfz-Versicherungen: Die Mindestlaufzeit beträgt im Normalfall ein Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt wiederum ein Monat zum Laufzeitende. Sollten Sie das Fahrzeug vor dieser Zeit verkaufen oder abmelden, endet der Versicherungsvertrag automatisch.
  • Haftpflichtversicherungen: Die Mindestlaufzeit beträgt mindestens ein Jahr und verlängert sich stillschweigend automatisch um ein weiteres Jahr, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Die Kündigungsfrist beträgt für gewöhnlich ein Monat vor Laufzeitende.
  • Unfall-Versicherung: Die Mindestlaufzeit beträgt mindestens ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel ein Monat vor Laufzeitende.
  • Hausrat-Versicherung: Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate und die Kündigungsfrist beträgt für gewöhnlich ein Monat zum Laufzeitende.
  • Wohngebäude-Versicherung: Die Mindestlaufzeit beträgt für gewöhnlich ein Jahr, kann aber auch für drei oder fünf Jahre vereinbart werden. Die Kündigungsfrist beträgt für gewöhnlich ein Monat zum Laufzeitende.
  • Bau-Versicherungen: Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr und die Kündigungsfrist beträgt für gewöhnlich ein Monat vor Laufzeitende.
  • Rechtsschutz-Versicherung: Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr, kann aber auch für bis zu drei Jahre abgeschlossen werden. Die Kündigungsfrist beträgt für gewöhnlich ein Monat zum Laufzeitende oder aber im Falle eines drei-Jahres-Vertrages 3 Monate zum Laufzeitende.


Wichtig Um rechtzeitig zu sein muss das Kündigungsschreiben vor der Kündigungsfrist bei den VHV-Versicherungen ankommen.

Widerruf bei neueren Verträgen Beim Abschluss einer VHV-Versicherung besteht, nach §8 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), ein Widerrufsrecht und der Kunde (Versicherungsnehmer) kann den Vertragsabschluss in den ersten 14 Tagen rückgängig machen. Bei Lebensversicherungen die Widerrufsfrist auf Grund von §152 VVG sogar 30 Tagen.

Ausnahme: Kein Widerrufsrecht besteht wenn die Versicherung für weniger als ein Jahr oder nur für ein bestimmtes Ereignis zum Beispiel eine Reise abgeschlossen wurde.

Tipp: Die Widerrufsfrist beginnt erst wenn der Kunde alle gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen inklusive einer vollständigen Widerrufsbelehrung, sowie des Versicherungsscheins, erhalten hat. Falls den VHV Versicherungen dabei ein Fehler unterlaufen sein könnte die Versicherung daher unter Umständen wesentlich länger widerrufen werden.

Um die Frist für ein Widerruf einzuhalten reicht es wenn das Schreiben spätestens am letzten Tag der Frist abgeschickt wird. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass ein Nachweis vorhanden ist.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Wenn die VHV-Versicherung ohne Einhaltung der vereinbarten Laufzeit und Kündigungsfrist beendet werden soll muss ein ausreichend wichtiger Grund vorliegen oder die Voraussetzungen für die Nutzung eines Sonderkündigungsrechtes gegeben sein. Eine solche Kündigung wird als außerordentliche Kündigung, oder wenn keinerlei Frist eingehalten werden muss auch als fristlose Kündigung, bezeichnet.

Im Folgenden Gründe für eine solche vorzeitige Kündigung:

  • Erhöht sich der Beitrag ohne das die Leistungen verbessert werden oder die Leistungen werden reduziert ohne das sich der Beitrag reduziert kann außerordentlich gekündigt werden (Siehe auch §40 VVG).

    Die VHV muss den Versicherungsnehmer dabei im Voraus über die Änderungen informieren. Der Kunde hat ab dem Zugang der Informationen die Möglcihkeit innerhalb eines Monats außerordetnlich zu kündigen und zwar zum Änderungstermin.
  • Auch wenn die Prämienerhöhung auf Grund einer Gefahrerhöhung erfolgte besteht ein Sonderkündigungsrecht, sofern die Erhöhung mehr als 10% beträgt (siehe auch §25 VVG).

    In diesem Fall kann innerhalb von einem Monat gekündigt werden. Die Frist beginnt dabei ab dem Termin an welchem der Kunde Informationen über die Prämienerhöhung erhalten hat. Die Versicherung kann hierbei ebenfalls zum Änderungstermin beendet werden.
  • Wenn das versicherte Objekt verkauft wurde geht der Versicherungsvertrag entweder auf den neuen Besitzer über und dieser hat kann anschließend außerordentlich kündigen, so zum Beispiel bei KFZ-Versicherungen, oder der bisherige Besitzer kann außerordentlich kündigen (bei den meisten anderen Versicherungen).

    »Kündigung der KFZ/Autoversicherung bei der VHV


    In jedem Fall sollte ein Verkauf so schnell wie möglich der VHV gemeldet werden und als Nachweis eine Kopie des Kaufvertrages beigefügt werden.
  • Falls das versicherte Fahrzeug abgemeldet und stillgelegt wird muss der Versicherungsbeitrag nur bis zum Folgetag gezahlt werden. Die VHV sollte umgehend über die Stilllegung informiert werden.
  • Wurde ein Objekt versichert und dieses wird verschrottet, gestohlen oder verloren so kann fristlos gekündigt werden, da das versicherte Risiko entfallen ist.

    Als Nachweis sollte dem Kündigungsschreiben eine Kopie des entsprechenden Nachweises, zum Beispiel des Polizeiberichtes, beigefügt werden.
  • Eine fristlose Kündigung wiederum ist nach einem Schadensfall innerhalb von einem Monat, gezählt ab Abschluss der Regulierung durch die Versicherung beziehunsweise einer Ablehnung einer solchen, durch beide Parteien möglich (siehe auch §92 VVG).
  • Beim Tod des Versicherungsnehmers enden vielen Versicherungstypen automatisch einige weitere gehen jedoch auf den neuen Besitzer, das heißt die Erben über.

    In jedem Fall sollte das Versicherungsunternehmen so schnell wie möglich informiert werden und als Nachweis eine Kopie der Sterbeurkunde oder des Erbscheins beigefügt werden.

Wichtig: Bei einigen Verträgen, wie Risikolebensversicherungen, kann eine vorzeitige Kündigung jedoch mit Verlusten verbunden sein. Mehr dazu in den untigen Beiträgen.

Je nach Versicherungsart gibt es noch weitere Möglichkeiten vorzeitig zu kündigen. Mehr dazu in den folgenden Beiträgen und über die Suche oben auf dieser Seite.

Genauere Informationen zu weiteren Kündigungsmöglichkeiten bei speziellen Versicherungstypen finden sich auch über die untigen Links und über die Suchfunktion oben auf dieser Seite.

»KFZ/Autoversicherung bei der VHV
»Haftpflichtversicherung
»Unfallversicherung
»Tierhalterversicherung
»Bauherrnhaftpflichtversicherung
»Rechtsschutzversicherung
»Risikolebensversicherung
»Berufsunfähigkeitsversicherung


Wichtig: Wenn VHV-Versicherung vorzeitig beendet wird so ist im Schreiben auch der Kündigungsgrund anzugeben. Vorhandene Nachweise sind, in Kopie, beizufügen.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Bei der Kündigung der VHV-Versicherung sollten mindestens folgende Angaben gemacht werden:

  • Name und Anschrift des Versicherungsnehmers und des Versicherungsunternehmens.
  • Es muss eindeutig sein, dass gekündigt wird und der Vertrag sollte möglichst genau benannt werden.
  • Möglichst ist auch die Versicherungs- oder Vertragsnummer anzugeben.
  • Der Beendigungstermin oder die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
  • Ein Kündigungsgrund muss nur genannt werden wenn außerordentlich gekündigt wird. Dann sollten gegebenenfalls auch Kopien der Nachweise beigefügt sein.
  • Durch die Bestimmungen der DSGVO kann auch eine Löschung der personenbezogenen Daten gefordert werden. Hierdurch werden meist auch Rückwerbeversuche verhindert.
  • Ferner sollte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins gebeten werden.

Wichtig: Der Versicherungsnehmer (=Kunde) trägt, sofern es zu einem Rechtsstreit kommt, die Last den rechtzeitigen Zugang der Kündigung Nachzuweisen. Daher ist ratsam das Schreiben auf einem möglichst sicheren Weg, zum Beispiel per Einschreiben-Rückschein oder per Fax mit Sendebericht (letzteres sofern nach Versicherungsvertrag zulässig), zu verschicken.

Kündigungsadresse Die Kündigungsadresse für Verträge bei den VHV Versicherungen ist abhängig vom Versicherungstyp und findet sich in den erhaltenen Versicherungsunterlagen. In der Regel ist es eines der folgenden Vertragsunternehmen:

VHV Allgemeine Versicherung AG
VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G.
VHV Holding AG
oder
Hannoversche Lebensversicherung AG

Die Adresse für alle obigen Versicherungsunternehmen der VHV-Gruppe lautet:

VHV-Platz 1
30177 Hannover

Kündigung VHV Versicherungen Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung bei den VHV Versicherungen, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben VHV Versicherungen Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
VHV Allgemeine Versicherung AG
VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G.
VHV Holding AG
VHV-Platz 1
30177 Hannover
Bitte mit Vertrag abgleichen
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der VHV Versicherung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine XY VHV Versicherung/ den XY Vertrag fristgemäß zum XX.XX.20XX (oder zum nächstmöglichen Termin).

(
Oder: Auf Grund der angekündigten Beitragsänderung / Leistungsreduzierung, kündige ich hiermit meine XY VHV Versicherung/ den XY Vertrag außerordentlich zum Änderungstermin.

Oder: Auf Grund des Schadenfalls vom XX.XX.20XX kündige ich meine XY VHV-Versicherung außerordentlich zum nächstmöglichen Termin.
)

Die Versicherungsnummer/Vertragsnummer lautet: VH1234567.

Hilfsweise kündige ich meinen Vertrag zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Im gleichen Zuge fordere ich Sie hiermit auf, alle über mich gespeicherten, personenbezogenen Daten zu löschen und mir den Abschluss der Löschung, wie nach DSGVO vorgesehen, schriftlich zu bestätigen.)

Bitte stellen Sie mir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins aus.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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