Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigungsschreiben Vorlage

 
Um ein Rechtsverhältnis zu beenden, bedarf es regelmäßig einer Kündigungserklärung. Die Kündigungserklärung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Als Willenserklärung ist sie an bestimmte rechtliche Voraussetzungen gebunden. Bevor Sie eine Kündigung schreiben, sollten Sie diese Voraussetzungen beachten und auch bei der Verwendung einer Kündigungsschreiben Vorlage sollten die nachfolgenden Punkte unbedingt überprüft werden .

Häufig gesuchte Kündigungsschreiben Vorlagen: »Arbeitsvertrag kündigen als Arbeitnehmer

»Wohnung bzw. Mietvertrag kündigen

»Versicherungsvertrag kündigen

»Krankenkasse oder Krankenversicherung kündigen

»Handyvertrag kündigen

»Stromvertrag kündigen

Wichtigste Punkte bei einem Kündigungsschreiben sind:
  • die Beachtung der Schriftform
  • die genaue Bezeichnung des Empfängers
  • Angabe des Absenders und des Vertrages der gekündigt werden soll.
  • Die Beachtung der Kündigungsfristen, sowie Angabe des Zeitpunkts der Kündigung oder notfalls die Formulierung: " zum nächstmöglichen Zeitpunkt."
  • Die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Zugangs z.B. durch Versand als Einschreiben Rückschein.
  • Bei außerordentlichen fristlosen Kündigungen das Vorliegen von Kündigungsgründen.
  • Eine eigenhändige Unterschrift auf dem Kündigungsschreiben

Gem. § 126 Abs. 1 BGB bedeutet Schriftform, dass die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet wird. Ihre Unterschrift darf also nicht fehlen. Entsprechend § 126 Abs. 3 BGB ist eine Kündigung durch elektronische Form, also per E-Mail oder Fax, grundsätzlich nicht wirksam. Zu achten ist auch auf die genaue Bezeichnung des Adressaten. Dieser kann eine natürliche Person oder eine juristische Person sein. Eine Falschbezeichnung ist hier schädlich. Aus dem Kündigungsschreiben sollte gleichfalls hervorgehen, zu welchem Zeitpunkt gekündigt wird oder, ob eine fristlose Kündigung vorliegt.

Weiter sind die Kündigungsfristen zu beachten. Die Kündigungsfristen sind grundsätzlich gesetzlich oder einzelvertraglich geregelt. Beispielsweise im Arbeitsrecht unter § 622 BGB oder im Mietrecht u. a. unter § 573 c BGB. Eine Kündigungsfrist ist lediglich bei einer außerordentlichen Kündigung nicht zu beachten. Deshalb wird die außerordentliche Kündigung auch als fristlose Kündigung bezeichnet. Hier endet das vertragliche Rechtsverhältnis bereits mit dem Zugang der dementsprechenden Willenserklärung. Bei den meisten Verträgen muss vor dem rechtskräftigen aussprechen einer Kündigung die andere Vertragspartei jedoch schriftlich auf das Fehlverhalten bzw. die mangelhaften Leistungen hingewiesen werden. Für Arbeitgeber gilt, dass diese den Arbeitnehmer in den meisten Fällen, vor dem Kündigungsschreiben, erst eine schriftliche Abmahnung erteilen müssen und dem Arbeitnehmer eine Gelegenheit zur Besserung.

Das Kündigungsschreiben muss dem Empfänger zugehen, ansonsten ist die Kündigung nicht wirksam. Das Kündigungsschreiben muss somit in den sog. Machtbereich des Empfängers gelangen. Voraussetzung hierfür ist wiederum, dass dieser unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit hat, von der Kündigungserklärung Kenntnis zu nehmen. Der klassische Fall ist der Zugang des Kündigungsschreibens in den Briefkasten des Empfängers. Damit gilt die Kündigung als zugegangen. Ob der Empfänger den Briefkasten leert und damit von der Kündigung Kenntnis erhält, ist in diesem Zusammenhang bedeutungslos. Es empfiehlt sich, niemals ohne Zustellungsnachweis zu kündigen. Möglich sind hier das Einschreiben mit Rückschein oder das Einwurf/Einschreiben. Noch sicherer aber wenig verbreitet ist die Zustellung per Postzustellungsurkunde. In letzterer vermerkt der Zustelldienst auf einer Abschrift der Kündigungserklärung Ort und Datum der Zustellung. Genauso sicher ist prinzipiell eine Zustellung mit einem Zeugen oder die persönliche Übergabe per schriftliches Empfangsbekenntnis.

Nicht jede Kündigung bedarf eines ausdrücklichen Grundes. Ein Vertrag über ein Zeitungsabonnement beispielsweise ist ohne weiteres kündbar. Es gibt aber gravierende Ausnahmen. Im Arbeitsrecht ist eine Kündigung seitens des Arbeitgebers grundsätzlich nur aus betriebs -, personen- oder verhaltensbedingten Gründen möglich. Für eine fristlose Kündigung bedarf es regelmäßig eines wichtigen Grundes. So ist es beispielsweise in § 626 oder § 543 BGB, also im Bereich des Arbeitsrechts bzw. des Mietrechts, geregelt.

Im Folgenden finden Sie eine allgemeine Kündigungsschreiben Vorlage, weitere Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten und spezielle Kündigungsschreiben Vorlagen für die jeweiligen Vertragstypen finden Sie über das Auswahlmenü links und über die Suchfunktion.

Kündigungsschreiben Vorlage
ORT, den XX.XX.XXXX
FIRMA/VERMIETER
STRASSE + HAUSNUMMER
POSTLEITZAHL + ORT
IHR NAME
STRASSE + HAUSNUMMER
POSTLEITZAHL + ORT

Kündigung meines VERTRAGSNAME zum XX.XX.XXXX


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen VERTRAGSNAME, (,wegen GRUND) fristwahrend zum XX.XX.XXXX. Sollte dies nicht möglich sein kündige ich hilfsweise zum nächstmöglichem Zeitpunkt.

Bitte teilen Sie mir schriftlich den Beendigungszeitpunkt mit.

Mit freundlichen Grüßen


UNTERSCHRIFT
IHR NAME


»Arbeitsvertrag kündigen als Arbeitnehmer

»Wohnung bzw. Mietvertrag kündigen

»Versicherungsvertrag kündigen

»Krankenkasse oder Krankenversicherung kündigen

»Handyvertrag kündigen

»Stromvertrag kündigen


 
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