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Ein Rechtsanwalt und die Rechtsanwaltsvollmacht kündigen
Der Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin verpflichtet sich zur Erbringung einer Dienstleistung, jedoch nicht zum Erfolg der damit verbundenen Tätigkeit. Der Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin schuldet demnach in erster Linie eine Tätigkeit und kein konkretes Ergebnis dieser Tätigkeit.
Handelt es sich um eine konkrete, vertraglich fixierte Einzelleistung kann es sich bei dem Vertrag auch um einen Werkvertrag handeln.
Die Klassifizierung des Vertrages als Werk- oder Dienstleistungsvertrag hat eine große Bedeutung in Bezug auf die Kündigungsmöglichkeiten sowie die Ansprüche der Vergütung des Rechtsanwaltes bzw. der Rechtsanwältin nach der Kündigung des Vertrages.
Handelt es sich um einen Dienstvertrag oder um einen Werkvertrag? Im Regelfall handelt es sich bei den meisten anwaltlichen Verträgen um einen besonderen Dienstvertrag, auch Mandatsvertrag genannt. Diese sind in der Vergangenheit durch die Rechtsprechung sehr häufig in diese Vertragskategorie eingestuft worden. Das rechtliche Verhältnis zu einem Rechtsanwalt bzw. zu einer Rechtsanwältin ist üblicherweise als Vertrauensverhältnis zu bewerten, aus welchen Dienstleistungen höherer Art geschuldet werden.
Steht hingegen der konkretisierbare Erfolg als vertraglich vereinbarte Leistung im Mittelpunkt, handelt es sich um einen Werkvertrag. Die Leistungen welche zu einem Werkvertrag führen sind bspw. die Erstellung eines bestimmten Gutachtens, oder die einmalige Auskunftserteilung zum Beispiel im Rahmen einer ersten rechtlichen Beratung.
Kündigungsfrist Welche Kündigungsfrist gilt bei der Rechtsanwaltsvollmacht?
Eine erteilte Vollmach kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf wird jedoch erst vollständig wirksam, wenn er der anderen Partei zugegangen ist.
Welche Kündigungsfristen gelten bei einem Dienstvertrag?
Der rechtliche Beistand sowie der Mandant bzw. die Mandantin kann einen Dienstvertrag nach §627 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) jederzeit kündigen, da es sich bei einem Dienstvertrag mit einem Anwalt um ein sogenanntes Vertrauensverhältnis handelt. Eine Kündigung kann daher sofort in Kraft treten, sobald sie zugegangen ist.
Gemäß Absatz Zwei des §627 darf nur in der Art gekündigt werden, dass sich der Dienstberechtigte die Dienste anderweitig beschaffen kann, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung vor.
Erfolgt die Kündigung ohne derartigen Grund vorfristig, so ist der Dienstberechtigte für den daraus entstehenden Schaden zu bezahlen. Das bedeutet der Anwalt kann in einem solchen Fall auch eine Vergütung verlangen, sofern er im Zeitraum, nachweisbar, keine ersatzweise Beschäftigung finden konnte.
Weiterhin kann der Dienstvertrag von einem Mandanten zu jedem Zeitpunkt gekündigt werden, wenn Untätigkeit der Rechtsanwältin beziehungsweise des Rechtsanwaltes vorliegt oder es zu einem gestörten Vertrauensverhältnis gekommen ist.
Welche Kündigungsfristen gelten bei einem Werkvertrag?
Nach § 649 des Bürgerlichen Gesetzbuches kann der Besteller bzw. die Bestellerin bis zur Vollendung des Werkes den abgeschlossenen Vertrag jederzeit kündigen.
Erfolgt eine vorzeitige Kündigung, so ist der Rechtsanwalt jedoch berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Dabei wird angerechnet, welcher Betrag infolge der Aufhebung des Werkvertrags an Aufwand erspart wird oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erworben wird.
Die Kündigung wird auch in diesem Fall sofort wirksam, wenn Sie dem Anwalt zugegangen ist.
Die Vergütung erfolgt im Normalfall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer vertraglichen Fixierung über ein Fest- oder Stundenhonorar.
Wichtig: Im Regelfall kommt es auf den Zugang des Schreibens an, also den Termin an welchem die Kündigung in den sogenannten Machtbereich des Anwalts gelangt ist und damit zu rechnen ist, das dieser das Schriftstück auch lesen würde. Das bedeutet ein Schreiben das zum Beispiel am Sonntag eingeworfen wurde ist eventuell erst am Dienstag zugegangen, wenn der Montag ein Feiertag war.
Wichtiger Sonderfall: Bei Anwaltsprozessen, also dann wenn ein Anwalt zwingend vorgeschrieben ist (z.B. vor dem OLG), endet die Zuständigkeit des Anwalt nicht mit der Niederlegung des eigentlichen Mandats, sondern erst durch Anzeige der Bereitstellung eines neuen Rechtsanwalts (nach § 87 Abs. 1 ZPO). Daher muss dann so schnell wie möglich ein neuer Anwalt für den Rechtsstreit bestellt werden.
Widerruf bei neueren Verträgen Der der Dienst- oder Werkvertrag mit einem Anwalt und auch die Rechtsanwaltsvollmacht können jederzeit widerrufen werden. Für bereits erbrachte Leistungen ist jedoch dennoch zu zahlen, da diese im Regelfall nicht rückgängig gemacht werden können.
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Eine fristlose oder außerordentliche Kündigung ist wie schon zuvor beschrieben, auf Grund des besonderen Vertrauensverhältnisses, nach §627 BGB jederzeit möglich.
Es kommt dabei jedoch darauf an, ob der Vertrag mit oder ohne einen ausreichend-wichtigen Grund beendet wird. Falls kein oder kein ausreichender Grund vorliegt muss der Anwalt für den entstandenen Schaden entschädigt werden. Falls der Kündigungsgrund ausreichend ist und zum Beispiel sogar durch den Anwalt verursacht wurde, ist dagegen nichts oder nur eine reduzierte Summe zu zahlen.
Ferner muss sich der Anwalt auch um eine ersatzweise Tätigkeit bemühen um den entstandenen Schaden bestmöglich zu reduzieren. Es kann sich daher je nach Sachlage lohnen einen solchen Nachweis zu fordern oder sich vom neuen Anwalt dahingehend beraten zu lassen.
Inhalt und Form Kündigung
Insofern eine sofortige Beendigung gewünscht ist, muss dies klar formuliert bzw. fixiert werden. Weiterhin sollte das Kündigungsdatum schriftlich genau benannt werden.
Empfehlenswert ist die Rückforderung der Übersendung einer Kündigungsbestätigung.
Handelt es sich um einen Werkvertrag bzw. besteht aufgrund der vertraglichen Bindung generell eine Wahrscheinlichkeit, dass noch finanzielle Ansprüche entstehen, sollte eine konkrete Begründung in das Kündigungsschreiben formuliert werden.
Wenn die anwaltliche Arbeit noch nicht beendet ist, sollten zudem sämtliche Korrespondenzen und die Sache betreffenden Dokumente zurückgefordert werden. um die jeweilige Konstellation finalisieren zu können.
Versand der Kündigung
Wird die Kündigung per E-Mail-Versand so ist unbedingt zu prüfen, ob der Rechtsanwalt den Empfangbestätigt. Sicherer ist es den Vertrag per Fax zu kündigen und den Sendebericht aufzubewahren. Auch hier besteht jedoch keine 100%ige Rechtssicherheit.
Da der Postversand, per Einschreiben-Rückschein, lange dauert und der Vertrag im Regelfall so schnell wie möglich gekündigt werden soll ist ein solcher auch nicht zu empfehlen. Darüber hinaus ist ein Einschreiben auch nicht 100%ig sicher, da es nicht den Inhalt des Schreibens bestätigt und der Anwalt theoretisch auch die Annahme ablehnen könnte.
Eine sichere Zustellung könnte per Gerichtsvollzieher erfolgen, scheidet jedoch auch aus da ein solcher Versand noch länger dauert.
Daher kann eine Versand per Bote sinnvoll sein, sofern dieser den Inhalt und die Abgabe des Schreiben quittiert. Oder die Abgabe des Schriftstücks beim Anwalt oder der Einwurf in dessen Postkasten in Anwesenheit von geeigneten Zeugen.
Kündigung des Rechtsanwalts und der Rechtsanwaltsvollmacht Muster
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Kündigungsschreiben Rechtsanwalt Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Rechtsanwalt / Kanzlei Strasse + Nr. Plz. + Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung des Mandats und der VertretungsvollmachtSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich Ihnen das Mandat und widerrufe die Vertretungsvollmacht mit sofortiger Wirkung (Oder: zum XX.XX.20XX). ( Falls zutreffend: Dieser Schritt geschieht auf Grund des Ihnen bereits aufgezeigten Probleme und zwar handelt es sich um folgenden Sachverhalt: - hier genau den Sachverhalt schildern - . ) Hilfsweise kündige ich das Mandat und die Vertretungsvollmacht zum nächstmöglichen Termin. Ferner möchte ich Sie bitten umgehend alle den Fall betreffenden Unterlagen an mich / meinen neuen Anwalt Frau / Herr XY zu übersenden. (Die Adresse lautet: ....) Bitte lassen Sie mir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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