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Kündigung bei der Tierschutzliga
Die Stiftung ist eine gemeinnützige Organisation und kann auf verschiedenen Wegen unter Anderem durch Spenden, eine Fördermitgliedschaft, ehrenamtliche Tätigkeit, den ökologischen Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder ein Praktikum unterstützt werden.
»Mehr zur Kündigung eines Ehrenamtes
»Mehr zur Kündigung bei einem Praktikum
»Mehr zur Kündigung beim ökologischen Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Im Folgenden wird genauer erklärt wie und wann eine Spende oder Fördermitgliedschaft bei der Tierschutzliga wieder gekündigt werden kann und was dabei beachtet werden sollte.
Kündigungsfrist Unabhängig davon ob der Beitrag der Fördermitgliedschaft monatlich, halbjährlich, vierteljährlich oder jährlich gezahlt wird kann die Mitgliedschaft jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden.
Eine Spende, oder auch eine Dauerspende, ist rechtlich gesehen eine Schenkung, da es sich um eine freiwillige Zuwendung aus privatem Vermögen, zum Wohl einer anderen Person, handelt ohne dass eine Gegenleistung verlangt wird (siehe auch §516 Abs. 1 BGB).
Schenkungen und damit auch Spenden und Dauerspenden können jederzeit gekündigt werden ohne das eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss.
Die Kündigung wird jedoch erst wirksam, wenn das Schreiben bei der Tierschutzliga angekommen ist. Wurde in der Zwischenzeit bereits der Beitrag gezahlt besteht kein Anspruch auf eine Erstattung.
Tipp: Falls der Betrag jedoch per Lastschrift abgebucht wurde kann dieser innerhalb von 8 Wochen zurückgeholt werden in dem die eigene Bank angewiesen wird die Buchung zurück zu buchen.
Da dieses Vorgehen jedoch für die Tierschutzliga Zusatzkosten verursachen kann sollte es nur in Ausnahmefällen genutzt werden.
Widerruf bei neueren Verträgen Für die Spenden und Fördermitgliedschaften, bei der Tierschutzliga, besteht kein gesetzliche Widerrufsrecht.
Falls per Lastschrift gezahlt wurde kann die Zahlung jedoch innerhalb der ersten 8 Wochen, bei der eigenen Bank, zurückgebucht werden.
Wenn nicht per Lastschrift gezahlt wurde kann die Stiftung nur um eine Rückerstattung gebeten werden und es ist auf die Kulanz der Organisation zu hoffen. Daher sollte in einem solchen Fall auch die eigene Situation und der Grund des Widerrufs genannt werden.
»Mehr zum Widerrufsrecht
Außerordentliche bis fristlose Kündigung, sowie Anfechtung Eine vorzeitige Kündigung ist im Regelfall nicht möglich, aber auch nicht erforderlich, da das Spenden oder auch die Fördermitgliedschaft, bei der Tierschutzliga, jederzeit beendet werden können.
In einigen Sonderfälle könnte eine Spende jedoch zurückverlangt werden. Hat der Spender zum Beispiel einen gravierende Fehler bei der Spende gemacht, wurde genötigt oder hat sich über den Empfänger der Spende geirrt, kann er die Spende gemäß §119 BGB und §120 BGB anfechten.
»Mehr zur Anfechtung eines Vertrages statt Kündigung
Bereits geleistete Spenden können bei einer Insolvenz auch nach §129 Insolvenzordnung (InsO) angefochten werden, sofern diese vor einer Insolvenz erfolgten und dadurch Gläubiger benachteiligt werden. Genaueres zu den Anfechtungsgründen ist in §§130 bis 146 InsO festgelegt.
Inhalt, Form und Versand der Kündigung Die Kündigung hat bei der Tierschutzliga schriftlich zu erfolgen und sollte mindestens folgende Elemente enthalten:
- Aktuelles Datum und Ort
- den Namen und die Adresse des Spenders/Fördermitglieds, sowie der Tierschutzliga
- Es muss eindeutig werden, dass die Fördermitgliedschaft / das Spenden eingestellt beendet wird.
- Wenn zur Hand ist am besten auch die Förder- oder Spendernummer anzugeben.
- Zusammen mit der Kündigung kann auch eine Löschung der personenbezogenen Daten gefordert werden. Dies sollte auch Rückwerbeversuche verhindern.
- Darüber hinaus ist es sinnvoll um eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu bitten.
Falls es zu einem Streitfall kommen sollte muss der Kündigende nachweisen, dass die Kündigung angekommen ist und zu welchem Termin. Daher kann es sinnvoll sein das Schreiben auf einem möglichst sicheren Weg, zum Beispiel per Einschreiben-Rückschein oder per Fax mit Sendebericht (als Nachweis aufbewahren) zu verschicken.
Kündigungsadresse Die zentrale Adresse der Tierschutzliga lautet:
TIERSCHUTZLIGA STIFTUNG TIER UND NATUR
Ausbau Kirschberg 15
03058 Neuhausen/Spree
Fax: 0356 / 08 416 69
Fall die Spenden an eine abweichende Unterorganisation gezahlt werden muss die Kündigung an diese gerichtet werden.
Kündigung Tierschutzliga Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung bei der Tierschutzliga, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Tierschutzliga Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
TIERSCHUTZLIGA STIFTUNG TIER UND NATUR Ausbau Kirschberg 15 03058 Neuhausen/Spree |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung bei der TierschutzligaSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine Spenden / Fördermitgliedschaft bei der Tierschutzliga mit sofortiger Wirkung. Meine Fördernummer/Spendernummer lautet: TL1234567. Hilfsweise kündige ich zum nächstmöglichen Termin. (Optional: Im gleichen Zuge fordere ich Sie auf alle, über mich gespeicherten, personenbezogenen Daten gänzlich zu löschen und mir den Abschluss der Löschung, wie nach der DSGVO vorgeschrieben, schriftlich zu bestätigen.) Bitte lassen Sie mir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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