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Kündigung eines Ablesevertrages
Für eine ordentliche Kündigung muss folgendes in Erfahrung gebracht werden: Vertragslaufzeit und eventuelle Kündigungsfrist sowie mögliche Laufzeitverlängerung. Diese Bestimmungen finden sich im Vertrag wieder.
Es gibt jedoch einige gesetzliche Vorgaben zu den zulässigen Regelungen. Der Spielraum des Vertrages wird auch dadurch eingeschränkt ob einer der Vertragsparteien als Privatperson agiert oder gewerblich.
Kündigungsfrist Wurde eine feste Vertragslaufzeit bestimmt, dann muss nicht gekündigt werden. Der Vertrag endet bestimmungsgemäß zum vereinbarten Ende. Das bedeutet jedoch auch, dass der Vertrag vor dem Laufzeitende nicht ordentlich beendet werden kann, es sei denn der andere Vertragspartner stimmt einer vorzeitigen Beendigung zu.
Wurde eine Vertragslaufzeit mit der Option der Verlängerung bestimmt, dann müsste der Vertrag gekündigt werden, um ihn zu beenden.
Ist eine Kündigungsfrist festgelegt, dann bewegt sich diese oftmals zwischen einem und drei Monaten, gezählt zum Laufzeitende. Bei gewerblichen Verträgen, das heißt, wenn beide Seiten nicht als Privatperson auftreten, können aber auch längere Fristen vereinbart werden.
Um den Vertrag rechtswirksam zu kündigen, muss die Kündigung rechtzeitig beim Vertragspartner eingehen.
Beispielrechnung: Vertragsende: 31. Okt. 20XX; Kündigungsfrist: 1 Monat, Verlängerungsoption: 1 Jahr
Vom 31. Okt. 20XX sind 1 Monat und 1 Tag zurückzurechnen. Stichtag ist der 29. Sept. 20XX. An diesem Tag muss die Kündigung zugegangen sein, um wirksam zu werden. Kommt die Kündigung nicht fristgerecht beim Empfänger an, gilt diese als nicht ordnungsgemäß zugestellt und der Vertrag verlängert sich um die mögliche Laufzeitverlängerung.
Widerruf bei neueren Verträgen Hat eine Privatperson den Vertrag über das Internet, Telefon, an der Haustür oder auch per Mail abgeschlossen, dann ist es noch möglich, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss zu widerrufen. Grundlage hierfür ist unter Anderem §§ 312 b ff. BGB (Fernabsatzgesetz). Auch kann ein Anbieter von sich aus im Vertrag oder den AGBs ein Widerrufsrecht vereinbaren.
Durch den Widerruf gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen. Nur für bereits entstandene Unkosten wäre eventuell etwas zu zahlen.
Ausnahme: Das Widerrufsrecht gilt auch nicht, wenn eine Ware eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten ist. Die Erbringung einer Dienstleistung ist der Lieferung einer Ware gleichgestellt.
Ein Widerruf müsste spätestens am letzten Tag der 14-Tage-Frist verschickt worden sein. Wichtig ist das der rechtzeitige Versand notfalls auch bewiesen werden kann.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Eine fristlose Kündigung ist erst dann möglich, wenn ein wichtiger Grund eine Fortsetzung des Vertrages für den Vertragspartner unzumutbar macht. Wichtige Gründe können sein: Betrug, eine Schlechtleistung oder das Ausbleiben der Zahlungen. Bei dieser Kündigungart ist immer der Grund mit anzugeben.
Da ein solcher Grund auch bei einem eventuellen Rechtsstreit bewiesen werden können muss ist alles möglichst ausführlich zu dokumentieren. Auch empfiehlt es sich wenn möglich geeignete Zeugen zu haben.
Wichtig: Falls die Dienstleistungen nicht, nicht richtig oder unzuverlässig erbracht werden oder bei anderen kleineren Problemen muss der Anbieter zuerst, unter Fristsetzung, schrifltich abgemahnt werden und nur wenn keine Besserung eintritt kann fristlos gekündigt werden.
»Mehr zur Mahnung bei schlechtem oder fehlerhaftem Service
»Grundsätzliches zum Thema außerordentliche Kündigung
Inhalt, Form und Versand der Kündigung Inhaltlich gehört in eine ordentliche Kündigung:
- a) die Daten beider Vertragsparteien,
- b) Falls vorhanden auch die Kunden- oder Vertragsnummern,
- c) der Kündigungsausspruch mit der genauen Nennung des Vertragsendes (Datum) oder die Formulierung "zum nächstmöglichen Termin ordentlich", welche den Vertragspartner anweist den Termin zu berechnen.
- Je nach Gestaltung des Vertrages kann es auch wichtig sein das Schriftstück eigenhändig handschrifltich zu unterschreiben.
Im Streitfall müsste der Kündigende den Zugang der Kündigung beim Empfänger beweisen. Der Versand der Kündigung per Post mit Einschreiben-Rückschein liefert, im Normallfall, ein Beleg über den Zugang. Sicherer wäre eine persönliche Übergabe in Anwesenheit von Zeugen oder eine Zustellung per Gerichtsvollzieher.
Kopplungsgeschäft: Gerätevermietung und Ablesung Oftmals liegt mit dem Ablesevertrag auch ein Mietvertrag über die Geräte vor, die abgelesen werden. Aus dem Grund muss beachtet werden, ob diese Verträge nicht gekoppelt sind. Möglich ist, dass bei Kündigung des Ablesevertrages auch der Mietvertrag über die Geräte erlischt. Nähere Ausführungen sind im Vertrag zu finden.
Kündigung Ablesevertrag Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung der Ablesevertrag ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Ablesevertrag Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Firma Strasse + Nr. Plz. + Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung des AblesevertragesSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich den Ablesevertrag, über die Ablesung in der XY-Strasse, 12345 Musterhausen, mit der Vertragsnummer A123456, fristgemäß zum XX.XX.20XX. ( Falls zutreffend: Wie bereits mit dem Mahnschreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilt bestehen folgende Mängel: - Hier die Probleme genau beschreiben -. Da auch nach Fristablauf keine Verbesserung eingetreten ist kündigen ich den Vertrag hiermit fristlos mit sofortiger Wirkung. ) Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Termin. Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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