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Kündigung Tagespflege
Die Tagespflege kann sowohl stationär in einer Pflegeeinrichtung (z.B. Pflegeheim) oder auch zu Hause erfolgen. Darüber hinaus gibt es auch Wohnkonzepte, bei welchen die Tagespflege ein Bestandteil ist.
Je nach Art der Tagespflege sind auch die Kündigungsmöglichkeiten unterschiedlich.
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Rechtlich gesehen ist die Tagespflege ein Dienstvertrag und auch auch ein gleichzeitig ein sogenanntes Betreuungsverhältnis. Im Folgenden wird darauf eingegangen, was dies für die Kündigungmöglichkeiten und Formalien bedeutet.
Kündigungsfrist Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Kündigungsfristen variieren können. Sie werden im Vertrag festgelegt. Daher ist zu empfehlen, vor dem Verfassen des Kündigungsschreibens den Vertrag sorgfältig durchzulesen.
Eine häufige Regelung ist, dass bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ende desselben Monats fristgerecht gekündigt werden kann, bei Unklarheiten sollte aber zunächst beim Vertragspartner (z.B. der Tagespflegeeinrichtung) nachgefragt werden.
Ein Vertrag sollte grundsätzlich schriftlich geschlossen werden. Ist/War das nicht der Fall und/oder wurde im Vertrag keine gesonderte Vereinbarung zur Kündigung getroffen, gelten allgemein die Rechte und Pflichten, die in §§ 611 ff. BGB geregelt sind.
Nach § 623 BGB gelten, sofern nichts anders vereinbart wurde, folgende Kündigungsfristen.
Abrechnung nach | Kündigungsfrist |
---|---|
Tagen | zum Ende des nächsten Tages |
Wochen | am ersten Tage der Woche zum Samstag |
Monaten | bis zum 15. eines Monats zum Ende des Monats |
Quartalen/Vierteljahren oder mehr | sechs Wochen zum Quartalsende |
Widerruf Solange der Vertrag über die Tagespflege zu Hause, per Post, im Internet oder am Telefon abgeschlossen wurde kann er in der Regel innerhalb der ersten 14 Tage rückgängig gemacht werden. Dies wird als Widerruf bezeichnet.
Falls bis zum Widerrufstermin bereits Leistungen erbracht wurden so ist für diese zu zahlen. Falls bereits mehr gezahlt wurde so ist dies vom Anbieter zu erstatten.
»Mehr zum Thema Widerruf und ein Musterschreiben
Fristlose außerordentliche Kündigung Das sogenannte Betreuungsverhältnis kann nach §626 Absatz 1 BGB bei Vorliegen eines wichtigen und ausreichenden Grundes vorzeitig beendet werden. Je nach Grund kann dabei fristlos, das heißt ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist oder nur außerordentlich gekündigt werden.
In bestimmten Fällen kann eine fristlose Kündigung erfolgen. Dabei müssen jedoch ausreichende und wichtige Gründe vorliegen.
Beispiele hierfür sind:
- Längerer Krankenhausaufenthalt der zu betreuenden Person. Dabei sollte dem Kündigungsschreiben ein entsprechender Attest des behandelnden Arztes beiliegen.
- Wiederholte und massive Sachbeschädigung/Sabotage
- Bei Tod des Patienten erlischt der Vertrag automatisch mit sofortiger Wirkung bzw. spätestens am nächsten Werktag, eine Kündigung ist nicht erforderlich.
- Ein Umzug der betreuenden Person, sofern am neuen Wohnort die Pflegedienstleistung nicht fortgesetz werden kann.
-
Bei Fehlverhalten des Personals sollte zuerst schriftlich auf diese sogenannten Mängel hingewiesen werden. Dabei muss eine ausreichende Frist (oftmals 14-Tage) gesetzt werden innerhalb welcher eine Verbesserung einzutreten hat. Weigert sich der Anbieter sich zu bessern oder erfolgt auch nach dem Ablauf der Frist keine Besserung ist eine vorzeitige Kündigung denkbar, sofern es sich um ein wesentliches Problem handelt.
»Muster eines solchen Schreibens (Mahnschreiben gennant)
Bei sehr schwerem Fehlverhalten muss keine vorige Mahnung erfolgen. So zum Beispiel wenn es zu Körperverletzung gekommen sein sollte. -
Auch, wenn dem Kunden die Fortsetzung des Besuchs der Tagespflegeeinrichtung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist aus anderen Gründen nicht zuzumuten ist, kann der Vertrag ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, dies muss selbstverständlich ebenfalls nachgewiesen werden.
Ein Beispiel hierfür wäre die plötzliche und schwerwiegende Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Patienten, hierfür müsste ein ärztliches Attest o.Ä. vorgelegt werden.
Eine fristlose Kündigung kann - unter Beachtung des jeweiligen Grundes - sowohl durch die Tagespflegeeinrichtung oder den Tagespfleger, als auch durch den Kunden erfolgen.
Wichtig: Der Grund muss hierbei angegeben und gegebenenfalls nachgewiesen werden.
Kündigung durch die Einrichtung oder den Pfleger: Falls die Tagespflegeeinrichtung den Vertrag vorzeitig kündigt, muss hierfür ein wichtiger Grund vorliegen.
Beispiele hierfür sind:
- der Patient gefährdet das Wohl der anderen Besucher/innen
- Der Patient leistet seine Zahlungen mehr als zweimal in Folge nicht bzw. nicht fristgerecht. Bevor eine Kündigung erfolgen kann, muss der Patient allerdings zuvor darauf hingewiesen werden.
- Des Weiteren ist die Einrichtung berechtigt, während einer längeren Abwesenheit des Patienten, z.B. während eines Krankenhausaufenthaltes, stattdessen einen anderen Gast aufzunehmen.
Wichtig: In jedem Fall sollte der Grund bereits im Kündigungsschreiben genannt werden und falls Nachweise vorhanden sind so sollten diese, in Kopie, beiliegen.
Versand oder Übergabe der Kündigung Die Kündigung sollte sicherheitshalber schriftlich erfolgen und entweder auf einem sicheren Wege verschickt oder persönlich übergeben werden.
Bei einem Versand per Fax ist der Sendebericht aufzubewahren. Beim Postversand ist die Methode Einschreiben-Rückschein zu empfehlen. Darüber hinaus kann auch per Bote oder Gerichtsvollzieher gekündigt werden.
Falls das Schreiben persönlich abgegeben wird, so sollte dabei ein geeigneter Zeuge (keine Verwandten etc.) anwesend sein oder zumindestens darauf geachtet werden, dass man eine schriftliche Empfangsbestätigung erhält.
Kündigung der Tagespflege Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Tagespflege, ein Kündigungsschreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Tagespflege Muster:
Musterstadt, den XX.XX.20XX | |
Anbieter Strasse + Nr. Plz + Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung der TagespflegeSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich die Tagespflege fristgerecht zum XX.XX.20XX. ( Oder: Da die Ihnen bereits mit Schreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilten Mängel weiterhin bestehen kündige ich den Vertrag über die Tagespflege hiermit fristlos mit sofortiger Wirkung. Um folgende Mängel handelt es sich: - Hier die Probleme genau beschreiben - Oder falls zutreffend: Da sich meine Gesundheit leider verschlechtert hat und ich eine umfassendere Betreuung benötige kündige ich den Vertrag über die Tagespflege hiermit außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. Anbei finden Sie als Nachweis ein Attest meines Arztes. Oder falls zutreffend: Da ich nach X umziehen muss kündige ich den Vertrag über die Tagespflege hiermit außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. ) Hilfsweise kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung mit Angabe des Beendigungstermines zukommen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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