Eine Warentransportversicherung dient im allgemeinen Unternehmen zur Absicherung ihrer Waren und Güter während des Transports, von der Beladung bis zur Entladung. Dabei gilt sie gleichermaßen für den Transport zum Kunden, oder auch zu einem anderen Betrieb.
In der Regel wird sie von Groß- und Einzelhändlern, Produzenten, Spediteuren, Umzugsunternehmen und auch Kurierdiensten abgeschlossen. Auch Möbelhäuser sichern ihre Waren bei Auslieferung mit einer Warentransportversicherung ab.
Vor allem bei internationalen Transporten gibt es Risiken, die mit zusätzlichen Transportversicherungen abgedeckt werden müssen. Daher gibt es spezielle internationale Warentransportversicherungen mit höheren Versicherungssummen.
Bei Umzugsunternehmen ist außerdem zusätzlich zur obligatorischen gesetzlichen Haftung eine zusätzliche Absicherung der individuellen Risiken möglich.
In der Warentransportversicherung sind standardmäßig normalerweise Schäden durch Unfälle des Transportmittels, Unfälle bei der Be- und Entladung, Diebstahl und Raub, sowie Beschädigungen durch höhere Gewalt bei Naturereignissen versichert.
Sondertarife gibt es ergänzend beispielsweise für Güter auf Messen und Ausstellungen, Transporte mit dem eigenen Firmenfahrzeug, Zoll, Steuern und Abgaben. Die Tarife sind dabei abhängig von den eingeschlossenen Leistungen, der maximalen Deckungssumme, Betriebsart und Betriebsgröße, sowie der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Wenn die Warentransportversicherung gekündigt wird sollte einiges beachtet werden, auf welches im Nachfolgenden detailliert eingegangen wird.
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