Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung eines Ratenlieferungsvertrages

 
Es gibt bei dem Ratenlieferungsverkauf drei Varianten, die in § 510 Abs. 1 S. 1 beschrieben sind. Bei allen drei Varianten wird ein Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer geschlossen.

Ausnahme: Existenzgründer können ebenfalls einen Ratenlieferungsvertrag nach den nachfolgenden Regeln abgeschloßen haben, sofern der Vertrag vor dem Beginn des Gewerbes abgeschlossen wurde (siehe auch §513 BGB).

In der ersten Variante wird eine zusammengehörende Gesamtheit verkauft. Dabei sollen jedoch das Entgelt und die Sachen in Raten geleistet werden und nicht auf einmal. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Sukzessivlieferungsvertrag. Bei dieser Variante liegt kein Teilzahlungsgeschäft vor, da keiner der beiden Parteien davor einen Beitrag leistet (siehe §§ 506 Abs. 3, 507f).

Bei der zweiten Variante wird der Unternehmer verpflichtet, eine regelmäßige Lieferung von Sachen gleicher Art zu erbringen. Im Gegensatz zur ersten Variante sind bei der zweiten Variante die Regelungen für Kauf- und Werklieferungsverträge in Betracht zu ziehen je nach Ausgestaltung des eigenen Vertrages.

»Kündigung von Kaufverträgen und erfolglose Nacherfüllung

»Einen Werkvertrag kündigen

Des Weiteren setzt diese Variante keine Mengenfestlegung voraus, die Menge kann also auch von der vereinbarten Vertragsdauer abhängig sein.

Bei der dritten Variante (§ 510 Abs. 1 S. 1 Nr. 3) wird der Verbraucher zum wiederkehrenden Bezug oder Erwerb von Sachen verpflichtet und Rahmenverträge werden abgeschlossenn. Diese Rahmenverträge fallen dann nicht unter Variante 2, wenn die erwerbbaren Sachen verschiedenartig sei können oder keinen regelmäßigen Turnus vorweisen können. Dabei kann es sich um eine Form des "Bezugs-" oder "Sukzessivlieferungsvertrages" handeln, je nachdem, ob eine Gesamtmenge fixiert wurde.

Im Folgenden eine ausführliche Erklärung wie und wann Ratenlieferungsverträge gekündigt werden können und was dabei beachtet werden sollte.

Kündigungsfrist Die Erstlaufzeit bei einem Ratenlieferungsvertrag kann bis zu 2 Jahre betragen. Die Kündigungsfrist wird zum Laufzeitende gezählt und beträgt maximal 1 Monat.

Nach der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und können jederzeit, unter Einhaltung der Kündigungsfrist von maximal einem Monat, beendet werden. Das bedeutet, wenn die Kündigung in dieser Phase zum Ende des laufenden Monats beim Anbieter ankommt, so kann der Vertrag zum Ende des nachfolgenden Monats beendet werden.

Wichtige Ausnahme: Verträge die vor dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden können jedoch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, gezählt zum Laufzeitende, haben. Auch können sie sich nach dem Laufzeitende automatisch um eine weitere Laufzeit, von bis zu einem Jahr, verlängern.

Tipp: Für neuere Verträge gilt, das wenn der Vertragspartner gegen die gesetzliche Regelungen verstößt, der Verbraucher das Recht hat den Vertrag sofort zu kündigen.

Hinweis: Die oben genannten Regelungen gelten nur für Verbraucher, das heißt Kunden, die etwas für die private Nutzung erwerben.

Mehr zum Thema: »Neue Regeln für faire Verbraucherverträge - §309 BGB und andere neue Änderungen Laufzeiten, Kündigungsfrist, Gewährleistung

Wichtig: Die Kündigung muss noch vor der vereinbarten Kündigungsfrist beim Unternehmen ankommen, damit die Kündigung rechtzeitig ist.

Widerruf bei neueren Verträgen Wenn der Vertrag als Privatperson im Fernabsatz, das heißt im Internet, am Telefon, an der Haustür oder auch per Mail abgeschlossen, dann besteht in den meisten Fällen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312 b ff. BGB und der Vertragsabschluss kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.

Tipp: Wenn das Unternehmen, den Kunden, nicht oder nicht richtig über das Widerrufsrecht informiert hat so kann noch bis zu einem Jahr und 12 Monaten widerrufen werden.

Ausnahme: Das Widerrufsrecht besteht nicht wenn die gelieferten Waren oder Dienstleistungen eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten wurden.

Durch einen rechtzeitigen Widerruf gilt der Vertrag dann als nicht abgeschlossen und es müsste nur für unvermeidbare, bereits entstandene Unkosten etwas gezahlt werden.

Um rechtzeitig zu sein muss das Widerrufsschreiben spätestens am letzten Tag der Widerrufsfrist verschickt werden. Wichtig ist dabei, dass der Kunde den rechtzeitige Versand, und den Zugang, notfalls nachweisen kann.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Hat man einen Ratenlieferungsvertrag mit einer Kündigungsfrist abgeschlossen, so ist man nicht immer an vereinbarte Frist gebunden. Nach § 314 Abs. 1 Satz 1 BGB ist es möglich, dass jeder Vertragspartner das Vertragsverhältnis aus wichtigen Gründen beenden kann, ohne die Kündigungsfrist einzuhalten. Nach Satz 2 wäre ein wichtiger Grund die Unzumutbarkeit. Dabei muss jedoch der Einzelfall beurteilt werden, sowie auch die Abwägung von beiderseitigem Interesse.

Diese Form der Kündigung wird auch als außerordentliche oder wenn dabei keinerlei Frist einzuhalten ist auch als fristlose Kündigung bezeichnet. Bei einer solchen Kündigung ist im Kündigungsschreiben der Grund zu nennen.

Im Folgenden typische Gründe für eine solche außerordentliche Kündigung:

  • Bei einer Preiserhöhung kommt es darauf an was im Vertrag oder den AGB vereinbart wurde.

    Dort kann entweder eine Regelung für Preisanpassungen enthalten sein, das bedeutet im Regelfall, dass der Kunde vom Unternehmen im Voraus informiert wird, wenn eine Preiserhöhung bevorsteht und anschließend zum Erhöhungstermin ein Sonderkündigungsrecht hat und außerordentlich kündigen kann. Dabei muss meist innerhalb von 4 Wochen gekündigt werden.

    Oder es findet sich keine spezielle Regelung für den Fall einer Preiserhöhung, dann sollte den Änderungen so schnell wie möglich schriftlich widersprochen und auf die alten Preise bestanden werden.

    Anmerkung: Falls die Preiserhöhungen bereits im Vertrag vereinbart wurden, so kann meist nur ordentlich, das heißt zum Laufzeitende, gekündigt werden.
  • Kommt es zu einer angekündigten Leistungsverschlechterung oder AGB-Änderungen oder einer nachteiligen Leistungsänderung so ist nachzuprüfen ob im Vertrag oder den AGB ein Sonderkündigungsrecht vereinbart wurde.

    Üblicherweise ist dort geregelt, dass die Änderungen mindestens 4 Wochen vorher dem Kunden mitgeteilt werden und dieser zum Änderungstermin außerordentlich kündigen kann.

    Wenn keine solche Regelung vereinbart wurde sollte den Änderungen so schnell wie möglich schriftlich widersprochen werden, damit die alten Bedingungen weiter gelten.
  • Bei Nicht-, fehlerhafter oder unvollständiger Leistung muss das Unternehmen vom Kunde zuerst schriftlich ermahnt werden. Dabei ist auch eine angemessene Frist zu setzten innerhalb welcher das Unternehmen die Probleme, auch Mängel genannt, beheben kann.

    »Mahnung bei schlechtem oder fehlerhaftem Service

    »Wegen Mängeln etc. (allgemein)

    Erfolgt bis nach verstreichen dieser Frist keine Verbesserung oder weigert sich das Unternehmen die Mängel zu beheben kann fristlos gekündigt werden.

    Wichtig: Die Mängel müssen ausreichend schwer sein. Eine zum Beispiel nur geringe Änderung am Produkt, welche dem Kunde ästhetisch nicht gefällt ist in der Regel nicht ausreichend. Wohl aber ein Produkt das beschädigt ankommt oder eine Dienstleistung die ständig oder häufiger nicht wie vereinbart nutzbar ist.

    Im vereinbarten Vertrag können auch geringe Abweichungen oder Wartungszeiten vereinbart worden sein.
  • Ungültige Ratenlieferungsverträge: Ein Ratenlieferungsvertrag muss grundsätzlich in Schriftform erfolgen. Dies ist auch in elektronischer Form möglich. Des Weiteren gibt es bei Ratenlieferungsverträgen keinen Pflichtinhalt.

    Wurde ein Ratenlieferungsvertrag jedoch nicht in schriftlicher Form abgeschlossen, so ist der Vertrag ungültig. Dies hat die Nichtigkeit des Vertrages zur Folge und es gibt keine Heilungsmöglichkeit. In einem solchen Fall könnten daher die Zahlungen und Lieferungen meist sofort eingestellt werden.
  • Beim Tod des Kunden kommen es bei den Kündigungsmölgichkeiten genau auf die Vertragsart an. Daher in folgendem Beitrag mehr Informationen.

    »Kündigung im Todesfall: Welche Verträge laufen weiter? Und was muss unternommen werden?

Wichtig: Bei einigen Vertragstypen gibt es durch gesetzliche Regularien zahlreiche weitere Möglichkeiten zur vorzeitigen Beendigung des Ratenlieferungsvertrages. Spezielle Informationen zu den einzelnen Vertragstypen finden sich auch über die Suche oben auf dieser Seite.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Bei einer Kündigung des Ratenlieferungsvertrages sollten am besten folgende Angaben gemacht werden:

  • Name und Anschrift des Kunden
  • Name und Anschrift des Unternehmen
  • Ein eindeutiger Hinweis darauf, dass der Vertrag beendet wird. Gibt es mehrere Verträge mit dem Unternehmen ist unbedingt auch der Vertrag genau zu nennen.
  • Auch ist der Termin anzugeben zu welchem gekündigt wird oder es wird mit der Formulierung "zum nächstmöglichen Termin" das Unternehmen angewiesen den Termin zu berechnen.
  • Wird zum Ende der Laufzeit gekündigt ist kein Kündigungsgrund anzugeben, sondern nur wenn außerordentlich gekündigt wird.
  • Ferner ist es sinnvoll die Vertrags- oder Kundennummer mit anzugeben.
  • Auch empfiehlt es sich um eine schriftliche Bestätigung, mit Angabe des Beendigungstermins, zu bitten.
  • Auf Grund der DSGVO kann im Schreiben auch eine Löschung der personenbezogenen Daten gefordert werden und so eine weitere Nutzung, zum Beispiel für Rückwerbeversuche, verhindert werden.

Auch wenn es prinzipiell bei vielen Ratenlieferungsverträgen möglich ist mündlich zu kündigen, soweit der abgeschlossene Vertrag und die AGB keine abweichende Vereinbarung enthält, so ist es zu empfehlen immer schriftlich zu kündigen.

In jedem Fall ist es sinnvoll einen Nachweis über die Kündigung zu haben, da ein Kunde, sofern es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, nachweisen können muss, dass er gekündigt hat und das die Kündigung rechtzeitig war.

Erfolgt die Kündigung schriftlich, so kann das Schriftstück als Einschreiben-Rückschein an den Adressaten verschickt werden oder auch persönlich, gegen eine schriftliche Empfangsbestätigung, übergeben werden um ein Nachweis zu haben.

Bei einer Kündigung per Fax sollte der Sendebericht aktiviert sein und dieser ist als Nachweis aufzubewahren.

Kündigungsadresse Die Adresse des Unternehmens findet sich auch im erhalten Vertrag, es sei den es wurde einem in einer aktuelleren Korrespondenz eine Adressänderung mitgeteilt.

Kündigung Ratenlieferungsvertrag Muster


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Kündigungsschreiben Ratenlieferungsvertrag Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Unternehmen
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Ratenlieferungsvertrages


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Ratenlieferungsvertrag VERTRAGSNAME fristgemäß zum XX.XX.20XX.


(
Falls zutreffend: Wie ich Ihnen bereits mit dem Mahnschreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilt hatte bestehen folgende Mängel: - Hier die Probleme genau beschreiben -. Da auch nach Fristablauf keine Verbesserung eingetreten ist kündigen ich den VERTRAGSNAME-Vertrag hiermit fristlos mit sofortiger Wirkung.

Oder: Auf Grund den angekündigten Preisanpassungen / Leistungsänderungen / AGB-Änderungen kündigen ich den VERTRAGSNAME-Vertrag hiermit außerordentlich zum Änderungstermin.
)

Die Vertragsnummer lautet: R123456.

Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Darüber hinaus fordere ich Sie hiermit auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten vollständig zu löschen und mich wie vorgeschrieben schriftlich über den Abschluss der Löschung zu unterrichten.)

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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