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Kündigung ohne Abmahnung - wann möglich

 
Die meisten Verträge müssen entweder ordnungsgemäß, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist, zum Ende der Laufzeit gekündigt werden sofern nicht ein besonderer Kündigungsgrund vorliegt.

Je nach Vertragstyp und schwere des Kündigungsgrundes kann ein Vertrag vorzeitig, mit einer sogenannten fristlosen außerordentlichen Kündigung, beendet werden.

Liegt jedoch nur eine kleinere Störung des Vertragsverhältnisses, vor z.B. wenn das Internet vereinzelt ausfällt oder wenn ein Arbeitnehmer mehrfach zu Spät kommt, so muss vor einer fristlose außerordentlichen Kündigung die andere Partei zuerst mindestens einmal schriftlich angemahnt werden und dabei eine ausreichende Frist gesetzt werden um das Problem bzw. den Mangel zu beheben.

»Mehr zum Thema Abmahnung und ein Musterschreiben

Die Kündigung ohne Abmahnung im Bereich des Arbeitsrechts Generell bezeichnet die Abmahnung eine Rüge des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer. Es wird ein Fehlverhalten beanstandet und es erfolgt die Androhung der Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei Wiederholung dieses Fehlverhaltens.

Eine Abmahnung ist grundsätzlich eine unverzichtbare Voraussetzung bei einer Kündigung, allerdings ist sie in den nachfolgenden Fällen entbehrlich und damit auch zulässig (vergleiche §§ 314 Abs. 2 Satz 2, 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB):

Im folgenden typische Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • Liegt ein besonders schwerwiegender Vertrauensbruch vor, ist eine Abmahnung vor einer Kündigung nicht notwendig. Dies gilt beispielsweise bei Unterschlagung oder auch Diebstahl. Gleiches würde gelten wenn der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber handgreiflich wird.
  • Kommt es zu schwerwiegenden Störungen im Arbeitsalltag bzw. im Zusammenleben, so ist eine Abmahnung ebenfalls nicht vonnöten. Beispiele hierfür könnten ein eigenmächtiger Urlaubsantritt oder auch der Missbrauch von bestehenden Kontrolleinrichtungen sein.
  • Wenn man nicht von der Billigung des Fehlverhaltens ausgehen durfte, so beispielsweise bei der Annahme von Schmiergeldern.
  • Oder aber bei der Fruchtlosigkeit vorheriger Abmahnungen.

»Bei Schlechtleistung des Arbeitnehmers
»Bei sexuellen Anzüglichkeiten
»Wegen sexueller Belästigung
»Bei Mobbing
»Bei gefährlicher Arbeit

Generell wird bei einer Kündigung des Arbeitnehmers, seitens des Arbeitgebers, zwischen einer verhaltensbedingten Kündigung (z.B. wenn der Arbeitnehmer nicht erscheint), einer betriebsbedingten Kündigung (z.B. Insolvenz) und einer /personenbedingte-kündigung (z.B. bei einer chronischen Erkrankung) unterscheiden.

»Wenn der Arbeitnehmer nicht erscheint.
»Kündigung schreiben mit und ohne vorherige Abmahnung

Die Kündigung ohne Abmahnung im Bereich des Mietrechts Es gibt folgende Gründe, die eine Abmahnung im Bereich des Mietvertragsrechts entbehrlich machen, so dass eine Kündigung sofort, ohne vorherige Abmahnung erfolgen kann.

  • Der Mieter befindet sich im Zahlungsverzug mit der Miete. In einem solchen Fall ist eine fristlose Kündigung dann gerechtfertigt, wenn der Mieter mindestens zwei Monate im Rückstand mit den Zahlungen seiner Miete ist oder wenn nur Teilbeträge gezahlt worden sind, wobei der Zahlungsrückstand mehr als eine Gesamtmiete betragen muss (vergleiche §§ 543 Abs. 3, 573 BGB).

    »Mehr zur Kündigung wegen Mietrückstand
  • Wenn der Mieter den Hausfrieden stört, kann eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung Erfolg haben. Den Hausfrieden störendes Verhalten liegt beispielsweise dann vor, wenn der Mieter den Vermieter oder andere Hausbewohner beleidigt, belästigt, aggressives Verhalten an den Tag legt, oder aber auch ständig Lärm verursacht.

    In solchen Fällen kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein, allerdings nur dann, wenn die Situation nicht mehr zumutbar ist, also ein schwerwiegender Fall vorliegt.

    Ruhestörungen reichen in der Regel nicht aus, um eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung zu rechtfertigen, Körperverletzungsdelikte gegenüber dem Vermieter hingegen schon.

Wichtig: Es muss eine Abwägung im Einzelfall erfolgen. In jedem Fall liegt die Beweislast beim Vermieter, das bedeutet, dieser muss belegen können, in welcher Form eine schwerwiegende Vertragsverletzung vorliegt.

»Mahnung an einen Mieter vor einer Kündigung

Der Mieter hat natürlich auch ein Recht auf eine vorzeitige Kündigung des Mietverhältnisses.

»Als Mieter wegen Mängeln dem Vermieter kündigen
»Den Wohnraum wegen Lärm kündigen
»Schimmel in der Wohnung

Kündigung ohne Abmahnung bei Verbraucher-Verträgen z.B. Internet, Telefon, Abo

Bei den meisten Verbraucherverträgen gibt es mindestens eine der folgenden Möglichkeiten den Vertrag vorzeitig zu beenden:

  • Wenn ein Vertrag noch neu ist so kann er in vielen Fällen innerhalb der ersten 14-Tage widerrufen werden, wobei dann der Vertrag als nicht abgeschlossen gilt.

    »Mehr zum Thema Widerruf und ein Musterschreiben
  • Bei einer deutlichen Preiserhöhung (in der Regel ab 5%, besser 25%) oder einer wesentlichen nachteiligen Änderung der Vertragsleistungen, sofern dies nicht bereits im voraus im Vertrag vereinbart wurde.

    In der Regel muss das Unternehmen dabei den Kunden über die bevorstehenden Änderungen informieren und ab dem Zeitpunkt an dem einem die Änderungsmitteilung zugestellt wurde, z.B. wenn diese im Briefkasten liegt (unabhängig davon ob sie gelesen wurde), beginnt eine 4-wöchige Frist innerhalb die Kündigung beim Anbieter ankommen muss.

    Der Kündigungstermin muss dabei immer zu dem Zeitpunkt gewählt werden an dem die angekündigten Änderungen wirksam werden.

    Bei einem Verein besteht jedoch in beiden Fällen unter Umständen kein Anspruch auf einer vorzeitige Kündigung, insbesondere wenn das Mitglied über die Änderungen abstimmen konnte.

    »Mehr zur Kündigung bei Vereinen
  • Wenn der Vertrag teuer ist kann oftmals auch bei einem Umzug an einen Ort an dem die Leistungen nicht genutzt werden können gekündigt werden.
  • Bei einer länger andauernden Erkrankung, welche es einem unmöglich macht die Vertragsleistung zu nutzen. Z.B. bei Fitnessstudios.
  • Bei einer Schwangerschaft sofern diese verhindert, dass man die vereinbarten Leistungen in Anspruch nehmen kann. Z.B. bei einem Sportverein.

Wichtig: Je nach Vertragstyp bestehen noch weitere oder eingeschränkte Möglichkeiten den Vertrag frühzeitig zu beenden. Über die Suche oben oder die Auswahl, auf der linken Seite, kann sich ausführlich über die Regelungen bei den verschiedensten Vertragsarten informiert werden und es finden sich passende Muster-Kündigungsschreiben.

»Mahnung bei fehlerhaftem Service
»Mahnung bei Mängeln oder Anderem


 
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