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Kündigung des Arbeitnehmers wegen einem begründeten Verdacht auf Diebstahl
Was ist eine Verdachtskündigung? Grundlage des Arbeitsverhältnisses ist ein gegenseitiges Vertrauen. Wird dieses Vertrauen missbraucht kann dies eine Kündigung rechtfertigen. Auch wenn die Fortführung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber nicht mehr zuzumuten ist, dann kann es aufgelöst werden. Bei einer Verdachtskündigung ist die Vertrauensgrundlage nicht mehr gegeben. Somit ist es dem Arbeitgeber erlaubt, dass beiderseitige Arbeitsverhältnis zu beenden. Jedoch ist die Verdachtskündigung keine Kündigung wegen einer Straftat. Es wird nur wegen eines bloßen Verdachts gekündigt. Doch damit diese gegeben ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Voraussetzungen für eine Verdachtskündigung: Weil die Verdachtskündigung ein schwerer Eingriff ist, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Denn dem Arbeitnehmer droht Gefahr, dass er seinen Arbeitsplatz verliert, weil er unter Verdacht steht. Bei der Verdachtskündigung sind gemäß § 1 Kündigungsschutzgesetzt folgende Grundsätze zu beachten:
- Es muss ein dringender Tatverdacht bestehen
- Es muss eine erhebliche Vertrauensstörung vorliegen
- Alle möglichen Aufklärungsmaßnahmen wurden ausgeschöpft.
- Es ist zu beachten, dass der Arbeitnehmer zwingend angehört werden muss.
- Und es muss eine Verhältnismäßigkeit gegeben sein.
- Damit der Tatbestand einer Verdachtskündigung gegeben ist, muss es sich um schwerwiegende Verfehlungen handeln, wie z. B. Diebstahl von Firmeneigentum.
- Außerdem muss es sich um eine dringende Angelegenheit handeln.
Beispiele für eine Verdachtskündigung sind: Veruntreuung eines Filialleiters, Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit, Versicherungsbetrug, sexuelle Belästigung von Kollegen. Bei der Verdachtskündigung ist der Betriebsrat gemäß § 102 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz anzuhören.
Rechte des Arbeitnehmers bei einer Verdachtskündigung: Kommt es zu einer Verdachtskündigung, stellt sich die Frage, welche Rechte der Arbeitnehmer hat. Fakt ist, dass eine mögliche Verdachtskündigung für den Arbeitnehmer äußerst unangenehm ist.
Zunächst sollte dieser einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Rate ziehen, da es sich meist um schwerwiegende Gründe handelt, welche den eigenen Ruf nachhaltig schädigen können. Alle Gegenwürfe sollte nur auf juristischer Ebene geklärt werden. Es bedarf einer intensiven Prüfung.
Wichtig: Der Besuch des Anwalts sollte unverzüglich geschehen, da innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage eingelegt werden muss.
Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit erst einmal keine Aussagen zu machen. Mit einem Anwalt kann dann das gemeinsame Vorgehen besprochen werden.
Man sollte dem Arbeitgeber vorher bitten, alle Kündigungsgründe schriftlich darzulegen. Diese können dann gemeinsam mit dem Anwalt besprochen werden. Wenn der Arbeitgeber dies verweigert, hat der Anwalt die Möglichkeit eine Herausgabe gerichtlich durzusetzen.
Wenn der Arbeitnehmer nach einem möglichen Prozess freigesprochen wird, dann hat er Anspruch auf Wiedereinstellung durch den Arbeitgeber. Jedoch bleibt die Verdachtskündigung weiter bestehen, bis der Sachverhalt abschließend geklärt wird.
»Arbeitnehmer kündigen
»Verdachtskündigung.
»Welche Fragen sollte man sich vor dem Besuch eines Fachanwalts für Arbeitsrecht stellen?
Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Verdachts auf Diebstahl Muster
»Mit dem Kündigungsgenerator für einen Arbeitsvertrag bei Zuspätkommen ein Kündigungsschreiben erstellen...
Kündigungsschreiben Muster herunterladen:
Kündigungsschreiben wenn anzunehmen ist, dass der Arbeitnehmer gestohlen hat Muster:
Musterstadt, den 27.12.20XX | |
Maria Mustermann Mustergasse 2 12346 Musterstadt |
ARBEITGEBER XY Musterstrasse 12 12345 Musterstadt |
Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum XX.XX.20XXSehr geehrte/r Frau/Herr XY, hiermit kündigen wir fristlos außerordentlich, den am XX.01.20XX, mit Ihnen, abgeschlossenen Arbeitsvertrag. Im Falle, dass dies nicht zulässig ist, kündigen wir Ihnen hilfsweise ordentlich zum 29/30/31.XX.20XX (Ende des Monates X). Begründung: Am XX.XX.20XX, um ca. X Uhr, wurde uns folgendes gestohlen: (Hier alle Gegenstände auflisten). Durch den Diebstahl ist unserem Unternehmen ein schwerer wirtschaftlicher Schaden entstanden. Laut unseren Zeugen Herrn X und Frau Y sind Sie zu diesem Zeitpunkt in die Lagerhalle/etc. gegangen, obwohl dies nicht Ihr Arbeitsbereich ist. Auch unsere Überwachungskameras zeigen, das Sie sich in diesem Bereich aufgehalten haben. Sie waren unseres Wissens, zum fraglichen, die einzige Person in diesem Bereich. Daher gehen wir davon aus das Sie die fehlenden Gegenstände entwendet haben. Die Spurensicherung der Polizei konnte zwar keine eindeutigen Beweise erbringen, jedoch belegen die zuvor genannten Zeugen, dass nur Sie sich in diesem Bereich aufgehalten haben. Dies und Ihr Verhalten im Gespräch mit uns läßt uns annehmen, dass Sie diese Gegenstände gestohlen haben. Einen weiteren Diebstahl möchten wir unter keinen Umständen riskieren. Sie konnten uns unseres Erachtens keine schlüssige Erklärung für Ihren Aufenthalt im fraglichen Bereich liefern. Wir können Ihnen daher nicht mehr Vertrauen und eine Weiterbeschäftigung in unserem Betrieb ist nicht denkbar, da wir nicht sicherstellen können Ihnen Zugang kritischen Betriebsbereichen zu verweigern. Der Betriebsrat wurde der fristlosen außerordentlichen Kündigung und auch zur ersatzweisen ordentlichen Kündigung angehört und hat in beiden Fällen seine Zustimmung erteilt. Um eine Minderung Ihrer Ansprüchen auf Arbeitslosengeld zu vermeiden, ist es zwingend notwendig, dass Sie sich direkt nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts, dieses Arbeitsverhältnisses, persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Mit freundlichen Grüßen M.Mustermann Mark Mustermann, Geschäftsführer |
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