Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung des Arbeitsplatzes wegen (mehrfachem) Lügen

 
Lügt ein Arbeitnehmer mehrmals oder hat eine Lüge schwerwiegende Konsequenzen, berechtigt dies den Arbeitgeber unter Umständen zu einer fristlosen Kündigung. Dies bezieht sich insbesondere auf unwahre Äußerungen des Arbeitnehmers über Umstände, die für den Betrieb oder den Arbeitsablauf relevant sind, was eine Verletzung der arbeitsvertraglicher Pflichten nach §626 Abs. 1 BGB darstellt.

Eine fristlose Kündigung im Allgemeinen ist dann möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und die Einhaltung der Kündigungsfrist unzumutbar ist.

Gibt ein Mitarbeiter falsche Informationen an oder verschweigt er wichtige Informationen, wird das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zerstört. Außerdem wird eine künftige Zusammenarbeit unter Umständen so erschwert, dass in einigen Fällen von der Kündigungsfrist abgesehen werden kann.

Die Unzumutbarkeit bestimmt sich aus einer Abwägung der Interessen, in der die Angemessenheit der außerordentlichen Kündigung überprüft wird. Dies hängt davon ab, wie gravierend die Lüge ist und wie diese sich auf das Unternehmen auswirkt.

Präzedenz Fall: Über die Berechtigung zur fristlosen Kündigung bei Lügen des Arbeitnehmers wurde in einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen vom 28. April 2011 (Az.: 1 Sa 749/10) entschieden. In diesem Fall kam es zu einer Entlassung, da der Arbeitnehmer die Schuld bei einem Verkehrsufall von sich wies, um sich vor Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers zu schützen. Dafür hat er in dem von ihm verfassten Unfallbericht, den verursachten Schaden von 1500 € als fremdverschuldet deklariert, obwohl er an dem Unfall schuld war.

Einzelfallsentscheidung Im Einzelfall wird jedoch das Gericht darüber entscheiden, ob die fristlose Kündigung zulässig ist oder nicht, da der Arbeitnehmer sein Recht, sich gegen die Kündigung zu wehren, in Anspruch nehmen kann. Deshalb wird empfohlen stets auch eine fristgerechte Kündigung auszusprechen, um das Arbeitsverhältnis in jedem Fall zu beenden.

Dabei kann im Kündigungsschreiben folgende Formulierung verwendet werden:
"Hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise ordentlich zum XX.XX.20XX"
In beiden Fällen ist eine Anhörung durch den Betriebsrat obligatorisch (§ 102 BetrVerfG).

2 Wochenfrist Wichtig bei einer fristlosen Kündigung, ist die Einhaltung der erforderlichen Zweiwochenfrist. Dies bedeutet es muss innerhalb von 2 Wochen nachdem lügen des Arbeitnehmers das Kündigungsschreiben zugestellt werden.

Bei weniger schwere Lügen Wenn die Lüge nicht gravierend ist, muss außerdem vor einer Kündigung mindestens eine Abmahnung erfolgen. Sicherheitshalber sind, insbesondere bei langjährigen Mitarbeitern, 2 Abmahnungen zu empfehlen).

Auch beim Lügen gilt in der Abmahnung muss ausdrücklich und ausführlich das Fehlverhalten erwähnt werden, es ist darauf hinzuweisen, dass ein Vertragsverstoß vorliegt, der in Zukunft zu unterlassen sei und zuletzt muss die Kündigung bei weiterem Fehlverhalten in Aussicht gestellt werden. Letztendlich kann bei geringfügigen Lügen also nur gekündigt werden, wenn der Arbeitnehmer trotz der Abmahnung erneut lügt.

Checkliste: Kündigung schreiben wenn der Arbeitnehmer gelogen hat
»
Arbeitnehmer kündigen
»schriftliche Abmahnung
»verhaltensbedingte Kündigung
»Arbeitsvertrag gekündigt worden – Was unternehmen?

Kündigung des Arbeitnehmers weil er gelogen hat Muster


»Mit dem Kündigungsgenerator für einen Arbeitsvertrag bei Schlechtleistung ein Kündigungsschreiben erstellen...

Kündigungsschreiben Muster herunterladen:


Kündigungsschreiben wegen Lüge des Arbeitnehmers Muster:

Musterstadt, den 27.12.20XX
Maria Mustermann
Mustergasse 2
12346 Musterstadt
ARBEITGEBER XY
Musterstrasse 12
12345 Musterstadt

Fristlose Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses zum XX.XX.20XX


Sehr geehrte Frau XY / geehrter Herr XY,

hiermit kündigen wir Ihnen zum heutigen Tage, XX.XX.20XX, fristlos außerordentlich, das am XX.01.20XX abgeschlossenen Arbeitsverhältnis, hilfsweise erklären wir die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum 29/30/31.XX.20XX (Ende des Monates X).

Kündigungsgrund:

Am XX.XX.20XX haben Sie behauptet ..(detailliert ausführen)....doch die Überwachungskameras / Ihr Dokument vom XX.XX.20XX und Frau/Herr X können belegen, dass dies nicht der Wahrheit entspricht.

(In den Abmahnungen vom XX.XX.20XX und XX.XX.20XX haben wir Sie darauf hingewiesen, dass ein solches Verhalten ein Vertragsverstoß darstellt und zu einer Kündigung führen kann.
Leider haben Sie sich, wie die erneute Lüge zeigt, nicht geändert. Ihr Lügen stört den Betriebsablauf und lässt kein Vertrauen mehr in Ihre Person zu.
oder:
Durch Ihre Lüge ist dem Betrieb ein massiver Schaden entstanden, da ..... Auch können wir in keinesfalls weiterhin vertrauen ohne das Wohl des Betriebs zu riskieren.) Daher ist es uns unmöglich Sie weiterhin, in unserem Hause, zu beschäftigen.

Der Betriebsrat wurde zur fristlosen Kündigung und auch zur ersatzweisen ordentlichen Kündigung angehört und hat in beiden Fällen einer Kündigung zugestimmt.

Um eine Minderung Ihrer Ansprüchen auf Arbeitslosengeld zu vermeiden, ist es unbedingt notwendig, dass Sie sich direkt nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts, des Arbeitsverhältnisses, persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.

Mit freundlichen Grüßen

M.Mustermann
Mark Mustermann, Geschäftsführer

 
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