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Eine private Haushaltshilfe kündigen
Dadurch das ein Haushalt nicht gewerblich tätig ist und nur den Bedarf der Familie deckt gelten bei einer Kündigung teilweise andere Rechte für den Arbeitnehmer, das heißt die Haushaltshilfe, und den Arbeitgeber, also diejenige Person mit der ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde.
Darüber hinaus ist zu beachten ob die Haushaltshilfe nur in Form eines Minijobs oder für mehr Stunden beschäftigt wird.
Sonderfall: Falls der Arbeitgeber in seinem Haus neben dem privaten Haushalt ein Unternehmen betreibt, insbesondere wenn die Räume des Unternehmen daher auch bei der Tätigkeit der Haushaltshilfe genutzt werden, kann je nach Sachverhalt das Arbeitsverhältnis gleichwertig zu einem gewerblicher Arbeitsvertrag angesehen werden, dann würden die gleichen Vorgaben gelten wie bei der Kündigung eines normalen Arbeitsvertrages.
Im Folgenden wird genauer erklärt welche Rechte und Pflichten, je nach Vertragsgestaltung, bei der Kündigung von privaten Haushaltshilfen gelten und wie gekündigt werden kann.
Kündigungsfrist Bei privaten Haushaltshilfen findet nur der Teil des §622 BGB Anwendung, welcher nicht speziell auf gewerbliche Arbeitsverhältnisse bezogen ist (siehe auch BAG, Urteil vom 11.06.2020 - 2 AZR 660/19). Das hat zur Folge, dass §622 Abs. 2 BGB nicht gilt und sich dadurch die Kündigungsfristen nicht mit der Beschäftigungsdauer verlängern. Diese Rechtsauslegung wurde getroffen um den privaten Arbeitgeber in seinem privaten Raum zu schützen.
Sofern im Arbeitsvertrag nichts abweichendes vereinbart wurde beträgt die Kündigungsfrist einer Haushaltshilfe daher 4 Wochen und es kann jeden Monat zum 15ten oder zum Ende des Monats gekündigt werden (§622 Abs. 1 BGB).
Falls sich das Arbeitsverhältnis noch in der Probezeit befindet kann stattdessen jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Die Probezeit der Haushaltshilfe darf maximal 6 Monate betragen (§622 Abs. 3 BGB).
Falls in einem Arbeitsvertrag eine abweichende Kündigungsfrist vereinbart wurde ist diese nur gültig, sofern die Frist für eine Kündigung durch die Haushaltshilfe genauso oder weniger lang ist als die Frist für eine Kündigung von Seiten des Arbeitgebers (siehe auch §622 Abs. 6 BGB). Wurde kein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen gilt im Regelfall die gesetzliche Kündigungsfrist nach §622 Abs. 1 BGB.
Sonderfall: Befristete Verträge mit einer Haushaltshilfe enden im Regelfall automatisch zum Ende des vereinbarten Zeitraums. Diese Verträge können nur ordentlich vorher gekündigt werden, wenn eine solche Regelung im Vertrag vereinbart worden ist. Eine Kündigungsfrist ist dabei meist auch vom Vertrag abhängig.
Wichtig: Die Kündigung ist erst wirksam wenn diese der anderen Partei, also der Haushaltshilfe oder deren Arbeitgeber, zugegangen ist. Die Kündigungsfrist ist dabei nur eingehalten, wenn das Schreiben so frühzeitig zugeht, dass noch mindestens soviel Zeit vorhanden ist wie die vereinbarte Kündigungsfrist.
Widerruf bei neueren Verträgen Der Arbeitvertrag mit einer Haushaltshilfe kann nicht widerrufen werden. Je nachdem wieviel Zeit vorhanden ist ist aber eine Kündigung vor Arbeitsantritt möglich.
Darüber hinaus kann eine außerordentliche oder fristlose Kündigung möglich sein. Mehr dazu im Folgenden.
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Wenn ein ausreichend-wichtiger Grund vorliegt, welcher es dem Arbeitgeber oder der Haushaltshilfe unzumutbar macht den Vertrag weiter fortzuführen kann das Arbeitsverhältnis auch vorher beendet werden.
Je nachdem ob eine oder keinerlei Frist einzuhalten ist wird dabei auch von einer außerordentlichen oder fristlosen Kündigung gesprochen. Bei beiden Kündigungsarten ist, im Kündigungsschreiben, immer eine Kündigungsgrund anzugeben.
Übliche Kündigungsgründe sind:
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Bei einer schwerwiegenden Störung des Vertrauensverhältnisses zum Beispiel bei Diebstahl, Beleidigung, Bedrohung oder Handgreiflichkeiten. Aber auch bei sexueller Belästigung.
Dabei muss der Grund oder zumindest der Verdacht beweisbar sein. Am besten auch durch geeignete Zeugen, welche nicht Teil der Familie sind.
»Kündigung wegen Beleidigung
»Kündigungsschreiben Arbeitnehmer fristlos wegen mehrfachen Diebstahls
Falls es sich aber nur um kleinere Verfehlungen handelt kann es sein, dass der Arbeitnehmer zuerst schriftlich ermahnt werden muss bevor eine solche Kündigung erfolgen kann. So zum Beispiel wenn es sich nicht um eine grobe Beleidigung handelt, sondern nur um einen unwirschen Tonfall. -
Kommt es trotz einer Ermahnung zur Arbeitsverweigerung oder nur zu einer teilweisen Erbringung der im Vertrag vereinbarten Tätigkeiten ist eine fristlose Kündigung möglich. Dabei sollte jedoch mindestens einmal, besser 2mal schriftlich ermahnt worden sein.
»Mehr zur Abmahnung und ein Muster - Bei wesentlichen Falschangaben im Vertrag, durch die Haushaltshilfe oder den Arbeitgeber, kann die andere Seite fristlos kündigen.
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Falls der Arbeitgeber nicht oder wiederholt verspätet das Gehalt zahlt kann die Haushaltshilfe von sich aus kündigen.
Mehr dazu im folgenden Beitrag: »Wenn der Chef das Gehalt nicht zahlt -
Auch bei einer chronischen Erkrankung der Haushaltshilfe ist eine Kündigung denkbar.
Mehr dazu im Artikel: »personenbedingte Kündigung
Inhalt, Form und Versand der Kündigung Da die Kündigung erst wirksam wird, wenn diese dem Vertragspartner, das heißt der Haushaltshilfe oder dem Arbeitgeber, zugestellt wurde sollte das Schreiben unbedingt auf einem sicheren Wege zugehen.
Wenn möglich empfiehlt es sich den Erhalt des Kündigungsschreibens durch eine schriftliche Empfangsbestätigung bestätigen zu lassen.
Falls dies nicht möglich ist oder verweigert wird kann das Kündigungsschreiben per Einschreiben oder sicherer durch einen geeigneten Bote verschickt werden. Eine Kündigung per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.
Die Kündigung muss, da es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, schriftlich sein, einer besonderen Form genügen und sollte mindestens folgende Angaben enthalten:
- Das aktuelle Datum und der Ort angegeben werden.
- Es sind Name und Anschrift vom Arbeitgeber und der Haushaltshilfe zu nennen.
- Am besten wird genau der Arbeitsvertrag genannt um welchen es sich handelt.
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Der Beendigungstermin, das heißt das Datum zu welchem das Arbeitsverhältnis beendet wird, ist anzugeben.
Sicherheitshalber sollte auch immer zusätzlich hilfsweise zum nächstmöglichen Termin gekündigt werden, damit der Arbeitsvertrag in jedem Fall, also auch falls der angegebene Termin unzulässig ist, endet. - Falls kein ausreichend-wichtiger Grund vorliegt müssen die Kündigungsfristen eingehalten werden.
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Falls außerordentlich oder sogar fristlos gekündigt wird ist der Grund im Kündigungsschreiben zu nennen.
Dabei sollte aus rechtlichen Gründen unbedingt vermieden werden unfreundlich zu sein und darüber hinaus keine nicht beweisbaren Tatsachen genannt werden. Der Grund ist also möglichst sachlich darzustellen. -
Falls der Arbeitgeber kündigt sollte er im Schreiben den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass dieser sich zur Verhinderung einer möglichen Minderung seiner Ansprüchen auf Arbeitslosengeld umgehend persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden muss.
Ferner macht es Sinn darauf hinzuweisen, dass der Unfallversicherungsschutz entfällt, sofern ein solcher zuvor bestanden hat. -
Das Kündigungsschreiben muss unbedingt von der kündigenden Person eigenhändig und handschriftlich unterschrieben werden damit es gültig ist.
Hinweis: Falls beim Arbeitsvertrag beide Ehepartner unterschrieben haben so sollte dies bei einer Kündigung sicherheitshalber ebenfalls geschehen.
»Musterkündigungsschreiben als Arbeitnehmer (=Haushaltshilfe)
Weitere Besonderheiten Falls die gekündigte Partei, als meist die Haushaltshilfe, nachfragt muss dieser der Kündigungsgrund genannt werden.
Darüber hinaus kann die Haushaltshilfe ein einfaches, aber auch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen. Das einfache Arbeitszeugnis listet dabei nur die Tätigkeiten und die Dauer der Beschäftigung auf, das qualifizierte Arbeitszeugnis dagegen besteht auch aus einer schriftliche Bewertung des Arbeitnehmers. Die Sprache im Arbeitszeugnis muss dabei professionell und wohlwollend sein.
»Mehr zum Arbeitszeugnis und zur Zeugnissprache
Kündigung private Haushaltshilfe Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung der private Haushaltshilfe, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben private Haushaltshilfe Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Name der Haushaltshilfe
Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Arbeitgeber der Haushaltshilfe Strasse + Nr. Plz. + Ort |
Kündigung des ArbeitsverhältnissesSehr geehrte Frau X / geehrter Herr Y, hiermit kündige ich Ihnen, nach §623 BGB, das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis, über die Tätigkeit als Haushaltshilfe, ordentlich mit Wirkung zum 31.12.20XX. ( Oder sofern zutreffend: hiermit kündige Ich Ihnen das Arbeitsverhältnis zum XX.XX.20XX außerordentlich und fristlos, auf Grund Ihrer erheblichen Pflichtverletzung / Ihren erheblichen Pflichtverletzungen vom XX.XX.20XX und XX.XX.20XX, wegen den ich Sie bereits am XX.XX.20XX schriftlich abgemahnt hatte. Und zwar haben Sie gegen folgende vertragliche Verpflichtungen verstoßen: - Hier denn/die Vorfälle genauer beschreiben - ) Hilfsweise kündige ich den Arbeitsvertrag zum nächstmöglichen Termin. Zur Vermeidung einer Minderung Ihrer Ansprüchen auf Arbeitslosengeld ist es notwendig das Sie sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes, dieses Arbeitsverhältnisses, persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. (Sofern zutreffend: Ferner weise ich daraufhin, dass mit dieser Kündigung auch Ihr Schutz durch die Unfallversicherung endet und Sie sich um eine anderweitige Absicherung kümmern müssen.) Ich bedauern diesen Schritt und wünschen Ihnen für Ihre berufliche und private Zukunft alles Gute. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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