Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung von Mitgliedschaften bei Dating Portalen

 
Voraussetzung einer Kündigung ist das Vorliegen eines wirksamen Vertrages. Falls es nicht eindeutig ist wie der Vertrag überhaupt abgeschlossen wurde lohnt es sich zu prüfen ob es sich nicht um eine sogenannte Abofalle handelt, bei welcher eine Kündigung anders behandelt wird.

Im Folgenden wird darauf eingegangen wie ein ordnungsgemäß geschlossener Vertrag mit einem Dating Portal wieder beendet werden kann.

Kündigungsfristen Die Kündigungsfristen richten sich nach vertraglichen und / oder gesetzlichen Vorgaben, sowie nach Laufzeiten von Verträgen. Hier im Fall unserer Dating Portale finden wir die Fristen im Vertrag bzw. in den dazu gehörigen AGBs.

Bei einem Online Datingvertrag ist Kündigungsfrist maximal 3 Monate zum Laufzeitende, jedoch kann die Erstlaufzeit mehrere Jahre betragen. Üblicherweise verlängert sich der Vertrag falls nicht rechtzeitig gekündigt wird automatisch um eine weitere Laufzeit, welche jedoch nicht mehr als 1 Jahr betragen darf.

Beispiel: Vertrag abgeschlossen am 01.06.2019 - Vertragslaufzeit: 2 Jahre, mögliches Vertragsende wäre der 31.05.2021 bei einer 3-monatigen Kündigungsfrist; somit müsste die Kündigung am 30.02.2021 beim Vertragspartner eingehen.

Wichtig: Die Kündigung muss noch vor dem Ablauf der Frist beim Anbieter angekommen sein.



Widerrufsmöglichkeit Eine weitere Möglichkeit einen Vertrag zu beenden ist das Vorhandensein eines Widerrufrechts. Verträge mit Online Dating Portalen werden üblicherweise online abgeschlossen, sodass die Möglichkeit eines Widerrufs eines Fernabsatzvertrages nach § 312b und § 312d BGB (Verträge die mittels Internet, Katalog, Telefonat, E-Mail, etc.) besteht. Innerhalb von 14 Tagen kann der Verbraucher - und nur ein Verbraucher - gem. § 355 BGB Verbraucherverträge widerrufen.

Durch den Widerruf gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen und der Anbieter muss bereits gezahlte Gebühren erstatten. Für bereits genutzte Leistungen kann jedoch anteilig etwas berechnet werden.

Der Widerruf muss keine Begründung enthalten, die Textform ist ausreichend. Auch hier gilt: die Beweislast liegt beim Kunden, also Zustellung des Widerrufs beachten.

Der Fristbeginn liegt nicht vor Erhalt der Widerrufsbelehrung. Fallen also Vertragsbeginn und Erhalt der Belehrung auseinander, dann ist das Datum des Erhalts der Belehrung maßgeblich für den 14-tätgigen Fristbeginn.

Eine Besonderheit gilt noch: Bei derartigen Verträgen, muss dem Verbraucher auf sein 14-tägiges Widerrufsrecht hingewiesen werden. Erfolgt dies nicht, dann verlängert sich die Widerrufsfrist auf maximal ein Jahr und 14 Tage (§ 356 Abs.3 BGB).

»Weiteres zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben



Außerordentliche bis fristlose Kündigung Diese Art der Kündigung bedingt einen wichtigen Grund für eine Vertragskündigung. Ein wichtiger Grund sind Tatsachen, die eine Vertragsfortführung dem Vertragspartner nicht zumuten lassen.

Diese können z.B. sein: keine Zahlung des vereinbarten Entgeltes, keine Leistungsausführung für den Vertragspartner, keine Lieferungen, Betrugshandlungen etc. Ob der Grund ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung ist, ist oftmals nicht einfach festzustellen.

Bei kleineren Probleme muss der Anbieter zuerst erfolglos ermahnt werden bevor außerordentlich gekündigt werden kann.

»Muster einer solchen Mahnung und weitere Informationen

Bei Preiserhöhungen oder wesentlichen Veränderungen des Anbots kann der Kunde meist auch außerordentlich den Vertrag zum Änderungstermin kündigen. In manchen Fällen muss auch den Änderungen widersprochen werden.

Mehr zum Thema: »Kündigung bei AGB-Änderungen oder Widerspruch

Wichtig: Der Kündigungsgrund sollte bei dieser Kündigungsart unbedingt bereits im Kündigungsschreiben eindeutig genannt werden.

Versand und Zustellung der Kündigung Hier liegt ein Problem, welches regelmäßig unterschätzt wird. Jedes Schreiben, ob Brief, Mail etc. ist ein Schriftstück, bei dem Willenserklärungen abgegeben werden, die anschließend eine Rechtsfolge auslösen sollen, dies meist jedoch nur tun, wenn Sie rechtzeitig beim richtigen Empfänger ankommen.

Was ist zu tun? Der Kündigende hat zu beweisen, dass seine Kündigung beim Vertragspartner angekommen ist, denn es heißt: zugestellt ist eine Willenserklärung (hier Kündigung), wenn diese in den Empfangsbereich des Vertragspartners gelangt ist (§130 BGB).

Um es kurz zu machen - hier einige Angaben zur sicheren Zustellung von Schriftstücken:

  • a) Posteinschreiben durch Einschreiben-Rückschein, die Post sollte am sichersten auch durch einen Bevollmächtigten gelesen und zur Post gebracht werden, Notierung des Datums und Uhrzeit (Zeugenfunktion).
  • b) Fax mit Sendebericht
  • b) die Zustellung über einen Gerichtsvollzieher teurer und langsamer, aber sicher
  • c) persönliche Abgabe des Schreibens mit schriftlicher Empfangsbestätigung
  • d) persönliche Abgabe des Schreibens mit Zeugen falls Empfangsbestätigung verweigert wird
  • e) Abgabe durch einen Bevollmächtigten, der das Schreiben gelesen hat mit schriftlicher Empfangsbestätigung (Zeugenfunktion)
  • f) Posteinwurf in den Briefkasten des Empfängers durch einen Bevollmächtigten, der das Schreiben gelesen hat und Notierung des Datums und Uhrzeit des Einwurfs (Zeugenfunktion)

Regelmäßig wird wohl in unserem Fall der Kündigung eines Dating Portals das Posteinschreiben mit Einschreiben und Rückschein genutzt werden. Noch ein kurzer Hinweis zur Möglichkeit bei Online-Verträgen die Kündigung per Mail oder im Online-Portal durchzuführen. Hier gibt es das Problem der Beweisbarkeit des Zugangs der Kündigung. Daher sollte diese Kündigungsart nur gewählt werden, wenn noch notfalls erneut auf einem sicheren Wege gekündigt werden kann, falls der Anbieter einem die erfolgreiche Kündigung nicht umgehend bestätigt.

Der Inhalt der Kündigung So wie der Vertrag bestimmte Inhalte haben muss, sonst ist kein wirksamer Vertrag entstanden, muss auch eine Kündigung ein Mindestmaß an Inhalt haben:

  • a) Daten des Kündigenden - es muss eine eindeutige Zuordnung in der Person vorliegen. (Adresse und Name)
  • b) Daten des Vertragspartners (Adresse und Name des Unternehmen)
  • c) Der Vertrag welcher gekündigt werden soll muss zu erkennen sein. Am besten auch die Vertrags-Nr. Kunden-Nr.
  • d) Ausspruch des Kündigungswunsches
  • e) gewünschter Termin der Vertragsbeendigung oder die Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt."

Werden diese o.g. Punkte nicht beachtet, kann unter Umständen die Kündigung nicht wirksam und es muss eine neue Kündigung verschickt werden.

Kündigung bei einem Dating Portal Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung bei einem Dating Portal, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Dating Portal Muster:
Musterstadt, den XX.XX.20XX
Firma
- Name des Dating Portals -
Strasse und Nr.
Plz. und Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung meiner Mitgliedschaft


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine VERTRAGSNAME-Mitgliedschaft, sowie alle eventuell weiter bestehenden Verträge zum nächstmöglichen Termin.

(
Oder: Auf Grund der mir mitgeteilten Preiserhöhungen / Änderungen zum XX.XX.20XX kündige ich meine VERTRAGSNAME-Mitgliedschaft zu diesem Datum außerordentlich.

)

(Optional: Die Vertragsnummer lautet: E123456)

Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Termin.

Ferner weise ich Sie an alle über mich gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen.

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungszeitpunkts zukommen. Ich bitte Sie ferner von Rückwerbeversuchen jeglicher Art abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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