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Bei einer Berufsschule kündigen
Zu den Gründen für eine Kündigung der Ausbildung zählen:
- Kündigung vor der Beginn des Ausbildungsverhältnisses
- Kündigung innerhalb der Probezeit
- Ordentliche Kündigung
- Fristlose Kündigung
- Aufhebungsvertrag
Wer muss die Berufsschule kündigen? Bei einer Ausbildung muss in der Regel zwingend nebenbei eine Berufsschule besucht werden, daher kann die Berufsschule nur gekündigt werden, wenn eine alternative Schule gefunden wurde oder falls das Ausbildungsverhältnis endet.
Die Kündigung des Ausbildungsverhältnisses erfolgt gegenüber dem Ausbildungsbetrieb. Dieser informiert im Regelfall auch die Berufsschule über die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses.
»Mehr zur Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses als Azubi
»Als Arbeitgeber den Auszubildenden kündigen
Parallel dazu kann die Berufsschule auch durch en Auszubildenden schriftlich informiert werden. Dies ist jedoch nicht verpflichtend.
Ausnahme: Insofern es sich um eine schulische Ausbildung ohne Praxispartner handelt, ist die Kündigung direkt gegenüber der Berufsschule auszusprechen.
Grundsätzlich gilt bei alle Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnissen, dass bei minderjährigen Auszubildenden die Erziehungsberechtigten ein Mitsprache- und Informationsrecht haben.
Die Kündigung des Ausbildungsverhältnisses und damit auch der Berufsschule kann nur mit dem Einverständnis der Eltern erfolgen. Erfolgt die Kündigung durch den Arbeitgeber muss dieses auch an die Erziehungsberechtigten adressiert werden.
Muss die Berufsschule nach der Kündigung noch besucht werden? Für die gesamte Dauer des Ausbildungsverhältnisses besteht Berufsschulpflicht. Wird der Auszubildende bereits vor dem Ende freigestellt, so ist die Berufsschule grundsätzlich dennoch zu besuchen. Die Schule kann jedoch um eine Freistellung gebeten werden.
Tipp: In jedem Fall empfiehlt es sich vom Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule dennoch um Zeugnisse zu bitten.
Kann die Berufsschule gewechselt werden? In der Regel wird die Berufsschule dem Betrieb zugewiesen. Ein Wechsel muss vom Ausbilder und der zuständige Stelle, welche auf dem Ausbildungsvertrag genannt wird, zugestimmt werden. Selbstverständlich muss auch die neue Berufsschule zustimmen.
Üblicherweise wird einem solchen Wechsel zugestimmt, falls die neue Berufsschule wesentlich dichter am neuen Wohnort liegt.
Vor einem Wechsel empfiehlt es sich mit der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) zu sprechen und um Hilfe zu bitten.
Wie kann die Kündigung vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses erfolgen? Laut Bundesarbeitsgericht kann ein Berufsausbildungsvertrag vor Beginn der Ausbildung von jeder Vertragspartei gekündigt werden, insofern keine andere Regelung vertraglich vereinbart wurde.
Die betreffende Berufsschule wird durch den Ausbildungsbetrieb über den Ausbildungsbeginn informiert und somit erfolgt auch die Abmeldung durch den Arbeitgeber direkt, ggf. über die IHK oder die Handwerkskammer.
Welche Besonderheiten sind bei der Kündigung innerhalb der Probezeit zu beachten? Gemäß Paragraph 20 des BBiG muss die Probezeit mindestens einen Monat betragen. Die Maximaldauer der Probezeit liegt bei vier Monaten. Die Dauer wird innerhalb des Ausbildungsvertrages zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb vereinbart.
Innerhalb der Probezeit haben beide Seiten gemäß § 22 Absatz 1 BBiG die Möglichkeit das Ausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist schriftlich zu kündigen.
In diesem Fall ist auch kein Kündigungsgrund zu nennen. Dies bedeutet konkret dass die Arbeit sofort eingestellt werden kann und der bzw. Auszubildende auch nicht mehr auf Arbeit oder in der Berufsschule erscheinen muss.
Die Kündigung führt in der Regel zu keinen Schadensersatzansprüchen, währenddessen gegen andere gesetzliche Verbote nicht verstoßen werden darf, so zum Beispiel das Mutterschutzgesetz.
Welche Besonderheiten sind bei der Kündigung nach der Probezeit zu beachten? Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis und die Berufsschule vom Auszubildenden mit einer Frist von 4 Wochen (nach §22, Absatz 2 BBiG) gekündigt werden.
In jedem Fall muss die Kündigung begründet werden. Ein Auszubildender kann die Kündigung zum Beispiel dadurch begründen, dass er eine Ausbildung in einem anderen Bereich beginnen möchte, da sich seine Interessen geändert haben.
Die Einhaltung einer Kündigungsfrist entfällt, sofern ein ausreichend-wichtiger Grund vorliegt. In dieser Konstellation handelt es sich um eine fristlose Kündigung. Wichtige Gründe sind beispielsweise:
- Die Ausbildungsvergütung wird nicht gezahlt
- Es müssen häufig ausbildungsferne Tätigkeiten übernommen werden, die nicht Bestandteil des Ausbildungsvertrages sind.
- Mehrfache Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz.
Diese Gründe müssen vom Kündigenden bewiesen werden können, dies ist möglich aber meist nicht einfach. Es sollten alle Unterlagen gesammelt werden. Darüber hinaus von jedem Vorfall ein genaues schriftliches Protokoll angefertigt und am besten auch Zeugen gesucht werden.
Bei weniger schweren Verstößen ist auch zuerst mit der anderen Partei zu reden und notfalls ordnungsgemäß schriftlich abzumahnen.
»Generelles zur richtigen Abmahnung
»Abmahnung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber
Wichtig: Von dem bzw. der Auszubildenden ist das Ausbildungsverhältnis und damit auch die Berufsschule innerhalb einer Frist von vier Wochen schriftlich zu kündigen, wenn die Ausbildung generell abgebrochen werden soll.
Die fristlose oder außerordentliche Kündigung muss schriftlich und mit einer konkreten Begründung erfolgen durch eine der beiden Vertragsparteien erfolgen. Anschließend kann bewertet werden, ob die Begründung den Empfänger der Kündigung in die Lage versetzt, diese zu akzeptieren.
»Mehr zur Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses als Azubi
Wann wird ein Aufhebungsvertrag realisiert um den Ausbildungsvertrag zu beenden? Bei einem Aufhebungsvertrag handelt es sich um eine Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen. Diese Konstellation ist an keine Fristen gebunden.
Bei schriftlicher Vereinbarung und Unterzeichnung durch den bzw. die Auszubildende(n) sowie dem Ausbildungsbetrieb greift die Vertragsbeendigung sofort und die Abmeldung von der Berufsschule kann damit ebenso erfolgen.
»Mehr zum Aufhebungsvertrag und ein Musterschreiben
Welche grundsätzlichen formellen Anforderungen sind bei einer Kündigung der Berufsschule zu berücksichtigen? Die folgenden Punkte sollten mindestens genannt werden:
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
- Innerhalb der Kündigung müssen die Vertragsparteien inklusive der jeweiligen Anschriften eindeutig werden.
- Das Schreiben hat eine Willenserklärung über die Kündigung zu enthalten, dass bedeutet es muss unmissverständlich formuliert sein, dass gekündigt wird.
- Es ist auch das Kündigungsdatum und das gewünschte Austrittsdatum zu fixieren.
- Weiterhin sollte die Kündigung mit einer handschriftlichen eigenhändigen Unterschrift versehen werden.
Da das Kündigungsschreiben erst gültig ist, ab dem es der anderen Partei zugegangen ist, sollte es möglichst sicher zugestellt werden. Zum Beispiel in dem das Schreiben persönlich abgegeben und um eine schriftliche Empfangsbestätigung gebeten wird.
Es kann auch vorteilhaft sein bei der Abgabe einen geeigneten Zeugen dabei zu haben.
Alternativ kann das Schreiben per Bote oder als Einschreiben-Rückschein
Kündigung der Berufsschule Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung der Berufsschule, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Berufsschule Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Berufsschule Strasse + Nr. Plz. + Ort |
Firma Strasse + Nr. Plz. + Ort |
Abmeldung von der BerufsschuleSehr geehrte Damen und Herren, hiermit melden wir unsere Auszubildende / unseren Auszubildenden von der Berufsschule ab. Das Ausbildungsverhältnis endet / endete am: XX.XX.20XX. Name des Auszubildenden: VORNAME NACHNAME Klasse: Name der Klasse Name des Ausbilders: VORNAME NACHNAME Telefonnummer: XXXXXXXX Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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