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Kündigung bei Pauschalpreisvertrag im Baurecht

 
Von einem Pauschalpreisvertrag spricht man immer dann, wenn die gesamten Bauleistungen mit einer pauschalen Summe vergütet werden. Die Einzelleistungen, die innerhalb des Bauvorhabens erbracht werden, sind in der Regel bei dieser Summe inklusive, die Kosten der einzelnen Teilleistungen sind dabei jedoch meist in einem Leistungsverzeichnis genau geregelt.

Der Pauschalpreisvertrag birgt den Vorteil, dass der Bauherr bereits zu Beginn der Baumaßnahmen die Kosten, die auf ihn zukommen werden, kennt. Dies ist insbesondere bei einem knappen Budget eine Möglichkeit, nicht in ungewollte Kostenfallen zu tappen.

Im Folgenden wird erklärt wie und unter welchen Voraussetzungen der Pauschalpreisvertrag, für Bauleistungen, gekündigt werden kann und welche Punkte dabei beachtet werden müssen.

Kündigungsfrist Auf Grund von §648 BGB kann der Pauschalpreisvertrag, als Sonderform eines Werkvertrages, über die Erbringung von Bauleistungen, vor der Fertigstellung jederzeit vom Kunde gekündigt werden ohne, dass eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss.

Das Kündigen eines Pauschalpreisvertrages ist jedoch stets mit einer Abrechnung verbunden, was das Vorgehen ein wenig kompliziert erscheinen lässt.

Wichtig: Gemäß §648 und §649 BGB und an Anlehnung an §8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B, steht dem Auftragnehmer bei einer Kündigung eines Pauschalpreisvertrags zunächst der volle, zuvor vereinbarte Pauschalpreis zu. Jedoch kann bei der Vertragsaufhebung geltend gemacht werden, dass Kosten und Aufwendungen erspart wurden. Der Leistungserbringer muss sich dabei auch bemühen seine Leistungen anderweitig einzusetzen.

Falls nichts anderes nachgewiesen wird wird vermutet, dass für die noch nicht erbrachten Leistungen 5% der vereinbarten Summe, für diese Leistungen, an Kosten entstanden sind.

Unterschieden werden muss bei der ordentlichen, frühzeitigen Kündigung eines Pauschalpreisvertrages zwischen zwei verschiedenen Arten der möglichen Verträge: Global- und Detailpauschalpreisvertrag.

Bei einem Global-Pauschalvertrag wird durch beide Parteien zuvor lediglich das Ziel der Baumaßnahmen benannt, sowie ein Pauschalpreis ausgehandelt. In diesem Fall ist es schwerer zu nachzuweisen und zu berechnen wie hoch die Vergütung für die bereits erbrachten Bauleistungen ist.

Beim Detail-Pauschalvertrag ist ein Leistungsverzeichnis vorhanden, in dem die verschiedenen Leistungen festgehalten werden, die zum Erreichen des baulichen Ziels führen.

Wird ein Pauschalpreisvertrag vorzeitig gekündigt, so erlaubt bei einem Detail-Pauschalvertrag das Leistungsverzeichnis eine detailliertere Berechnung der bereits entstandenen Kosten und durchgeführten Leistungen, was die Abwicklung des Vertrags vereinfacht.

Die Kündigung des Pauschalpreisvertrages wird erst wirksam wenn das Schreiben dem Auftragnehmer zugegangen ist.

Widerruf bei neueren Verträgen Nur falls eine Privatperson den Pauschalpreisvertrag über das Internet, Telefon, an der Haustür oder auch per Mail abgeschlossen, hat besteht nach §§ 312 b ff. BGB (Fernabsatzgesetz) ein Widerrufsrecht. Die Einschränkungen vom §312g Abs. 2 Nr. 2 BGB gelten nicht da mit dem Vertrag über die Bauleistungen nicht die Lieferung von Waren im Fordergrund steht.

Darüber hinaus kann im Pauschalpreisvertrag ein Widerrufsrecht vereinbart worden sein.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Pauschalpreisverträge können fristlos gekündigt werden und das sogar noch vor Beginn der Bauarbeiten und somit dem Erbringen von Leistungen.

Dies wurde erneut durch einen Beschluss des BGH vom 18.12.2019 bestätigt. In diesem konkreten Fall wurde der Pauschalpreisvertrag vom Arbeitnehmer fristlos gekündigt. Das Gericht bestätigte diese Kündigung.

Auch im Fall der fristlosen Kündigung muss ermittelt werden, welche Leistungen bereits erbracht wurden und es für bereits erbrachte Leistungen zu zahlen. Für noch nicht erbrachte Leistungen wird, sofern nichts anderes nachgewiesen wird, 5% der vereinbarten Summe veranschlagt.

Nach §648f. BGB und an Anlehnung an §8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B kann der Unternehmer im Falle einer Kündigung des Pauschalpreisvertrages die gesamte vereinbarte Summe in Rechnung stellen. Er muss jedoch, auf Verlangen, nachweisen können, dass er keine Aufwendungen und Kosten ersparen konnte und seine Arbeitskraft, trotz ernsthafter Bemühungen, auch nicht anderweitig einsetzen konnte.

Anmerkung: Es empfiehlt sich daher immer, einen Detail-Pauschalvertrag zu nutzen, um eine problemlose Abrechnung nach erfolgter Kündigung zu gewährleisten. Preisänderungen als Kündigungsgrund? Ob eine Preisänderung Kündigungsgrund sein kann steht in Abhängigkeit dazu, welche Form des Vertrages gewählt wurde. Bei einem Global-Pauschalpreisvertrag dürfen vom Bauunternehmen keine Preisanpassungen durchgeführt werden. Der Unternehmer trägt hier das Risiko und kommt für Kosten auf, wenn durch Fehlkalkulation ein zu geringer Preis ausgehandelt wurde. Anders ist es bei einem Detail-Pauschalvertrag. Da das Leistungsverzeichnis zu Beginn der Baumaßnahmen alle Leistungen festhält, die erbracht werden sollten, um das Bauziel zu erreichen, kann eine Änderung zu einer Anpassung des Pauschalpreises führen, zum Beispiel wenn eine Leistung wegfällt und sich der Preis reduziert. Oder auch wenn weitere Leistungen hinzukommen. Mängel: Sogenannte Mängel an der Leistungserbringung oder des fertigen Bauwerkes sind unverzüglich anzuzeigen. Dabei ist auch eine ausreichende Frist zu gewähren um die Problem zu beseitigen.

»Mehr zur Abmahnung vor Kündigung bei Nichterfüllung oder Schlechtleistung

Falls der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen trotz Mahnung nicht oder nicht Fachgemäß erbingt kann der Kunde den Pauschalpreisvertrag in vielen Fällen kündigen, ohne dass dem Auftragnehmer weitere Zahlungen zustehen. Oftmals kann dabei der Sachverhalt jedoch nur in einem Rechtsstreit geklärt werden.

Der Auftragnehmer kann dagegen kündigen, wenn der Auftraggeber die erforderliche Mitwirkungspflichten nicht erbringt. Darüber hinaus kann auch bei Insolvenz des Unternehmens oder bei einer Unmöglichkeit der Leistungserbringung vom Unternehmen gekündigt werden. In den letzten beiden Fällen kommt es jedoch meist zu einem Schadensersatzanspruch.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Die Kündigung eines Pauschalpreisvertrages hat in schriftlicher Form zu erfolgen und sollte mindestens folgende Punkte enthalten:

  • Aktuelles Datum und Ort
  • Name und Anschrift der beiden Vertragspartner, das heißt des Auftragnehmers und des Auftraggebers (des Kunden).
  • Es muss eindeutig erklärt werden, dass der Pauschalpreisvertrag, über das Bauvorhaben, gekündigt wird.
  • Falls vorhanden ist es sinnvoll die Auftragsnummer zu nennen.
  • Auch ist dabei ein Beendigungstermin anzugeben oder die Formulierung "mit sofortiger Wirkung zu nutzen", wodurch der Vertrag mit dem Zugang, der Kündigung, beim Auftragnehmer endet.
  • Wenn die Kündigung auf Grund eines Verschuldens des Auftraggebers efolgte ist der Kündigungsgrund zu nennen.
  • Am besten wird auch um eine zeitnahe Berechnung der zu vergütenden Leistungen gebeten.
  • Darüber hinaus kann zusammen mit der Kündigung eine Löschung der personenbezogenen Daten verlangt werden.
  • Ferner ist es sinnvoll um eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu bitten.

Um rechtlich abgesichert zu sein ist es wichtig ein Nachweis über den Zugang des Kündigungsschreibens zu haben.

Daher sollte das Kündigungsschreiben auf einem möglichst sicheren Wege verschickt werden, zum Beispiel per Einschreiben-Rückschein oder Fax mit Sendebericht.

Noch sicher ist eine Zustellung per Bote oder eine persönliche Abgabe zusammen mit einer schriftlichen Empfangsbestätigung.

Kündigung Pauschalpreisvertrag im Baurecht Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung des Pauschalpreisvertrages (Baurecht), ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Pauschalpreisvertrag im Baurecht Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Bauunternehmen
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Pauschalpreisvertrages


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Pauschalpreisvertrag, über das vereinbarte Bauvorhaben, mit sofortiger Wirkung.


(
Falls zutreffend: Wie Ihnen bereits mit dem Mahnschreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilt bestehen folgende Mängel an den vertraglich vereinbarten Leistungen: - Hier die Probleme genau beschreiben -. Da Sie bis nach Fristablauf keine Besserung vorgenommen haben kündige ich den Vertrag hiermit fristlos mit sofortiger Wirkung.
)

(Optional: Die Vertragsnummer lautet: PB1234567.)

Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Termin.

Bitte lassen Sir mir umgehend eine Berechnung der Ihrer Ansicht noch zu zahlende Vergütung zukommen.

(Optional:Darüber hinaus bitte ich Sie um sofortige Löschung der mich betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO.)

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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